Beiträge von Huth

    Hallo Forum,

    Ihr Softwarehersteller verwendet eine falsche Partitionszuordnung.

    Ich gehe davon aus, daß die I58Z von der Software nicht als operative DRG erkannt wird und somit eine Fallverkettung ablehnt. Seit 2005 gibt es in den MDC der F und I DRGs im Bereich 40-59 operative DRGs. Ihr Softwarehersteller greift auf die ursprüngliche Regel 1-39 operative DRG, 40-59 ander DRG und 60-99 medizinische DRG.

    Damit müßte das Problem geklärt sein. Eine Lösung werden Sie so schnell wahrscheinlich nicht hinbekommen, da viele Softwareprogrammierer die gesetzlichen Grundlagen für die Anwendungen, die sie programmieren, nicht kennen.

    MfG

    Stephan Huth

    Hallo Forum,

    zunächst hat Abrechnung nichts mit Logik zu!

    Aber ich begrüße die Änderung der KFPV2006 bei Fallkonstellationen aus 2 unterschiedlichen Systemen. Wir hatten bis in den September diesen Jahres Probleme Fallzusammenführungengen aus 2004 mit 2005 abzurechnen. Das Problem lag dabei nicht in der Ermittlung der DRG, sondern in der Verschlüsselung! Es mußten alle erfassten Diagnosen/Prozeduren der Version 2005 auf Version 2004 korrigiert werden. In einem KIS mit angeschlossenen Subsystem ist das extrem aufwendig und setzt viel Verstand bei den Softwarefirmen voraus, der diesbezüglich definitiv nicht existiert.

    Die Vorstellung von leeren Krankenhäusern am Jahreswechsel kann ich nicht nachvollziehen. Ein Patient der am 31.12. aufgenommen wird und nach konservativer Therapie im Januar entlassen wurde und bis zum 29.1. erneut aufgenommen wurde und in der gleichne MDC operative behandelt wurde war für 2004/2005 eine Fallzusammenführung mit all seinen Problemen. Und die angedeutete Entlassungswelle am 31.12. mit erneuter Aufnahme Anfang Januar wird von den Krankenkassen/MDK sicherlich sehr genau untersucht.

    Mit HERZlichem Gruß

    Hallo MiChu,

    ich hatte es bei meinem vorherigen Arbeitgeber bei einem Fall mit einer ähnlichen Konstellation zu tun. Ergebnis ist mir leider unbekannt, da ich inzwischen den Arbeitgeber gewechselt habe.

    Ich nehme an, daß Ihr Krankenhaus vor dem 3.11.2003 auf DRG-Abrechnung umgestiegen ist. Das Dilemma in 2003 ist die Definition der Komplikationsfälle und die fehlende Neugruppierung des Falls. Ich bin damals nach Studium aller Gesetzestexte zu dem Schluß gekommen, daß hier das Krankenhaus auf seinen Kosten sitzen bleiben wird. Einzige mögliche Argumentation wäre das zum 3.11.2003 dieser Systemmangel bereits bekannt war und in den gesetzlichen Regelungen für 2004 bereits umgestzt wurden.

    Die KFPV wurde vom INEK am 15.10.2003 veröffentlicht!

    Mit HERZlichem Gruß

    Hallo Forum,

    nach der ersten Durchsicht der reinen Änderungsliste der OPS habe ich bei den Blutprodukten die Änderung der Reihenfolge für Erythrozytenkonzentrat/Thrombozytenkonzentrat/etc. vermisst. Ein Blick in die Onlineversion des Vorab OPS2006 hat gezeigt, das die kleinen Mengen weiterhin am Ende der Liste zu finden sind, diesmal sogar mit einem Hinweis versehen. Unser schönes KIS sotiert die OPS-Codes nicht nach Inhalt/Menge bei Mengenprozeduren, sondern alphanumerisch nach den Prozedurencodes. Damit werden die kleinen Mengeneinheiten erst am Ende bei der Prozedurenauswahl angezeigt, sofern derjenige der die jeweilige Prozedur erfassen will auch sich soweit durchscrollt.

    Ich hoffe das dies bis zur Endversion geändert wird.

    Mit HERZlichem Gruß

    Hallo Mikka,

    das von Ihnen beschriebene Problem von der DRG-Zuordnung F03Z oder F22Z ist die kompilzierende Prozedur, die zwingender Bestandteil der F03Z ist.

    Die komplizierende Prozedur wird in Ihrem Fall unter anderem aus der 8-390 und mindestens einer weiteren Prozedur oder Beatmung 24h-96h gebildet, daher darf man die Lagerungsbehandlung nicht isoliert sehen.

    Ich nehme an, daß nicht alle Patientenbetten mit dieser Spezialmatratze ausgestattet sind. Daher ist die überwiegende Verwendung auf einer Station, die nicht nur alleiniger Aufenthaltsort ist, kein Standard. Die DRG betrachtet ja schließlich den gesamten Aufenthalt und klammert nicht bewußt einzelne Aufenthaltsphasen aus.

    Zum Thema Blutprodukte und HLM konnte mir weder DIMDI noch InEK einen Referenzbereich nennen, ab wann eine Maßnahme Standard ist oder nicht.

    MfG

    Guten Tag Forum,

    bei unserer letzten Sitzung der DRG verantwortlichen Ärzte haben wir unsere Probleme mit der QS-Dokumentation der Schrittmacher diskutiert. Kernproblem ist die modulauslösende Kodierung der jeweiligen Eingriffe. Im OPS 5-377/8 wird hierbei zwischen Schrittmacher/Defibrillator/Synchronisationssystem und Sonstige unterschieden!

    Aber was ist ein Synchronisationssystem (DIMDI weiß es nicht!)?

    Wie unterscheidet sich ein Synchronisationssystem von einem Defibrillator? Kann ein Defibrillator zu einem Synchronisationssystem aufgewertet werden?

    Ziel der Übung ist eine Kodierungsübersicht über SM/ICD-Eingriffe zu erstellen und die damit verbundene QS-Dokumentation zu veranschaulichen.

    Mit HERZlichem Gruß

    Stephan Huth

    Guten Tag sequal und Forum,

    unser Ergebnis der BQS zur Sollstatistik kenne ich noch nicht!

    Aber sollte die BQS folgende Plausibilität \"Bogen A + Bogen B + nicht dokupflicht = alle Fälle\" wirklich für Ihre Datenannahmestelle haben, sollte man diesen Verein auflösen.

    Bei uns werden regelmäßig zwei unterschiedliche Module zu einem DRG-Fall dokumentiert! Daher ist bei uns die Summe aus dokumentierten Bögen und nicht dokumentationspflichtigen Fällen immer größer als die Zahl der abgerechneten DRGs.

    Ist es eigentlich schon jemandem aufgefallen, das die BQS nicht klar zwischen Eingriff und Fall trennt! Die BQS geht davon aus, daß zu jedem abgerechnten DRG-Fall, egal aus wieviel Aufenthalten dieser besteht, jedes Modul nur einmal angelegt werden soll. Für den Auslösemechanismus des QS-Filters wiederum der Eingriff an sich gilt, wegen Ausnahmetatbeständen. Für eine eigene Entwicklung eines QS-Filters die Daten des §21 oder §301 ohne Zeitangaben bei den Prozeduren vorschlägt und somit eine Eingriffsabgrenzung wiederum aufhebt.

    Auch wird es schwierig werden eine definitive Sollstatistik zu haben, wenn Fallzusammenführungen 2004/2005 hat und die 2005 Aufenthalte aus softwaretechnsichen Gründen nicht nach 2004 umkodieren kann. Dadurch entstehen Fälle mit QS-Bögen, die man vielleicht noch exportieren kann, aber keine DRG haben und demnach wieder aus der Zählung herausfallen.

    MfG

    Guten Tag Herr Neumann,

    das ich die Ermittlungsweise Ihres Basisfallwertes für richtig halte, habe ich in meinem vorherigen Post bereits geschrieben.

    Die von mir in die Runde gebrachte Bandbreite von 2000€-2500€ für einen bundesweiten Basifallwert wurde auf dem 2. und 3. Nationalen DRG-Forum von Seiten der Krankenkasse in Ihren Vorträgen erwähnt, Redner hierzu waren unter anderem Herr Dr. Leber, Herr Gerdelmann und weitere.

    Sollte der Eindruck entstanden sein, das Sie, Herr Neumann, diese Bandbreite ermittelt oder verwendet haben, möchte ich mich hierfür entschuldigen.

    Mit freundlichem Gruß

    Guten Tag Forum,

    habe in den letzten Tagen selbst unsere Sollstatistik zu Testzwecken an die niedersächsische Projektgeschäftsstelle QS und an die BQS geschickt. Bei beiden kam inzwischen die Rückmeldung ohne Fehler.

    Wir verwenden für die Erstellung der Sollstatistik in unserem ORBIS KIS QSOM. Leider werden in unserem KIS nur die beiden reinen txt-Datein Sollbasis und Sollmodul erstellt, das zippen und jeweilige verschlüsseln nach BQS bzw PGS NS ist von GWI noch nicht automatisiert, vielleicht 2006. Aber dieser Aufwand hält sich in Grenzen.

    Mit freundlichem Gruß

    Guten Morgen Herr Simon,

    der von Ihnen vorgeschlagene alternative Rechenweg ist der gewichtetet Mittelwert und diese Methode hat auch Herr Neumann bei der Ermittlung seines Wertes verwendet.

    Viel interessanter find ich jedoch die Höhe von 2766€, wo doch in der Vergangenheit immer ein Wert von 2000€-2500€ von der Krankenkassenseite ermittelt wurde.

    Mit freundlichem Gruß