Beiträge von Bauernfeind

    Sehr geehrtes Forum,

    wir haben eine Patientin aufgenommen, die vor einer Woche in einem anderen Haus entbunden hat, und dann zu uns kam, um sich bei Blutung Plazentareste entfernen zu lassen.

    Es ist natürlich post partum, jedoch finde ich als einzigen ICD O72.0 Blutung in der Nachgeburtsperiode, was wiederum den Fall in eine Entbindungs-DRG wirft: O02Z Vaginale Entbindung mit komplizierender OR-Prozedur und der KR-Check schlägt vor, die Z37.0 noch zu verschlüsseln....

    Hat jemand eine Idee, wie man das anders lösen kann? Soll man eine N92.xx verschlüsseln? Stimmt ja gar nicht?! :d_gutefrage:

    OPS ist die therapeutische Kürettage 5-690.1

    Vielen Dank schon mal für Infos!

    Es grüßt

    Stefanie Bauernfeind

    Hallo Forum,

    meine Frage heute bezieht sich auf die Verschlüsselung einer Leberzirrhose, die z.B. durch eine Hepatitis bedingt wurde.
    Fallen diese Zirrhosen alle unter K74.6 \"sonstige und n.n.bez. Zirrhose der Leber\"?
    Vielleicht lesen ja auch DIMDI-Mitarbeiter diese Frage und erweitern den ICD, da unserer Meinung nach auch andere Zirrhosen ihren eigenen Code verdient hätten. In Anbetracht dessen, das man ja so genau als möglich kodieren sollte und nicht-alkohlische LZ auch oft genug vorkommen...

    Gruß und ein schönes Wochenende wünscht

    Stefanie Bauernfeind

    Liebes Forum,

    wir kodieren bei Müttern, die während der Schwangerschaft und auch des stationären Aufenthaltes für die Geburt rauchen, die F17.2 (CCL-relevant).
    Wir dokumentieren dies auch entsprechend im Kadex: ausführliche Befragung zum Nikotingenuss (in diesem Fall 10 Zig./Tag), Dokumentation, dass Kind :baby: sehr häufig im Kinderzimmer sei, damit die Mutter das Raucherzimmer aufsuchen kann, usw.
    Der MDK meint nun, dass dies die F17.2 nicht rechtfertigt.

    Wie ist die Meinung aus dem Forum? Ab wann ist denn dann die F17.2 gerechtfertigt???

    Schöne Grüße

    S.Bauernfeind

    Hallo Forum,

    wir haben früher nach BPflV mit einer Herzchirurgie oft A- und B-Pauschalen geteilt.
    Verlauf: Patient war bei uns, wurde verlegt und kam wieder zurück. Wir haben die B-Pauschale abgerechnet.
    Bei solch einer Konstellation gehe ich davon aus, dass wir jetzt im DRG-Zeitalter die Hauptdiagnose des ersten Aufenthaltes zur Hauptdiagnose des gesamten Aufenthaltes machen.

    Es kommt nun leider auch vor, dass Patienten, ohne dass sie vorher bei uns lagen, von der Herzchirurgie zur Weiterbehandlung zu uns verlegt werden. Z.B. hatte der Patient eine Aortenklappenstenose, bekam Bypass und wir dann zu uns verlegt. Welches ist dann unsere Hauptdiagnose? Zustand nach gibts ja leider nicht?!??? :d_gutefrage:

    Gruss Stefanie Bauernfeind

    Hallo Forum,

    was könnte man unter 8-831.5 verstehen. Kann man das auch für die Dialyse verwenden (Sheldon-Katheter)?

    Gruss
    Stefanie Bauernfeind

    (P.S. nachdem ich immer mit Herr Bauernfeind angesprochen werde...)

    Hallo,

    wie verschlüsselt man folgenden Fall:

    Aufnahme eines Patienten mit Hyperkaliämie E87.6 bedingt durch terminale Niereninsuffizienz N18.0; Patient wird erstmalig zur Dialyse aufgenommen.
    Wäre da die Verschlüsselung der E87.6 nicht die Verschlüsselung des "Symptoms", da die Niereninsuffizienz die Grunderkrankung ist? Sprich HD bei erstmaliger Behandlung N18.0 und ND E87.6?

    Bzw. wenn schon bekannt ist, das der Patient dialysepflichtig ist, dann die E87.6 die richtige HD ist?


    Gruss Bauernfeind?( ?(