Beiträge von winterth

    Hallo Simone,

    wenn es sich wirklich nur um einen Materialaustausch handelte kommt tatsächlich nur der Code für Ausbau und Einbau in Frage (5-787.ff + 5-786.ff). Eine zweite Arthrodese können Sie codieren, wenn Sie tatsächlich Therapieziel war.

    War die Arthrodese noch nicht fest und könnte ggf. zur T84.ff zusätzlich der Code M96.0 zutreffen, so hätten Sie einen Hinweis, dass auch die A-dese wiederholt wird.

    Von außen wird man Ihnen da kaum helfen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Cramer,

    wenn das Exclusivum zutrifft, können Sie die 5-829.d nicht verwenden, aber Sie schreiben ja selbst, dass dies auch bei Malignomen nur selten zutrifft (gleiche Dicke?). Aber die 5-828.ff kann durchaus noch zusätzlich codiert werden.

    Ich vermute einmal, dass die gleiche Dicke mit einer gewissen Toleranz gemessen wird. Es muss ja nicht gleich die Feile sein, die nachhilft. Das Hauptkriterium für die Tumorprothese dürfte einmal das Malignom sein, welches reseziert wird und – der entstehende Zwischenraum die Extremität erhaltend – durch eine spezielle Endoprothese, die die alte Länge wiederherstellt, ersetzt wird.

    Die Revision des ganzen Kapitels 5-82 wird von den beteiligten Fachgesellschaften ständig gefordert, stattdessen gibt es nur weiteres Flickwerk, was die Unübersichtlichkeit weiter „fördert“. Das liegt nicht an den Fachgesellschaften oder DIMDI , sondern daran, dass sich das IneK ständig sperrt, ein bereinigtes Kapitel neu zu kalkulieren, aber jedes weitere Jahr der Verzögerung macht es dem IneK schwerer den drohenden Zusammenbruch bei der Endoprothetik aufzuhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Frau Kosche,

    die eigentliche OP ist tatsächlich 5-766.ff. Da aber – wie Sie schreiben – das Material nicht genannt ist – würde ich die 5-786.9 (Materialkombination für die Platte und den Ballon) zusätzlich codieren.

    Es gibt keinen Hinweis nicht so zu verfahren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Ina,

    warum codieren Sie nicht, was Sie schreiben. Ein Neurinom als gutartigen Tumor und die Narbe, also 2 Codes als Folge einer Ursache also z.B. OP T8er Code oder Verletzung T9er Code.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo HF,

    ich würde den Fall etwas anders codieren.

    Es ist eine Frühkomplikation nach einem Trauma, also T79.3 (der Code ist nicht verboten) + Erreger + S91.3 (oder ein Code für eine tiefere Verletzung, denn nach 2 Tagen wird die Wunde wohl noch vorhanden sein). Wenn es zur Phlegmone gekommen ist, und diese der Aufnahmegrund war, kommt diese selbstverständlich hinzu und ggf. auch als HD.

    So würde ich es machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Kody, hallo Nicole,

    nichts ist klar.

    Man muss Ihr Zitat vom 10.11.2006 genauer lesen und dabei das ….“unter Berücksichtigung des Exklusivums „….. beachten.

    Damit hält sich das DIMDI nach wie vor aus der Diskussion heraus.

    Kunststück, das muss es auch, denn der Code M96.6 steht völlig unter der Verantwortung der WHO.

    Klarheit kann nur eine eindeutige DKR liefern, die dann das Exclusivum außer Kraft setzen müsste.

    Ich bleibe getreu meiner bisherigen Stellungnahmen dabei, dass sich der Code M96.6 selbst ausschließt, wenn es sich um eine Komplikation handelt.

    Inzwischen habe ich auch ein paar Jahre mehr über diesen Code nachgedacht und glaube inzwischen entgegen meiner bisherigen Stellungnahmen doch einen Indikationsbereich für die M96.6 gefunden zu haben.

    Der Text der M96.6 heißt wörtlich …“nach Einsetzen“… und nicht beim Einsetzen.

    Wie ist es bei der traumatischen Luxation einer Hüft-TEP. Z96.6 + S73.ff. Die Z96.6 besagt, dass kein natürliches Gelenk vorhanden ist, sondern ein künstliches. Beides zusammen ergibt dann die zu codierende Situation. Nun ist eine periprothetische Fraktur - nicht als Komplikation, also ohne die T84.0/1/2 - eine ungleich schwerere Situation als eine Luxation. Ich könnte mir vorstellen, dass statt der Z96.6/Z96.7 die M96.6 + Fraktur codiert werden muss, wenn es z.B. zu einer traumatischen periprothetischen Fraktur kommt.

    Ich glaube, dass auf diese Weise die Diskussion beendet werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Frau Uphoff,

    Der Unterschied zwischen T81.4 und T81.8 liegt doch nur darin, ob die Sache septisch oder aseptisch ist. Die T81 kann aber nur dann HD sein, wenn für die Art der Komplikation kein spezifischerer Code gefunden wird. Gibt es einen, wird die T81 nach den Folgezustandsregeln Nebendiagnose.

    Für die Nekrose sind einige Codes denkbar (deshalb meinte ich auch nur aseptische Gangrän), die aber nur aus der Situation heraus klärbar sind. Könnte z.B. M62.21 zutreffen?

    Als OPS würde ich neben 5-983 die 5-869.1 wählen, denn die einzelnen Schichten werden wohl kaum noch voneinander zu trennen sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Findus,

    Herr Selter hat das mit der Tibia geklärt, aber Sie hatten ja noch ein anderes Problem.

    Hier kommt einiges durcheinander. Eine Arthrodese ist kein 5-79er Code sondern ein 5-808er Code. Hier wäre die Materialkombination über 5-786 zusätzlich zu codieren (s. Hinweis bei 5-808) aber nur dann, wenn die einzelnen A-desen mittels Materialkombinationen durchgeführt werden. Denn es ist jede Arthrodese einzeln zu codieren.

    Bei den Frakturen (hier dann 5-79er aber ohne a/b als 4. Stelle) ist es genauso. Es ist jede Frakturversorgung einzeln zu codieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    auch wenn ich kein Urologe bin, glaube ich hier an besondere Verhältnisse.

    Wie war es denn bei der Hüft-TEP und einer Luxation, wenn es keine Komplikation ist. Dann ist nach DKR Z96.6 zur S73.ff zu codieren, so selten diese Konstellation auch ist.

    Hier hat sich ein Patient – nun gut im Krankenhaus – einen Katheter selbst gezogen, es kam zu einer Harnröhrenverletzung mit nachfolgender Blutung.

    Eine Komplikation nach medizinischer Maßnahme ist das nicht. Die Blutung ist eine Frühkomplikation nach einem Trauma, welches der Patient sich selbst zugefügt hat.

    Das bedeutet, wir haben hier eine Z96.0 zur S37.30 und die Blutung wäre dann T79.2. Die Codeziffer für eine Selbstbeschädigung könnte auch noch vergeben werden, sofern der Patient für sein Tun Herr der Lage war…. .

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Dobby,

    ich darf das Ganze vielleicht noch etwas präzisieren.

    Die Pseudarthrose hat eine Ursache, wenn die ME schon durchgeführt wurde, ist die Antwort auf die Frage wichtig, warum wird eine ME durchgeführt, obwohl die Osteosynthese noch nicht durchgebaut war. War die Pseudarthrose schon vorher bekannt?

    Mit anderen Worten die Pseudarthrose ist Folge von etwas. Dafür gibt es die Folgezustandsregeln.

    Für die OP würde ich die 5-983 trotzdem verwenden, denn sie bedeutet nicht nur Re-Operation sondern auch OP in voroperiertem Gebiet. Die Resektion der Pseudarthrose ist auch nicht nur eine Resektion von Knochen sondern auch mit Wiederherstellung der Kontinuität. Das Material ist dann als 5-786.ff zusätzlich zu codieren. Die Spongiosaplastik kommt dann mit 5-783 und 5-784 noch hinzu. Eine 5-79 (ich nehme an, Herr Selter meint mit „keinen 5-78er“ sicherlich die 5-79) hat hier tatsächlich noch nie etwas zu suchen gehabt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Beo,

    ganz so einfach sollte man sich die Kodierung nicht machen.

    Die einzelnen Hinweise sich schon ganz gut, passen aber nur zu bestimmten Situationen.

    Sie müssen genau wissen, was und wie es passierte.

    Ein direktes Trauma ist eine Fraktur.
    Ein indirektes Trauma wäre ein Sehnenausriss oder im Zweifel ein Sehnenausriss + Fraktur (vgl. eine OSG-Fraktur nach Weber entsteht auch durch ein indirektes Trauma)
    Eine ständige Wiederholung des gleichen Vorganges führt zu einer Ermüdungsfraktur oder zu einem pathologischen Sehnen(aus)riss usw.
    Ähnliches oder Gleiches gilt für die Epiphysenlösungen in diesem Bereich.
    Siehe hierzu auch die Hinweise am beginn des Kapitels „S“, was alles in die „S-Codes“ eingeschlossen ist.

    Also wohl dem, der zur Codierung noch eine gute Anamnese – so wie sie in früheren Jahren noch üblich war und eigentlich auch heute noch üblich sein sollte - zur Verfügung hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin