Beiträge von Pinguin

    Liebes INEK, liebe Forumsleserinnen und -leser!
    Folgendes Problem bitte ich zu diskutieren:
    Aufnahme eines Pat. mit Tablettenintoxikation, Behandlung auf der Intensivstation (DRG - Bereich).
    Nach Besserung Verlegung in die Psychiatrie (Nicht - DRG - Bereich). Dort mit neuen Medikamenten eingestellt und Entlassen.
    Wiederaufnahme in der Neurologie (DRG - Bereich) wegen NW der neu eingestellten Medis.
    KAsse hätte gerne eine Wiederkehrer - Regelung, die natürlich zwischen Nicht - DRG - Bereich und DRG - Bereich nciht existiert.
    Wie würden Sie reagieren?
    Was sagt das INEK zu derartigen komplexen Situationen und Verläufen?
    Danke und Gruß!
    U. Stüwe
    Med. Abrechnungscontrolling

    Lieber Herr Gust!
    Das Problem kenne ich schon recht lange, sicher länger als 1 Jahr.
    Diesbezüglich wird häufig inzwischen auch vom MDK argumentiert wie von Ihnen beschrieben.
    Erfolg hatte ich bei
    BMI von > 30
    Anreise von > 20 Minuten per Auto
    Geheinschränkung (Arthrose mit Gehstreckenverkürzungen, AVK mit Gehstrecken von < 50 m)
    ASA III oder schlechter

    Ich bin nicht sicher, ob sich die Prüfung unter den DRG verändern wird - man wird sicher die Grenztage bei der Mindestverweildauer in genau deiser Hinsicht prüfen.

    Zur weiteren Info, was uns und unsere Patienten in Zukunft erwarten wird, kann nur dringend das Studium des AEP-Verfahrens empfohlen werden. Auch wenn es offiziell nicht als Grundlage benutzt wird - die Prüfkriterien richten sich schon sehr danach!

    Viele Grüße, guten Erfolg!
    Pinguin - alias Ursula Stüwe

    Liebes Forum!
    Zum Thema "Wundheilung bei A-Pauschalen" gibt es ein Sozialgerichtsurteil Marburg, daß nämlich auhc die volle Fp gezahlt werden muß bei Nichterreichen der Wundheilung, z.B. vorzeitiger Tod, wenn die wichtigste Lesitung - nämlich die Operation - erbracht worden ist. Die Kassen wollen immer das bezahlen, was am günstigsten ist, und dann sind SE und PS gerade recht.
    Wenn jemand das AZ braucht, möge er sich bitte melden.

    Wegen der Liegedauer und / oder B-Pauschalen: die Kassen haben es gar nciht gerne, wenn man den Patienten mitteilt und sie befragt, ob auch sie, wie ihre Kasse, der Meinung seien, daß man sie zu lange in der klinik gehalten habe. Und wenn man dann die Antworten den Kassen auch noch zuschickt.... Meistens sind die Patienten nicht der Meinung, daß sie zu lange stationär waren.

    Man muß sich mehr denn je wehren, um die Kosten zu erhalten!
    Viele Grüße!
    Pinguin