Beiträge von Ulli

    Hallo,
    ich bin da anderer Meinung. :noo: :noo:
    Die DRG J 06 und J 07 kurz hintereinander lassen doch darauf schließen, dass die Patientin beim ersten Mal nicht ausreichend behandelt wurde.
    Ausschlaggebend ist meiner Ansicht der Eingang der Histologie. Ist beim ersten Aufenthalt, also vor Entlassung bereits klar, dass eine zweite OP ansteht, ist es doch eher ein Behandlungsfall und dann auch nur mit der J07 zu vergüten. Ist die Histologie nicht bekannt und die Patientin geht mit \"gutartiger Neubildung\", darf das Wissen der nachfolgenden Histologie nicht zu Kodieränderungen führen und die Patientin hatte gerechtfertigt zwei Aufenthalte.
    Welches Argument soll man abgeben, wenn die Histologie bekannt ist, die erste OP aber nicht ausreichend war und die Patientin durch diesen Umstand ein zweites Mal ins Krankenhaus muss (zweiter Aufenthalt). Eigentlich sollte doch bei der ersten OP ein Schnellschnitt- und dann eine ausreichende OP durchgeführt werden. Das würde ja auch nur einen Aufenthalt und eine DRG begründen.
    Sicher bin ich mir allerdings auch nicht - tue mich nur schwer mit der Argumentation für zwei DRG´s.
    Viele Grüße
    Ulli

    Hallo, Herr Filipp,
    dazu gab es doch das sensationelle Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.05.2002 ! Ist die Hauptleistung ( hier OP ) erbracht, hat die Krankenkasse auch die FP zu bezahlen. Jegliche Abrechnungen über Pflegesätze, weil Verweildauer nicht erreicht ... kommen nur der Krankenkasse entgegen. Wir hatten einen ähnlichen Fall ( 2 Tage post OP verstorben ) und habe auf Bezahlung der FP bestanden. Nur nicht zu schnell nachgeben !
    Viel Glück
    Ulli

    Hallo Herr Konzelmann,
    auch wir haben QSmed im Einsatz, lässt sich immer am schnellsten aus ASPM aufrufen, wenn man in "Patient bearbeiten" den Patienten aufruft und über den Button ganz rechts neben dem Barcode geht( halb blau halb weiß). Vorher in O-med eine Liste aller noch fehlenden QS Bögen ziehen , die bereits in Orbis befindlichen Daten werden mit übernommen.
    Grüße,
    Ulli