Guten Tag sequal und Forum,
unser Ergebnis der BQS zur Sollstatistik kenne ich noch nicht!
Aber sollte die BQS folgende Plausibilität \"Bogen A + Bogen B + nicht dokupflicht = alle Fälle\" wirklich für Ihre Datenannahmestelle haben, sollte man diesen Verein auflösen.
Bei uns werden regelmäßig zwei unterschiedliche Module zu einem DRG-Fall dokumentiert! Daher ist bei uns die Summe aus dokumentierten Bögen und nicht dokumentationspflichtigen Fällen immer größer als die Zahl der abgerechneten DRGs.
Ist es eigentlich schon jemandem aufgefallen, das die BQS nicht klar zwischen Eingriff und Fall trennt! Die BQS geht davon aus, daß zu jedem abgerechnten DRG-Fall, egal aus wieviel Aufenthalten dieser besteht, jedes Modul nur einmal angelegt werden soll. Für den Auslösemechanismus des QS-Filters wiederum der Eingriff an sich gilt, wegen Ausnahmetatbeständen. Für eine eigene Entwicklung eines QS-Filters die Daten des §21 oder §301 ohne Zeitangaben bei den Prozeduren vorschlägt und somit eine Eingriffsabgrenzung wiederum aufhebt.
Auch wird es schwierig werden eine definitive Sollstatistik zu haben, wenn Fallzusammenführungen 2004/2005 hat und die 2005 Aufenthalte aus softwaretechnsichen Gründen nicht nach 2004 umkodieren kann. Dadurch entstehen Fälle mit QS-Bögen, die man vielleicht noch exportieren kann, aber keine DRG haben und demnach wieder aus der Zählung herausfallen.
MfG