Hallo Kody, hallo Nicole,
nichts ist klar.
Man muss Ihr Zitat vom 10.11.2006 genauer lesen und dabei das ….“unter Berücksichtigung des Exklusivums „….. beachten.
Damit hält sich das DIMDI nach wie vor aus der Diskussion heraus.
Kunststück, das muss es auch, denn der Code M96.6 steht völlig unter der Verantwortung der WHO.
Klarheit kann nur eine eindeutige DKR liefern, die dann das Exclusivum außer Kraft setzen müsste.
Ich bleibe getreu meiner bisherigen Stellungnahmen dabei, dass sich der Code M96.6 selbst ausschließt, wenn es sich um eine Komplikation handelt.
Inzwischen habe ich auch ein paar Jahre mehr über diesen Code nachgedacht und glaube inzwischen entgegen meiner bisherigen Stellungnahmen doch einen Indikationsbereich für die M96.6 gefunden zu haben.
Der Text der M96.6 heißt wörtlich …“nach Einsetzen“… und nicht beim Einsetzen.
Wie ist es bei der traumatischen Luxation einer Hüft-TEP. Z96.6 + S73.ff. Die Z96.6 besagt, dass kein natürliches Gelenk vorhanden ist, sondern ein künstliches. Beides zusammen ergibt dann die zu codierende Situation. Nun ist eine periprothetische Fraktur - nicht als Komplikation, also ohne die T84.0/1/2 - eine ungleich schwerere Situation als eine Luxation. Ich könnte mir vorstellen, dass statt der Z96.6/Z96.7 die M96.6 + Fraktur codiert werden muss, wenn es z.B. zu einer traumatischen periprothetischen Fraktur kommt.
Ich glaube, dass auf diese Weise die Diskussion beendet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Winter
Berlin