Beiträge von bjoerndalen

    Hallo zusammen,

    ich habe nochmals eine Frage zur Kodierung der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung.

    U.a. sind folgende Mindestmerkmale im OPS 2013 hinterlegt:
    + die Art und schwere der Erkrankung erfordert eine intensive psychotherapeutische Behandlung, der Patient muss introspektionsfähig sein
    + die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt oder psych. Psychotherapeuten gestellt werden
    + die durchgeführten ärztlichen/psychologischen Verfahren müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen

    Bei uns in der Praxis ist es so, dass Privatpatienten Einzelgespäche mit einer längeren Dauer haben. Das heisst, diese Patienten erreichen zwangsläufig die geforderten 3 Therapieeinheiten und werden somit in die Psychotherapeutische Komplexbehandlung eingestuft.
    Anhand der Dokumentation ist jedoch für mich keine Indikation zu erkennen, bzw. in die Komplexbehandlung wird nicht zu Beginn der geplanten Therapiewoche eingestuft sondern erst am Ende sobald absehbar ist, ob der Patient die Therapieeinheiten erreicht.

    Meines Erachtens ist dieses Vorgehen nicht korrekt, da man sich fast ausschliesslich an den Therapieeinheiten orientiert.

    Was sind aber psychiatrische Krankheitsbilder die eine komplexe Behandlung erfordern und muss dies aus der Dokumentation zu Beginn der Therapiewoche ersichtlich sein?

    Für Ratschläge, Tipps aus der Praxis bin ich sehr dankbar.

    Hallo zusammen,

    das bedeutet doch, dass ein Facharzt oder ein Psychologe
    die Indikation stellen und dementsprechend dokumentieren muss, oder?
    Andernfalls wäre eine Einstufung in die Komplexbehandlung evtl.
    nicht haltbar. D.h. sich ausschliesslich an den TE zu orientieren wäre nicht korrekt.
    Sehe ich das richtig?