Beiträge von docwilke

    Hallo Ulla,

    wir haben in München bereits 2001 begonnen, pflegerelevante ICD - Diagnosen zu erfassen und auch den Effekt auf den CMI und den PCCL evaluiert.

    Mein Kollege und Mitarbeiter Achim Maerz kommt selbst aus der Pflege und freut sich sicher über jede Art von Austausch :look:

    Seine Mailadresse lautet:

    Achim.Maerz@kms.mhn.de

    Gruss und frohes Schaffen aus München (sonnig, denn wir sind Dt. Meister und Pokalsieger :drink: )

    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Menzel,

    Da sieht man wieder, dass die Australier beim DRG - Design häufiger mal no worries, mate :boom: gesagt haben.

    Tatsächlich ist es so, dass der Grouper toleranter ist, als die ICD-10 und schon gar als die :kr:

    Wir sich unsere Freunde mit dem Geld in den Taschen hier verhalten. So ein Fall war in den vielen, vielen netten Rückfragen und erquickenden Gesprächen bisher nicht dabei.

    Ich weiss aber, dass unsere Neonatologen relativ ungeniert Sepsis kodieren, je nach Keim z.B., so dass es sonst hier sicher schon Fragen der Kostenträger gegeben hätte.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    nachdem wir in München doch mehr Rückfragen zu bearbeiten haben als früher (v.a. gehen mehr in den Medizinbereich) wollten wir mal fragen, ob jemand einen intelligenten Weg weiss, wie man in SAP IS-H solche Reklamationen verfolgen kann?
    Meines Wissens bietet der Standard hier garnix. :nuke:
    Falls ich mich täusche, würde ich mich freuen :))

    Falls ich recht habe, werden wir wohl die Programmier Sonnenbrillen aufsetzen, viel Cola und Zigaretten mit in's Büro nehmen und uns ein paar Tage daheim abmelden müssen :smokin:

    Also, wer uns helfen kann, betreibt aktiv Familienhilfe :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke 8)

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Hallo,

    wenn alles was unsinnig ist wegfallen würde, könnten die Verwaltungskosten ja auch mind. halbiert werden.

    Eines der unsinnigsten Dinge ist die Einzelfallabrechnung mit jeder einzelnen Kasse bei gleichzeitig ausgehandelten Budgets....

    Ja, ja Hr. Lückert,

    davon träume ich manchmal auch, das wären ja :kangoo: Verhältnisse. In Victoria kriegen Sie nämlich jeden Monat 1/12 Ihres Budgets überwiesen, allerdings erst nachdem Sie zum 10. ihre Casemix-Daten im Department of human services abgeliefert haben und die dort - computergestützt - geprüft wurden. Manchmal kriegen die natürlich auch Rückfragen, aber als ich dort war hat mich das freundliche und lockere Miteinander von Leistungbezahler und Leistungserbringern fast umgehauen.

    Jetzt meine - auch ketzerische - Antwort darauf, warum das bei uns nicht geht: Da bräuchten wir auch nur 1 Kasse, nicht rd. 350 :teufel:

    Wenn dem so wäre könnten wir ja noch viel mehr sparen:
    - Werbebudgets (kennen Sie die neuen Plakate der Gesundheitskasse?)
    - Risikostrukturausgleiche
    - 349 Kassenvorstände
    - ....
    Wenn ich jetzt weiterträume sehe ich noch :hasi: also hör' ich lieber auf.

    Gruss
    Michael Wilke :)

    Hallo zusammen,

    auf dem 2.nationalen DRG - Forum in Berlin zeigten die Selbstverwaltungspartner mal wieder das gewohnte Bild der (Un)einigkeit und es stimmt, dass die Verhandlungen zu den G-DRG 2.0 evtl. am 10.06.2003 scheitern.
    Dann muss das BMGS ran und die Sache durchbringen. Letztes Jahr gehörte ich zu dem Kreise der "Experten", die dort dann dieses Jahr wohl wieder eingeladen werden und die Leute tatkräftig - weil (fast) ohne standespolitische Scheuklappen - unterstützen.

    Allerdings gibt es zu den Abrechnungsregeln ausnahmsweise keinen Streit in der Selbstverwaltung, so dass diese wohl im wesentlichen unverändert bestehen bleiben.

    Die Knackpunkte dieses Jahr:

    - Vergütung teilstationärer Leistungen
    - Umfang und Art der Zusatzentgelte
    - Alternativen der Weiterentwicklung, wenn das datengetriebene
    Verfahren
    versagt: Dürfen Experten befragt werden, oder ist
    das dann gleich Lobbyismus... (W.D. Leber, Berlin 23.05.2003)
    ?
    - diverse Kleinigkeiten, wie der schöne Begriff Wiederkehrer
    :-p

    Also, Sie können davon ausgehen, dass im Falle einer Ersatzvornahme das BMGS zwar die neue Verordnung schreibt, die Abrechnungsregeln aber quasi unverändert bleiben (da gäbe es zwar Anpassungsbedarf, der BMGS macht aber die Ersatzvornahme explizit nur für Bereiche, in denen keine Einigung durch die Selbstverwaltungspartner erzielt wurde

    Wenn's was neues gibt, erfahren Sie es sicher hier im Forum am schnellsten :look:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Hr. Berndt,

    die Darmatonie postoperativ ist nach Ihrer Schilderung sicher kodierungsrelevant,
    Schliesslich ist eine Nebendiagnose:
    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”
    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    · therapeutische Maßnahmen
    · diagnostische Maßnahmen
    · erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    (DKR D003b) :kr:

    Die Voraussetzungen sind also voll erfüllt :rotate:

    Zu Ihrer zweiten Frage:
    Meines Wissen sind die Privatkassen genauso an das BSG Urteil vom 06.07.2002 gebunden, da dort der MDK aber nicht tätig ist, müssten Sie denen wohl direkt eine Antwort mit Verweis auf die Kodierrichtlinien zukommen lassen. Wie oben bereits erwähnt, hätten Sie allerdings Pech, wenn im Arztbrief nichts dazu drin stünde, denn da sind sich MDK und Ärzte der Privatkassen einig, wenn die Dokumentation keinen Hinweis auf die Ressourcenrelevanz liefert, haben Sie schlechte Karten.
    Ich weiss ja nicht, wo Sie wohnen, aber falls es Süddeutschland sein sollte, empfehle ich die ZENO - Veranstaltung am 09. oder 10. Juli zum Thema "Rechtliche Aspekte des DRG - Systems". Ich war selbst im März dort in Frankfurt und es hat sich gelohnt, denn die Leute wussten gut Bescheid und man konnte eine Menge erfahren.

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Notheisen,

    Ihr Fall ist wirklich sehr interessant, da er die Schwächen der DRGs schonungslos aufdeckt:
    Hauptdiagnose ist die Schenkelhalsfraktur und damit eigentlich bestimmend für die DRG.
    Sie kämen nämlich hier in eine I03B - Ersatz des Hüftgelenks....

    Codiertechnisch haben Sie allerdings "Glück" :rotate:
    Durch die Beatmung von 14 Tagen wird die BeatmungsDRG A06Z gezogen, die ein sehr hohes Kostengewicht hat!

    Die diversen intensivmedizinischen Erkrankungen sind natürlich wichtige Nebendiagnosen, da sie den PCCL (Patient Clinical Complexity Level) nach oben bringen, der in der nächsten Version der DRGs eine noch höhere Bedeutung als jetzt zur Differenzierung des Schweregrades bekommen wird.

    Zusammenfassend also:

    HD SH - #
    ND Pseudomonaspneumonie
    ND ARDS
    ND Nierenversagen akut
    ND Multiorganversagen

    Prozeduren:
    TEP
    Beatmung > 96 Stunden
    Hämofiltration 8x
    Intubation (optional)

    Verzeihen Sie, dass ich mir die Kodes erspare, mein DIACOS auf dem Laptop spinnt gerade :(

    Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie mir einfach ein Mail.

    Gruss aus München
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo,

    Wichtig ist vor allem die zweite OP korrekt zu verschlüsseln.
    Denn die nachher durchgeführte OP bestimmt die DRG.

    Es wird hier unterschieden zwischen "kleiner und großer Brust-OP" bei Malignom.

    Dennoch stimme ich auch zu, dass die erste OP mit einer 5- Ziffer verschlüsselt werden sollte, denn die Kassen reiten auf allem möglichen herum dieser Tage X(

    Gruss aus München (sonnig, was sonst :rotate: )

    Michael Wilke :smokin:

    Hallo zusammen,

    in Bayern hat die Krankenhausgesellschaft so etwas. Die haben auch bereits einen byrischen Mittelwert ermittelt (€ 2.300.-).
    Dabei ist Ihnen zwar ein Fehler unterlaufen, weil sie alle BFW der KHs addiert und durch die Anzahl KHs geteilt haben, anstatt alle Budgets der KHs durch den Casemix aller zu teilen, aber immerhin haben sie was gemacht :))

    In unserem KH (71.000 Fälle) ist der BFW € 2730,56.-

    Gruss aus München (heute wieder sonnig, und das ist gut so :rotate: )

    Michael Wilke :smokin:

    Zitat


    Original von cLindner:
    Mich würde interessieren, wer die Kosten trägt.

    Hallo Claudia,

    unsere Kardiologen kommen auch gelegentlich mit so "Kolibris".
    Ich denke, man kann die Z04.. ruhig nehmen.
    Die DKR sagen zwar, wenn man "Therapie" macht, als ob der Patient eine bestimmte Erkrankung hätte, nichts findet und am Ende mit den Kosten dasteht, darf man die Diagnose so kodieren als ob der Patient erkrankt wäre (also hier I49...), ich halte das aber für sehr fragwürdig. :kr: ?(

    Im übrigen ist die diagnostische Leistung auch Bestandteil der stationären Krankenhausbehandlung und deshalb auch zu vergüten, je nach HK - Untersuchung kommt eine F4... DRG heraus und "das ist gut so" wie Herr Wowereit zu sagen pflegt. :rotate:

    Gruss aus München (wieder sonnig, schliesslich sind wir ja Dt. Meister :drink: )

    Michael Wilke :smokin: