Beiträge von PatKlein

    Lieber Ansgar,

    Zu Fall 1: wir hatten in meinem ehemaligen Haus einen Deal mit unseren Kassen vor Ort: bis 4 Stunden war alles vorstationär und danach galt es als vollstationärer Fall, auch wenn nicht bei uns übernachtet wurde. Im Grunde genommen hat die Kasse aber bei diesem Fall natürlich recht, wobei das Problem meist darin liegt, dass die patienten morgens kommen und erst nachmittags urologisch aufgenommen werden. Wir haben das damals in meiner alten Abteilung bei Einführung der FP geändert und alle Pat. morgens aufgenommen (personalneutral umorganisiert, geht alles..;)

    Zu Fall 2: D40.0 (NB unsicheren Verhaltens der Prostata) ist auf jeden Fall falsch, weil eine Histologie vorliegt (ist vielleicht auch nur aus der Aufnahmediagnose übernommen worden bzw. bei Entlassung lag die Histo sicher noch nicht vor sondern wurde erst hinterher nachkodiert...).

    Es lässt sich hier sicher trefflich streiten aber ich würde folgender Maßen kodieren:

    In D002c heißt es: "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind."

    Damit ist auf jeden Fall die C61 HD, Nebendiagnosen sind statt R31 (n.n. bez. Hämaturie) spezifischer die N42.1 (Kongestion und Blutung der Prostata), außerdem darf die I69.4 nur kodiert werden, wenn die Residuen zu einem Mehraufwand geführt haben, der nach Akte Aufwand verursacht hat. Es muss I25.21 kodiert werden, weil der Infarkt 4-12 Monate zurückliegt, zur Z92.1 (Marcumardauertherapie) kommt noch die Z95.1 (Vorhandensein Bypass) und vor allem die D68.3 (Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulantien). Prozedur bleibt so. Solche Fälle sind in der Urologie häufig. Wird der Patient übrigens später nochmal wegen Blasentamponade o.ä. aufgenommen, dann wäre meiner Meinung nach die D68.3 die HD (zur Not auch die N42.1) und die C61 plus dem ganzen internistischen Kladeradatsch die ND.

    (Bestellen Sie dem OA einen schönen Gruß von Urologin zu Uologen!)

    :besen: :besen: :besen: Patricia
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    Patricia Klein

    Uh, lieber Herr Floeser, das ist bestimmt nicht so ganz einfach bei dem üblichen jungen, gesunden, "befruchtungs- und zeugungsfähigen" Klientel, das zur Wunschsteri kommt. Einfach ist es jetzt allerdings (und guter Service), es bei den Sectiones anzubieten...
    Liebe Grüße
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Lieber Herr Stark,

    ein paar Fragen dazu:
    1. Ist der Fall aus diesem Jahr oder aus letztem Jahr?
    2. Warum fällt Ihrer Meinung nach der 2. und 3. Aufenthalt unter die E01 (OP doch wahrscheinlich erst beim 3. Aufenthalt wenn beim 2. "chir. Diagnostik", vielleicht doch eher 1. und 2. Aufenthalt unter der E71 und der dritte unter der E01)?
    3. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen internistischer und chirurgischer Diagnostik? Gibt es da keinen einheitlichen zwischen den Abteilungen abgestimmten Standard?
    4. Wieso, um Gottes willen, wurde der Patient überhaupt immer wieder entlassen? Ist es nicht (egal ob 2003 oder 2004) nicht eher immer nur eine Beurlaubung und alles fällt unter die E01??:bombe: :bombe:

    Gruß
    Patricia:besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Ich interpretiere das ein bisschen anders bzw. habe nicht so schaurige Nebengedanken dabei. Hier mal der komplette Text zur 8-978:"Dieser Kode wird nicht im Rahmen des Datensatzes nach Paragraph 301 SGB V bzw. Paragraph 21 KHEntgG übermittelt und darf nur im Anschluss an die Feststellung des Hirntodes bei einem potenziellen Organspender entsprechend 1-202.0 und nicht erfolgter Organentnahme kodiert werden
    Nicht erbracht werden darf diese Leistung, wenn der potenzielle Organspender zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen
    Die im Rahmen dieser Leistung ab dem Zeitpunkt der Einleitung der zur Feststellung des Hirntodes ( 1-202.0 ) führenden Hirntoddiagnostik anfallende Dauer der maschinellen Beatmung darf bei der Berechnung der Dauer der maschinellen Beatmung nach 8-718 sowie der im Rahmen der Datenübermittlung nach Paragraph 301 SGB V / Paragraph 21 KHEntgG zu übermittelten Beatmungsstundenzahl nicht berücksichtigt werden
    Als Datum der Leistungserbringung ist dasselbe Datum wie bei der Leistung 1-202.0 anzugeben."
    Ergänzt um die DKR P015c Absatz 3: "Postmortale Spende nach Gehirntod im Krankenhaus
    (Kriterien für eine mögliche postmortale Spende sind: Gehirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer, Einwilligung und klinische Eignung)
    Die Kodierung bei einem Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unterscheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzu kommen vorliegende Nebendiagnosen und die durchgeführten Prozeduren.
    Der entsprechende Kode für die Organentnahme bzw. der Kode 8﷓978 Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende sind nicht zu kodieren (siehe auch Hinweise hierzu im OPS﷓301 Version 2004). Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben."
    Für mich bedeutet das: der Patient ist hirntod, Sie leiten die offizielle Bestätigung ein und die Organe werden entnommen. Kodiert wird nur sozusagen "bis zur Einleitung der Hirntodfeststellung". Alles, was danach folgt bis zur Entnahme kann nur noch für die DSO kodiert werden und nicht mehr für den 301-er Datensatz. Das bedeutet nicht, dass es nicht finanziert wird, die Verhandlungen sind meines Wissens nach nur noch nicht abgeschlossen.
    Und sollte der Patient dann wieder Erwarten doch nicht tot sein (wie schön für ihn), dann wird auch nichts entnommen und dann werden natürlich sämtliche Beatmungsstunden angerechnet und was sonst noch so gelaufen ist. :jay: Denke ich richtig??
    Und wenn der Patient tot ist, aber zuletzt (aus welchen Gründen auch immer) nicht entnommen werden kann, dann vertraue ich auf die DSO.

    :vertrag: ich hoffe, dass niemand auf die Idee kommt, auf grund von Kodierproblemen Organentnahmen abzuwehren....:shock2:
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    noch eine meinung: der "Wille des Verordnungsgebers" hat sich geändert! Denn im Mai hat Herr Rau vom BMGF noch gesagt, der Fall darf nicht neu gegroupt werden bei der Fall-Zusammenführung wegen Wiederaufnahme bei Komplikationen und in der Verordnung für 2004 wird jetzt doch an Hand der gesamten Codes neu gegroupt. Es ist ein lernendes System, für alle, sogar für den Verordnungsgeber....
    :p
    --
    Patricia Klein

    Lieber Dieter,

    dann habe ich jetzt aber gleich mal eine andere Kröte für die Krankenhausseite: wie sieht es denn aus mit der Zusammenarbeit. Wie definiert Ihr das denn von der KK-Seite? Beispiel: Kommune hat 2 Krankenhäuser, davon hat eines eine Belegabteilung HNO und eines eine hauptamtliche HNO-Abteilung. Je nach Wohnort kommt es immer wieder mal vor, dass Nachblutungen im jeweils anderen Haus versorgt werden (sind immer nur 2-3 Fälle im Jahr, aber man kann auch mit 3 Fällen einen scheußlich aufwendigen Schriftwechsel mit Euch Kassen haben).:x
    Und mal ganz ehrlich: wenn die Nachblutungen mit kalkuliert sind, dann sind sie in der DRG drin, oder?
    Leider mal wieder nestbeschmutzend grüßt Patricia
    :besen:
    --
    Patricia Klein

    "Ich mache mir damit einmal mehr auch ernsthaft Sorgen um die Art, wie sich letztlich die Behandlung in den Kliniken entwickeln wird."
    Ich mache mir immer mehr Sorgen, wieso das Abrechnungssystem die Behandlung verändern darf! Das sie es tut, ist jedem klar, aber warum denn: weil plötzlich nach einem Abrechnungssystem Medizin gemacht wird und kodiert wird! Aber ist das richtig? Es ist doch so, dass das System ein Jahr analysiert und kalkuliert und die Durchschnittskosten im dritten Jahr finanziert (grob vereinfacht gesagt). Das Pferd ist also von vorne aufgezäumt. Aber am Schwanz des Pferdes stehen die Leistungserbringer und versuchen, Ihre Strategie am Pferdeapfel auszurichten. Wollten wir nicht reiten?
    Beispiel: Die Tagesfälle sind für manche Erkrankungen shr hoch bewertet. Das liegt ja wohl daran, dass in manchen Bereichen eben auch hohe Kosten bei den derzeit als Tagesfällen behandelten Patienten auftreten. Jetzt werde ich häufig gefragt, ob man dann nicht auf jeden fall die bisherigen ambulanten "Kleinstfälle" jetzt als Eintagesfälle aufnimmt. Damit ändert sich der Fallmix, im nächsten Jahr wird niedriger kalkuliert und wenn dann im dritten Jahr das Gewicht niedriger ist, kann man damit die aufwändigen Fälle nicht innerhalb eines Tages abklären. Und dann beschweren sich die Ärzte über die bescheuerten Betriebswirte, die es unmöglich machen, dass Ärzte die Patienten richtig behandeln.
    :bombe: :bombe: :bombe:
    Natürlich bekomme ich auch immer vorgehalten, dass es schließlich alle so machen werden, und dass man nicht alleine treu und ehrlich untergehen will. Falsch bleibt es damit meiner Meinung nach trotzdem, denn der Patient ist der Benachteiligte.
    um zum Rehakode zurückzufinden (weite Schleife, gebe ich zu...):
    in Österreich ist es so, dass für bestimmte Leistungscodes (Reha, Geriatrie, Stroke, etc.) ganz klare Strukturqualitätsvorgaben nötig sind, die im Handbuch definiert sind und von einer Kommission überprüft werden. So sollte es sein, auch hier in Deutschland, finde ich. Und wie in vielen Beiträgen vorher gesagt: von "dem bisschen Reha" kann meiner Meinung nach für die 8551 nicht die Rede sein!
    Gruß
    Patricia

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    Patricia Klein

    Lieber Herr Wilke,

    was hat der Gesetzgeber denn ausgeknobelt ), Sie sitzen doch immer "am Puls der Zeit"!)? In den neuen DRG´s habe ich nichts gefunden, läuft es unter den berühmten einzeln zu vereinbarenden Bereichen?
    Liebe Grüße nach München
    Patricia
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    Patricia Klein

    Genau das hat mir in den letzten Monaten gefehlt: dieser freundschaftliche und doch durchaus kritische (und manchmal ein bisschen stutenbissige (sorry: hengstbissige!) Tenor!
    LIEBER GOTT, ICH DANKE DIR FÜR DIESES FORUM! (könnte ich einen Smily mit heiligenschein bekommen???)
    Patricia

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    Patricia Klein

    ich befürchte auch, dass da die Kassen in Frage stellen werden, ob die stationäre Abklärung erforderlich war... Bei solchen Fällen sollte man bei Aufnahme unbedingt dokumentieren, warum eine stationäre Behandlung erforderlich ist: Immobilität?, beginnende Demenz? etc. Wir machen uns bei den niedergelassenen Kollegen damit nicht beliebt, aber es geht langfristig nicht anders.
    patricia
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    Patricia Klein