Hallo Leona, hallo Forum,
nur in einem Punkt würde ich Herrn Dietz zustimmen: \"müssen die Internisten nur alles schön aufschreiben\". Ich denke, entscheidend ist was in Ihren Akten und in Ihrem Arztbrief drinsteht und wie Sie den Fall dort interpretiert haben.
Wenn Sie zB tatsächlich Grund zu der Annahme hatten das eine der im Thread erwähnten Diagnosen die Ursache für den Sturz gewesen sein könnte, dürfen Sie diese (Verdachts-)Diagnose gemäß DKR8b als Hauptdiagnose codieren, auch wenn die Kausalität letztendlich nicht eindeutig gesichert wurde. Voraussetzung ist,das Sie eine darauf ausgerichtete Diagnostik und Therapie veranlasst haben.
Beispiel: Harnwegsinfekt/Exsikkose/Uricult/Antibiose/Volumengabe.
Anderenfalls wäre das Symptom (Sturz) Hauptdiagnose.
Problematisch scheint mir in der Tat die Kür der aufwändigsten Diagnose zur HD. Im DRG-System ist das nicht so vorgesehen, bei den früheren Fallpauschalen/Sonderentgelten gemäß Bundespflegesatzverordnung war es allerdings richtig.
Abraten möchte auch ich vom alternativen groupen das dem dokumentierten Krankheitsverlauf widerspricht. Die Mitarbeiter der KK sind nicht blöd und haben außerdem mehr Zeit als wir das anhand der angeforderten Krankenakte auseinanderzupflücken :biggrin:
Die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme an sich orientiert sich primär an den AEP-Kriterien und weniger an der codierten Diagnose. Wenn letztere eher weich ist kann es allerdings sein das Sie eine Rückfrage vom MDK bekommen - in Ihrem Fall ebenso was die sekundäre Fehlbelegung (Aufenthaltsdauer) betrifft.
Einen schönen Tag & frohes Schaffen