Hallo zusammen,
ich bin auch ganz unglücklich über das Gutachten. Denn mal ganz im Ernst: wenn das jetzt plötzlich Bereitschaftsdienst ist und nicht mehr Rufdienst, dann muss man eine Menge Häuser in strukturschwachen Gebieten schließen, denn dort bekomme ich überhaupt nicht genügend Fachärzte hin! Das ist nicht nur eine Frage des Geldes (das kommt dann natürlich auch noch dazu!). Facharzt im Bereitschaftsdienst heißt mindestens 5,7 Facharztstellen, wie soll ich so viele Fachärzte denn in die kleinen Häuser im Vogtland oder in die Oberlausitz bekommen? Ich habe hier das ungute Gefühl, dass alle bald sagen werden "Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht mehr los!"
Aber ich habe noch eine Frage dazu: die Zusatzweiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin", muss die "nur" der Leiter der INA haben? Das wäre super, aber in der Richtlinie steht in § 9:
"1. Es sind jeweils ein für die Notfallversorgung
verantwortlicher Arzt und eine Pflegekraft benannt, die fachlich, räumlich und
organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet sind und im
Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar sind.
2. Der unter Nummer 1 genannte Arzt verfügt über die
Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ und die unter Nummer 1
genannte Pflegekraft verfügt über die Zusatzqualifikation „Notfallpflege“,
sobald die jeweiligen Qualifikationen in diesem Land verfügbar sind."
Und jetzt wird allgemein interpretiert, dass es von jeder
Qualifikation nur einen geben muss, der dann "im Bedarfsfall" in der
ZNA verfügbar ist? Was heißt denn "im Bedarfsfall"? Ich bin ziemlich
verunsichert und wäre froh, wenn sich dazu mal jemand "ex
cathedra" äußern könnten. Die tragenden Gründe helfen mir nicht weiter, da
steht überhaupt nichts dazu.
Wie seht Ihr das?
Gruß aus Dresden von Patricia