Guten Tag Herr Heller,
zu Frage 1. Anzahl der Prozedurenverschlüsselungen:
dazu sagt P005d und P012d die Prozedur 8-980 ist nur einmal zu verschlüsseln.
Für die einzelenen Intensivaufenthalte ist nach der Angabe des OPS 8-980:
Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe des täglichen SAPS II (ohne Glasgow Coma Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) plus der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation
zu verfahren.
=> sie summieren bei Entlassung/Verlegung alle ermittelten TISS/SAPS II Scorewerte und verschlüsseln auf Grund des Scorewertes die Prozedur.
Es gibt KIS-Anbieter die das ermitteln der Prozedur übernehmen, so daß \"nur\" die TISS/SAPS II Werte für die Intensivaufenthalte zu bestimmen sind.
Demmnach findet bei zwei Intensivaufenthalten eine Unterbrechung der Erfassung von TISS/SAPS II statt. Beim 2. bzw. weiteren Intensivaufenthalten beginnt das erste 24h Intervall mit der Aufnahme auf der Intensivstation, die folgenden vollen 24h Intervall jeweils um 0:00 Uhr, siehe dazu auch die Empfehlungen der DIVI zur Verschlüsselung der 8-980.
Zu Frage 2:
Ein medizinischer Aufenthalt auf der Intensivstation beinhaltet, daß der Patient in den letzten 7 Tagen nicht operiert wurde. In Ihrem Fall ist die Aufnahme am 5.postop Tag, somit dürfte nur die Variante geplant chirurgisch zu verwenden sein. Am 8.postop Tag wäre es aber meiner Meinung nach eine medizinische Aufnahme.
Ihre \"Bagatell-OPs\" < 24h geplant sind alle mit nicht geplant chirurgisch einzustufen.
MfG