Beiträge von may

    Liebe Forumsmitglieder,

    die BEK XY verweigert mir die Einsichtnahme in ein Gutachten des MDK zur Prüfung der Erfordenis eines stationären Aufenthaltes. Sie verweist darauf, dass sie lediglich dazu verpflichtet sei mir das Ergebnis mit Begründung mitzuteilen.

    Wie gestaltet sich die Rechtslage?

    Danke für Ihre Hilfe.