Sonnigen guten Tag in's Forum!
Gemäß dem Covid19-KH-Entlastungsgesetz sollen KH, welche bis September "zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit" schaffen, pauschal 50TEUR erhalten. Weiß jemand von Ihnen, welche Kriterien an diesen Begriff angelegt werden (zeitlich/räumlich/infrastrukturell/personell) bzw wer das ggf überprüft? Auch die Definition von "zusätzlich" ist mir nicht ganz klar: Ist das IK-Nummern-bezogen? Ergo, wenn ich einen Respirator von KH A nach KH B räumlich verlagere, ist das dann eine "zusätzliche Beatmungsmöglichkeit" im KH B i.S. der Definition mit Anspruch auf die Pauschale? Zu letzterem Vorgehen zitierte das DÄB in einem Artikel unlängst den Inhaber einer KH-Beratungsgesellschaft, welcher KH-Verbünden eben diese "Strategie" empfahl...
Sind ganz allgemein eigentlich schon Gelder i.R. des Gesetzes aus dem Gesundheitsfonds an die KH geflossen?
Lieben Dank im Voraus und beste Grüße