Beiträge von docwilke

    Hallo Herr Cramer,

    das mit der Stellenbemessung ist so eine Sache. Geht man nach dem üblichen Arbeitsaufwand, so kommt man schnell auf eine hohe Zahl von VK.

    Die Näherung über best practice ist eine gute Methode, spannend nur, wie kann man es \"verkaufen\".

    Ein Ansatz (hat in unserer alten Klinik nicht geklappt, bin jetzt Berater):

    Aufgabenspektrum definieren:
    - Codierkontrolle bei Entlassung?
    - MDK - Scherereien
    - Auswertungen
    - Strategische Beratung der Klinikleitung
    - Mitgestaltung der Budgetverhandlungen

    Aufwand schätzen:
    - 1 VK schafft ca. 100 Fälle am Tag (bei guter DV)
    - 1 VK schafft ca. 20 Anfragen am Tag
    - monatlich, wöchentlich, Grad der Aufbereitung, ca. 1/2 Tag / Monat
    - usw., usw. ...

    \"Notwendigkeit\" transparent machen:
    - 1x selber MDK spielen und aufzeigen, wieviel Geld \"durch die Lappen\" geht.
    - Aufrechnung des Geldes in Stellen

    Damit haben Sie eine Verhandlungsgrundlage. Gretchenfrage: Hat die Unternehmensleitung erkannt, dass ein funktionierendes Medizincontrolling ein wesentlicher \"kritischer Erfolgsfaktor\" ist? :d_gutefrage:

    Wenn ja, können Sie jetzt anfangen zu verhandeln, wenn nein, kommt es darauf an, ob Sie gerne Spass bei der Arbeit haben :d_zwinker: , das wird Ihre weiteren Schritte beeinflussen :sonne:

    Ich hoffe, dass hat Ihnen geholfen und viel Glück bei der Verhandlung :roll:

    Gruss aus dem sonnigen Winterwonderland München 8)

    Michael Wilke :i_drink:

    Sachen gibt\'s !!

    Nach meiner Ansicht, wird die Kasse hier den \"kürzeren\" ziehen, denn wie von den Vorrednern bereits bemerkt, gibt es keinen Grund für die Leistungsverweigerung.

    Man sollte mittlerweile bei derartigen Unsinnigkeiten doch mal langsam über \"factoring\" nachdenken.

    Gruss aus dem sonnigen winterwonderland München

    Michael Wilke 8)

    Lieber Herr Stern,

    vielen Dank für das Lob :p
    Bzgl. des \"Euphemismus\": Sie können die Werte ändern, dann müsste sich die Tabelle von selber neu rechnen.

    In groha würde ich eher mit 2,5 - 3,5% Kostensteigerung kalkulieren.

    Frohes Fest und einen guten Rutsch :i_drink: in\'s neue Jahr

    Hoffentlich hört man sich im neuen Jahr wieder :jaybee:

    Sonnige Grüße aus München

    Michael Wilke

    :sonne: :sonne:

    Hallo Herr Schmitt,

    ja ich war sehr beschäftigt und vor lauter Arbeiten blieb kaum Zeit für\'s Forum. Ich gelobe aber Besserung :lach:

    Leider befürchte ich auch, dass das BMGS wieder \"ran\" muss :erschreck:

    Trotzdem müssen wir den Häusern ja irgendeine Idee vermitteln, wie sie die nächsten Jahre dastehen.

    Vielleicht outet sich ja doch noch einer aus dem WIDO oder so :d_gutefrage: und gibt ein paar Einschätzungen ab.

    Gruss und frohes Schaffen

    Doc Wilke :kangoo:

    Hallo Forum,

    hat irgendjemand - vielleicht aus dem Kassenlager :lach: bereits brauchbare Informationen über den landesweiten Basisfallwert?

    Zumindest gibt es ja vielleicht für die einzelnen Länder einen sogenannten \"educated guess\" :d_gutefrage:

    Das würde ich echt toll finden :i_respekt:

    Gruss aus dem sonnigen München (kein Wunder - Bayern ist Herbstmeister :i_drink: )

    Michael Wilke :roll:

    Hallo zusammen,

    alle Eventualitäten kann man nie erfassen ;(

    Wir haben bei uns im DRG Competence - Center ein bißchen gehirnt :d_gutefrage: und heraus kam das angehängte \"Opus\".

    Man kann hier zumindest die gesamte Konvergenz simulieren,
    ob sie so kommt weiss keiner, denn 2006 ist Wahl :roll:

    Nebenbei hat man auf der Grafik auch zwei Säulen, die grüne zeigt die Konvergenz mit Kappung, die gelbe \"ungebremst\", was vor allem für die
    Verliererhäuser vielleicht ein kleiner Trost ist :biggrin:

    Was man - derzeit - noch nicht kann: Mengenveräderungen und die Minder- bzw. Mehrerlöse und die sich daraus ergebenden Folgen errechnen.

    Wir hirnen weiter .... :sterne:

    Also viel Spass beim Simulieren, freue mich auf Feedback

    Gruss aus dem sonnigen München (kein wunder - Bayern ist Herbstmeister :i_drink:

    Michael Wilke :smokin:

    P.S.: Das DRG Competence Center firmiert ab 2005 neu!
    Nähere Infos ab januar unter http://www.r-m.com

    Hallo Herr Bredemeier,

    eine Legaldefinition zu "Schwerstbehindert" ist mir nicht bekannt.
    Wir definieren das in München so:

    - Patient mit Tetraplegie
    - Patienten mit geistiger Behinderung, die eine Kommunikation nicht
    möglich macht.
    Möglich wäre natürlich amtliche Schwerbehindertennachweise (z.B. Ausweis des Patienten) heranzuziehen, das hilft Ihnen nur bei der ZE-Planung nicht weiter.

    Die DRG-Research Group in Münster hat ein Gutachten zu allen ZE erstellt, vielleicht können Sie dort jemanden qualitifzierter
    befragen. :jay:

    Gruss
    Dr. Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    wir beugen uns nun auch der Macht der Kassen und ihrer "ausgetüftelten" Rasterfahndungssoftware X(

    Nachdem eigene Bemühungen zur Erstellung einer Kodierprüfsoftware leider gescheitert sind, wollen wir nun ein Auswahlverfahren für kommerzielle Software durchführen.

    Kennt irgendjemand eine Kurzzusammenfassung der gängigen Tools? :jay:

    Wir nutzen SAP und haben einen 3M Grouper, kodiert wird mit KODIP.

    Wer hat ggf. Erfahrungen mit DRG-Proof oder der 3M Regelsoftware bzw. kann uns einen Link zu dem Tool CodeCheck geben, das soll ja angeblich in SAP integriert sein.

    Wir würden und über Rückmeldungen sehr freuen. :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    die Selbstverwaltung hat - bevor sie sich aus dem DRG Geschäft verabschiedete - im Grundsatzvertrag vom 17.06.2000 geschrieben, dass die Teilnahme an der Kalkulation ..zunächst freiwillig sei, man aber anstrebe, bis Ende 2005 alle Deutschen Krankenhäuser dabei zu haben.

    Wie so viele ambitionierte Ideen in der "Frühzeit" der DRGs ist da aber wohl nach heutigem Kenntnisstand der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen. ;(

    Die Stichprobe für die G-DRG 2.0 war nicht repräsentativ, allerdings hat man nach §21, Abs. 4 immerhin 15 Millionen von ca. 16,5 Millionen Fällen der Deutschen Krankenhäuser zusammengetragen, so dass zumindest Verweildauergrenzen oder Analysen zu den sog. klinischen Profilen einen gewissen Bestand haben dürften. :rotate:

    Wir werden sehen, wie sich G-DRG 2.0 dann ab 2004 in der Praxis bewährt.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Dressel,

    in der KFPV 2004, §1, Abs. 7 ist bei der Ermittlung der Verweildauer von nachstationären Tagen nicht mehr die Rede.

    Ob es ggf. in einem anderen Gesetzeswerk Hinweise darauf gibt, weiss ich nicht, aber die KFPV 2004 ist m.E. das aktuellste Werk. :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo zusammen,

    ich würde sagen, Sie hatten insgesamt 6 Tage VwD, die Sie geltend machen dürfen. je nach mVD Ihrer DRG ergibt sich dann der Abschlag.

    Jeder Belegungstag ist ...der Aufnahmetag plus jeder weitere, ohne den Entlassungs- oder Verlegunstag. :vertrag:

    Nun könnte ein Schlaumeier sagen, der 07.05. ist Aufnahme- und Verlegungstag und zählt daher nicht!

    Allerdings sagt die KFPV hier: ...wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. :vertrag:

    so steht's geschrieben :rotate:

    Also kann die Kasse nicht daran rumdeuteln :no:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin: