Hallo zusammen,
ich habe nochmals eine Frage zur Kodierung der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung.
U.a. sind folgende Mindestmerkmale im OPS 2013 hinterlegt:
+ die Art und schwere der Erkrankung erfordert eine intensive psychotherapeutische Behandlung, der Patient muss introspektionsfähig sein
+ die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt oder psych. Psychotherapeuten gestellt werden
+ die durchgeführten ärztlichen/psychologischen Verfahren müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen
Bei uns in der Praxis ist es so, dass Privatpatienten Einzelgespäche mit einer längeren Dauer haben. Das heisst, diese Patienten erreichen zwangsläufig die geforderten 3 Therapieeinheiten und werden somit in die Psychotherapeutische Komplexbehandlung eingestuft.
Anhand der Dokumentation ist jedoch für mich keine Indikation zu erkennen, bzw. in die Komplexbehandlung wird nicht zu Beginn der geplanten Therapiewoche eingestuft sondern erst am Ende sobald absehbar ist, ob der Patient die Therapieeinheiten erreicht.
Meines Erachtens ist dieses Vorgehen nicht korrekt, da man sich fast ausschliesslich an den Therapieeinheiten orientiert.
Was sind aber psychiatrische Krankheitsbilder die eine komplexe Behandlung erfordern und muss dies aus der Dokumentation zu Beginn der Therapiewoche ersichtlich sein?
Für Ratschläge, Tipps aus der Praxis bin ich sehr dankbar.