Hallo Dr.Hammerich,ich hätte in bd. Fällen einen R-Code gewählt, das Symptom war Aufnahmegrund und hierauf erfolgte die Diagnostik.Z code nur wenn kein speziellerer code zur Verfügung steht .das Gutachten finde ich insofern fragwürdig, da die Atemaussetzer ja im Schlaf auftreten und das Kind vermutlich nicht schlafend aufgenommen wurde.Eine Fremdanamnese bei einem Kleinkind würde ich als völlig normal erachten.Gerade in Bezug auf V.a Schlafapnoe,selbst in der Erwachsenenschlafdiagnostik kommt ein grosser Prozentsatz zur Diagnostik weil dem Partner/erin Atemaussetzer ect. auffallen.Der Rest klagt über Tagesmüdigkeit oder Sekundenschlaf diese Begrifflichkeiten dürften einem Kleinkind wohl fremd sein. Viel erfolg Kris