Guten Morgen Mikka, Andrea & Forum,
von einer (relevanten) in-Stent-Stenose spricht man wenn in einem eingesetzten Stent eine Wiederverengung von 50% oder mehr auftritt. Deren Genese und Zeitpunkt des Auftretens kann unterschiedlich sein.
Zum einen gibt es Stenosen/Verschlüsse durch Thromben die sich am Stent ablagern und meist früh auftreten. Hier kann eine \"Komplikation durch ein Implantat im Gefäß\" (T82.8) unterstellt werden. Kausalkette: ohne den Stent gäbe es den Verschluss/Infarkt an dieser Stelle nicht.
Der genannte Fall könnte zu einer Zusammenlegung zweier Aufenthalte wegen Komplikationen führen wenn zB der Patient beim Erstaufenthalt eine PTCA mit Stent wegen AP bekam, seine Medikation nicht vorschriftsmäßig genommen hat und in 3 Wochen mit Infarkt (dessen Ursache eine Stentthrombose ist) wiederkommt. Das wird meiner Vermutung nach der Grund sein, warum Mikka\'s Kardiologe rät, keine T82.8 zu codieren. Meiner Erfahrung nach riechen die KK aber sowieso \"Lunte\" bei der HD-Konstellation I20.- für den Erst- und I21.-für den Zweitaufenthalt in einem best. Zeitrahmen und fordern die Akte an (in der\'s dann drinsteht wie es war).
Andererseits können Stenosen auch spät durch Bindegewebs- oder Plaquebildung im Stentbereich auftreten. Die Koronarsklerose ist ja eine chronisch progrediente Erkrankung. Da sich im normalen Klinikalltag die Zusammensetzung des zur Stenose führenden Materials kaum klären lässt würde ich hier immer eine Progression der Grunderkrankung behaupten. Mit Codierung der T82.8 in solchen Fällen läge man prinzipiell nicht ganz falsch (der Stent kann auch Restenosen provozieren, sog. \"proliferative Restenosen\"), zudem ist die T-Diagnose PCCL-relevant. Man setzt sich aber eher lästigen Nachfragen zur Komplikationsdefinition aus so das wir die Codierung der instent-Stenose auch auf Empfehlung eines ausgewiesenen DRG-Experten aus Mannheim bei uns gestrichen haben.
Hoffe, Sie können mit meiner Antwort was anfangen. Viele Grüße,