Beiträge von siefert

    Sehr geehrtes Forum,

    ich bearbeite einen Fall, in dem die KK eine Zusammenlegung wegen Komplikation fordert. Ein Kind wurde wegen einer Neuroborreliose einige Tage stationär, anschließend teilstationär behandelt (initial Diagnostik, dann IV-Antibiose erst stationär, dann in der Tagesklinik) Kurz vor Ende der Antibiose Auftreten eines Exanthems, welches zur Abklärung eine weitere stationäre Aufnahme und Ausbehandlung mit einem anderen Antibiotikum notwendig machte. Handelt res sich hierbei um eine Komplikation im Sinne der FPV? Hier liegt ja keine durch das KK verschuldetete Komplikation vor, es würde also das Morbiditätsrisiko der KK auf das Krankenhaus übertragen. Gibt es hierzu Gerichtsurteile oder Stellungnahmen?

    Danke für die Hilfe

    Sehr geehrtes Forum,

    folgender MDK-Fall liegt mir vor. 4 Jahre altes Mädchen mit schwerem Kurzdarmsyndrom. Kommt wegen PEG-Dislokation. Bei Neuanlage endoskopisch Magenperforation, Umsteigen auf offene Laparatomie, Neuanlage der PEG und Anlage einer Peritonealdrainage bei Peritonitis.
    HD T85.5, Prozeduren: 5-431.0, offene Gastrostomie und 8-148.0 Peritonealdrainage. DRG mit Nebendiagnosen X06A, RG 2,222.
    Der MDK bestreitet nun die Korrektheit der Kodierung für die Drainage. Auswirkung: X63Z, RG 0,516. Begründung: Drainage ist mit Laparatomie inbegriffen.

    Wie sieht dieses Problem das Forum? Dürfen wir die Drainage kodieren oder nicht? Bei der offenen Anlage eines Gastrostomas würden unsere Chirurgen nicht routinemäßig eine Drainage legen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich kann in diesem Fall die Position von Winnie nur unterstützen. Einen Monitor so mal eben über den Schreibtisch des niedergelassenen Arztes oder einer Ambulanz zu verordnen, entspricht nicht der Ernsthaftigkeit der Situation. Mal vorausgesetzt, die Indikation zur Verordnung geschieht nach den Regeln der Kunst (die ist allerdings hier nicht unumstritten!), sollte das Kind für 2 Tage, nach Möglichkeit mit den Eltern. Es erfolgt ein Abgleich mit der Klinik-Monitoranlage, eine Schulung der Eltern in der Handhabung des Monitors und Reanimationsmaßnahmen sowie eine Basisdiagnostik je nach Fall.
    Viel Erfolg beim Widerspruch!

    Gruß,

    Lieber Herr Selter,

    vielen Dank für die rasche Antwort. Im OPS steht unter 5-913 der Zusatz: Kleinflächig entspricht 4cm2. Aber natürlich nichts zu der Relativität bei Kindern, ist ja vermutlich auch kaum zu erfassen. Dennoch nicht fair, finde ich.

    Gruß

    Sehr geehrtes Forum,

    mich treibt die Frage um, welcher Kode bei der Durchführung einer Lasertherapie bei Hämangiomen zu wählen ist. Es existieren bekanntlich Kodes für die kleinflächige und großflächige Therapie. Sind diese Begriffe als relativ oder absolut zu werten. Hintergrund der Frage ist die Anwendung dieser Therapie in der Kinderchirurgie. Ist also ein 2 x 2 cm großes Hämangiom im Gesicht eines 8 Monate alten Kindes klein oder groß? Sorry für die blöde Frage, es geht aber um recht viel Geld und eine Grundsatzentscheidung.

    Danke!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    folgender Fall beschäftigt mich: Neugeborenes mit direktem Kontakt zur Großmutter mit floridem Herpes labialis. Mutter ohne Immunität. Aufnahme des Kindes nach den Regeln der Kunst zur Diagnostik - und - bei der hochgradigen Gefährung durch eine neonatale Herpes-Infektion - Therapie mit Aciclovir. Nahezu sicherer Ausschluss einer Infektion durch umfangreiche Diagnostik, Therapie über 10 Tage parenteral. Wie kodieren? Endgültig ausgeschlossen ist die Diagnose nach insgesamt 6 Wochen und entsprechenden - u.U. auch nur klinischen Kontrollen des Neugeborenen durch den Kinderarzt. Darf ich die Herpes-Infektion als HD kodieren?

    Hallo Forum,

    wir haben bei einem Mädchen mit einem Rhabdomyosarkom eine Pleurektomie mit Resektion des erkrankten Gewebes, Teilresektion der Lunge und des Thymus durchgeführt. Die Kombination von HD C49.3 und Proz. 5-344.2, 5-342.13, 5-322.e3, 5-077.4 führt aber in die DRG 901B. Mit der Vergütung bin ich einverstanden, fürchte aber den Konflikt mit den Kassen. Wo liegt der Fehler?

    Danke Herr Achenbach, Danke Frau Rückert, Danke an das Forum für die gute Diskussion.
    Hier die Aufklärung:

    Es war tatsächlich eher flapsig gemeint, wenn man am Ende einer Therapie sagt, es war wohl eher keine Sepsis, denn eine sichere Information darüber, was aus dem Kind ohne Therapie geworden wäre, liegt uns in der Regel nicht vor. Daher kann ich auch die Sepsis nicht sicher ausschliessen (siehe gutes Skript aus Berlin), daher kann ich es auch meines Erachtens kodieren.