Beiträge von Cardiot

    Hallo Herr Selter,

    wir haben nur die F43C berechnet (der Fall stammt aus 2004) da wir keine Herzchirurgie im Haus haben und der Patient extern operiert wurde. Die Entlassung aus der Herzchirurgie erfolgte direkt in eine Reha-Einrichtung so das der Patient nur einmal stationär bei uns lag.

    Viele Grüße.

    Hallo ETgkv,

    freut mich das Sie meine Einschätzung in dem konkreten Fall teilen. Habe auch dem Gutachten widersprochen, mal sehen was daraus wird.

    Ich sehe das Problem aber generell auch wenn ich Ihre Einschätzung was die künftige Entwicklung betrifft teile.

    Um eine nächtliche Entlassung zu vermeiden müsste man diese Patienten in der Tat früh untersuchen. Hierbei stellt sich planungstechnisch die Frage wie man einen \"Nuller\" vorher identifizieren soll. Es gibt ja erstaunlicherweise auch Diabetiker mit einem BMI von 35 bei denen dann doch keine relevante KHK vorliegt obwohl man auf eine 3-GE einen Kasten Fürstenberg gewettet hätte :i_drink: .

    Die Frage ist, welche Kriterien soll/darf man kassenseitig prospektiv anlegen um einen Patienten stationär zur Coro aufzunehmen? Hinterher ist man immer schlauer und könnte - wenn man sich auf eine post hoc Betrachtung einigt - die (stationäre)Vergütung für alle Ausschlusscoros pauschal streichen mit dem Hinweis auf eine potentiell ambulante Erbringung.

    Im übrigen halte ich Sie genau für den richtigen Gesprächspartner (nehme an Sie arbeiten für eine KK); mir geht es als DRG-Controler in meiner Abteilung durchaus um Kooperation und Konsens mit den Kostenträgern so das ich mir viele Beiträge aus dieser Branche wünschen würde.

    Noch ein schönes Rest-WE und viele Grüße.

    Liebes Forum,

    in letzter Zeit häufen sich bei uns MDK-Gutachten die von einer bestimmten Ersatzkasse in Auftrag gegeben werden welche die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme zur Herzkatheteruntersuchung unter Berufung auf §115b SGB V in Frage stellen.
    In einem konkreten Fall handelte es sich um einen Patienten mit belastungsabhängiger AP bei dem sich eine 75%ige Hauptstammstenose und mehrere hochgradige, abgangsnahe Stenosen von RIVA und RCX fanden. Schon in Ruhe bestanden Hypokinesien in den betroffenen Wandsegmenten.

    Diagnostischer Katheter um 15Uhr, Ende der Bettruhe 21Uhr. Empfehlung unsererseits: Bypass-OP, Pat. wurde bis zum OP-Termin für einige Tage nachause entlassen.

    Nach Ansicht der Kassse hätte der Patient noch am Kathetertag entlassen werden können. Somit müsse die Prozedur ambulant abgerechtet werden, es handle sich um eine primäre Fehlbelegung. Der Umstand das dies eine Entlassung in die Nacht bedeuten würde läge an der KH-internen (Fehl-)Organisation, man hätte den Pat. auch gleich morgens untersuchen können :i_baeh: .

    Abgesehen von der Tatsache das wir nicht alle Patienten morgens um 7:30 untersuchen können scheint mir eine stationäre Überwachung bis zum nächsten Tag bei dem Koronarbefund doch gerechtfertigt.

    Selbst bei Patienten mit einem Normalbefund in der Katheteruntersuchung wäre diese Information erst retrospektiv nach der Prozedur verfügbar.

    Meine Frage an Sie: Wie hätten Sie argumentiert? In welchen Fällen würden Sie die KK-Aussage \"hätte man auch ambulant machen können\" schlucken ?( und wo würden Sie widersprechen?

    Mit bestem Dank und vielen Grüßen aus dem verregneten Schwarzwald.

    Hallo Tina,

    obwohl ich die \"Gegenseite\" vertrete (Krankenhaus/Intensivstation) teile ich Ihre Auffassung. Ich würde in dem von Ihnen geschilderten Fall auch die T75.4 als HD und die W87.9! als ND codieren, ferner OPS 8-930. Die respiratorische Arrhythmie legt nahe das es sich um einen jüngeren Patienten gehandelt haben könnte. In diesem Fall würde ich die Sinusbradykardie als normal ansehen. War die niedrigste Frequenz 56/Min bei Aufnahme? In dem Fall wäre es auch nicht korrekt, überhaupt von einer Bradykardie zu sprechen. Die Entlassung nach 22h spricht meiner Ansicht nach auch nicht dafür, das die kurzfristigen Schwankungen des Herzrhythmus überhaupt diagnostische oder therapeutische Konsequenzen/Aufwendungen nach sich zogen.

    Falls Thoraxschmerzen vorgelegen haben kann man sich noch unterhalten ob die R07.3 als weitere ND zu codieren ist.

    Ebenfalls ein schönes WE!

    Ich denke es macht durchaus Sinn vor einer (teueren) NTX eine vergleichsweise "billige" Coro durchzuführen; aus eben den Gründen welche Patricia genannt hat - abgesehen davon das die TX-Zentren es verlangen.

    Die "Beobachtungen" treffen meiner Ansicht allerdings als Hauptdiagnose nicht zu (zumindest die Z03.4) weil wir ja keine diesbezügliche Symptomatik haben.

    Mich würde interessieren wie andere Katheterhäuser so etwas verschlüsseln und was der dort zuständige MDK dazu sagt.

    Guten Abend liebe DRG-Mitstreiter in der Kardiologie,

    weiß jemand von Euch wie man Patienten verschlüsselt bei denen eine signifikante KHK invasiv ausgeschlossen wurde (Herzkatheter/OPS 1-275.2)? Gibt es hier verbindliche Vorgaben? Wie handhabt Ihr es in Euren Kliniken?

    Konkret:
    Fall 1: Routine-Coro vor Nierentransplantation, keine AP-Beschwerden
    Was verschlüsselt Ihr als Hauptdiagnose?

    Fall 2: AP, Ausschlußcoro, Diagnose: Hypertensive Herzerkrankung/koronare Mikroangiopathie
    Verschlüsselt Ihr Thoraxschmerz (R07.2) oder die Hypertensive Herzerkrankung (I 11.0) als HD?

    Ich habe zu diesen Fragen auch die BWKG angeschrieben, allerdings bisher ohne Antwort. Wißt Ihr Rat?

    Noch ein Glas Rosso con Nero dann ins Bett.:drink: ?(

    Liebe Forenschwestern und -brüder,

    vielen Dank für die prompten Ratschläge.Ich verrate - denke ich - kein Geheimnis wenn ich sage, meine Klinik bestreitet ihr finanzielles Auskommen nicht durch sinnlose Aufnahmen und Codierakrobatik sondern leistet medizinische Akutversorgung.

    Die diskrepanten Sichtweisen ein und des selben Falles werden in den Postings aber ganz gut sichtbar. Ich kann mir z.B nicht vorstellen daß Kassenfürst ToDo jemals eine Nacht in einer Notaufnahme mit 20 Zugängen verbracht hat. Auch wenn seine Äußerung nachvollziehbar ist würde mich doch interessieren wie er so ganz nebenbei Freitags 22Uhr für eine halbseitig gelähmte Rollstuhlfahrerin einen Kurzzeitpflegeplatz organisiert.

    Natürlich ist es verwerflich wenn sich die Angehörigen vor der Verantwortung drücken, genauso verwerflich wie der verantwortungslose Umgang mit Atomenergie und die Ausbeutung Lateinamerikas:D
    FAKT ist aber, ich habe eine alte Dame in der Notaufnahme stehen die unversorgt!

    Z76.6 erscheint mit passend, vielen Dank für den Tipp.

    Übrigens: Am Folgetag konnte die Frau mit Hilfe der AWO tatsächlich in die Kurzzeitpflege verlegt werden.

    Nach dem Regen angenehm kühl, werd heut abend ein Bierchen auf den super Sommer trinken:drink:

    Hallo Forum!

    Der klassische Freitagabend-Fall: Hausarzt ist bei einem Patienten dessen Angehörige in Urlaub fahren und der alte Herr ist zuhause nicht versorgt. Ein Heim- oder Kurzzeitpflegeplatz ist nicht beantragt. Einweisung wegen "V.a. irgendwas".
    Oder anderer Fall: Ehemann im Krankenhaus mit Infarkt, die von ihm gepflegte Frau (Zn Apoplex) wird mit eingewiesen da sie unversorgt ist.

    Wie würden Sie das "Versorgungsproblem" verschlüsseln?

    Unerträglich heiß aber bald Feierabend.:dance2:

    Hallo Forum,

    folgender Fall:
    Patient wird zur elektiven Herzkatheteruntersuchung bei stablier Belastungs-AP (I20.8) mit dem Verdacht einer KHK aufgenommen, klinisch untersucht, bekommt Blut abgenommen und wird aufgeklärt. Wegen Kapazitätsproblemen (Ausfall einer Katheteranlage) kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Der Patient wird entlassen und zu einem späteren Zeitpunkt einbestellt.
    Codierung: Z53,- als HD und I20.8 als ND ergibt DRG Z62Z (RG0,211).

    Der Patient wird dann beim zweiten Mal erfolgreich koronarangiographiert.

    Und jetzt die Frage:
    Wird der erste Aufenthalt mit dem Katheteraufenthalt verrechnet und wenn ja wie?

    Vollmond bei sternklarer Nacht, 20°C:uhr:

    Hallo Herr Bracht,

    die Diskussion über Verlegung/Verbringung zur Koronarintervention im Hinblick auf die DRGs scheint mir doch wichtig. Ein konkretes Beispiel:

    Wir bekommen z.B aus einem relativ großen Einzugsgebiet Patienten mit akuten Koronarsyndromen zum Herzkatheter - sagen wir der Einfachheit halber - zuVERLEGT die zwischen 1 und 3 Tagen stationär bleiben. Der Patient kommt also in sein Heimatkrankenhaus A, wird dort aufgenommen und als Infarkt diagnostiziert, am Aufnahmetag zu uns verlegt, kathetert und geht am nächsten Tag retour. Wer rechnet hier was ab??

    Wenn Sie sich die DRG für den akuten Myokardinfarkt anschauen (eine Z-DRG) und mit den erbrachten Leistungen gegenrechnen (Stent, Reopro etc.) wird es bei einer BaseRate von max. €2900,- schwer kostendeckend zu arbeiten. Auf jeden Fall dürfte es weniger Geld geben als heute über das SE 21.02 abgerechnet wird. Da interessiert es doch ob eine DRG "Myokardinfarkt" zwischen allen Häusern die den Patienten behandeln geteilt werden muß (und wie?) oder ob jedes Haus eine DRG abrechnen kann die um die Abschläge bei unterschreiten der unteren Grenzverweildauer gekürzt wird.

    Deswegen meine Frage ans Forum:
    Weiß jemand wie mit solchen Fällen verfahren werden soll?

    Viele Grüße aus dem mittlerweile regenfreien Schwarzwald!