Hallo Herr Frings, hallo Forum,
das Kind sollte natürlich aus psycho-medizinischen Gründen so rasch wie möglich zur Mutter zurück. Ich spreche hier von einer externen Geburtsklinik. Die Frage, die sich stellt , ist doch: kann die Geburtsklinik das Kind wieder aufnehmen, auch wenn das Kind nicht krank ist. Also \"GEsundes Neugeborenes, P67D\" und wenn ja, wird dafür von der Kinderklinik ein Verlegungsabschlag fällig??? Ich könnte das nicht mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen, wohl wissend, dass dieser beim DRG-System nicht immer, aber doch immerhin meistens zählt.