Beiträge von winterth

    Hallo Herr Reeka,

    die M24.56 bezeichnet wertfrei eine Kniegelenkkontraktur. Das eine Endoprothese mit im Spiel ist, ist mit der T84.0 eindeutig geklärt.

    Ich hoffe, auch diese Frage beantwortet zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Reeka,

    haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag,

    Die DKR 1306a/c bezieht sich in erster Linie auf die traumatische Luxation des endoprothetisch versorgten Hüftgelenkes. Dies gilt sicherlich auch für die anderen Gelenke. Insoweit gebe ich Ihnen Recht.

    Die T84.0 erwähnt die DKR aber nicht, sondern bezieht sich auf die T84 allgemein, wenn es eine Komplikation ist, die in Ihrem Falle zweifellos vorliegen dürfte. Eine Ausnahme dürfte eine echte Seltenheit sein. Verwachsungen oder zu straffe Bänder sind ein mechanisches Hindernis – hier unter (un-)mittelbarer Beteiligung einer Endoprothese - und etwas anderes wird bei einem Brisement hoffentlich auch nicht gelöst bzw. gedehnt und nicht zerrissen, deshalb würde ich die T84.0 empfehlen. Wenn Sie es anders sehen, ist die T84.8 auch nicht falsch, dann müsten Sie aber in Ihrem Hause eine sehr genaue Definition einer mechanischen Komplikation festlegen und konsequent eingegrenzt befolgen und Flöhe hüten ist schwer.

    Auch ein Brisement eines Gelenkes ist eine Revision im weitesten Sinne. Ich habe mich lediglich gescheut, hier die 5-823.0 als Revision ohne Wechsel zusätzlich anzugeben, obwohl sie doch auch einige Berechtigung hat und in Kliniken, die den Operationsbegriff des Leitfadens zu BPflV85/86 weiterhin strikt befolgen – Maßnahme unter OP-Bedingungen oder im OP-Saal -, angewendet werden sollte.

    Dies nur als Ergänzung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Reeka et al.,

    die von Ihnen angesprochenen Brisements wurden – als ich noch im unmittelbaren Stationsdienst war – stets vom Chef persönlich durchgeführt. Er sagte dazu immer – „ich bin am besten versichert“ – es kann bei den Brisements viel passieren bis hin zum Ausbruch der Prothese usw.

    Ambulant würde ich eine derartige Maßnahme bei mir nicht machen lassen, zumal die kontinuierliche Krankengymnastik danach ambulant kaum in dem Maße gewährleistet ist, wie es nötig ist, um neue „Verklebungen“ zu verhindern.

    Die Kodierung könnte z.B. so aussehen (sie sollte aber an Hand der Originalunterlagen geprüft werden z.B.: ob die M96.8/T9ff zusätzlich berechtigt ist usw.):

    T84.0 (Mechanische Komplikation bei TEP) + M24.56 (Kniegelenkkontraktur)
    8-900 (Narkose) + 8-210 (Brisement) + 8-390 (Schienenlagerung) + (je nach Liegezeit 8-550/1)

    Man sollte sich vom MDK nicht alles gefallen lassen. Nach §39 SGBV entscheidet immer noch der aufnehmende Arzt, ob ein stationäre Aufnahme erforderlich ist.

    Auch aus Berlin
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter

    Hallo alle miteinander,

    es ist schon erstaunlich, wie sich ein ursprüngliches Thema wandeln kann.

    Nachdem nun die Höflichkeitsformen ausgetauscht und geklärt sind – bis auf den SMILY mit dem Heiligenschein – sollten wir wieder zum Thema zurückkommen.

    Der Abküfi (Abkürzungsfimmel) ist schon schlimm in der Medizin, zumal es für AP noch ein paar Bedeutungen mehr gibt. Schuld daran sind wir selbst, bzw. wir Erfahrenen, die sich in Röntgenbesprechungen und ähnlichen Zusammenkünften nicht trauen, wenn ein Jungster einen neuen Eigennamen oder eine Abkürzung, den/die er irgendwo aufgeschnappt hat, in den Raum wirft, deren Rückübersetzung er selbst meist nicht weiß, genau diese Rückübersetzung zu erfragen und den „Einwerfer“ von vermeintlich Neuem zu zwingen, spätestens beim zweiten Mal erst selbst einmal nachzulesen, was er damit sagen will.

    Die Medizin hat klar definierte Nomenklaturen, mit der man alles auch für einen fachfremden Arzt verständlich ausdrücken kann.

    Solange wir uns aber nicht darauf einigen, diese Nomenklaturen nicht nur im Studium zu lehren und zu lernen sondern auch im täglichen Umgang miteinander zu gebrauchen – und sei es nur durch einmalige Erwähnung zur Erklärung (s. Beitrag von Herrn Sommerhäuser), was wir mit dem Eigennamen oder der Abkürzung verstehen (HWI = Hinterwandinfarkt oder Harnwegsinfekt) – werden sich winzig kleine Fachinseln durch ihr Fachchinesisch stets weiter von der Gesamtmedizin abgrenzen, so dass wir eines Tages in eine babylonische Sprachverwirrung abgleiten – sofern wir es nicht schon längst sind .

    Dem Abzuhelfen, indem wir uns dafür einsetzen, dass spezielles Fachchinesisch in der Literatur oder Vorträgen wenigstens einmal rückübersetzt wird, sollte unser Anliegen sein. Wir würden auch den „Thesaurusbauern“ einen riesigen Gefallen tun, wenn wir uns an unsere Studienzeiten erinnern und die medizinischen Nomenklaturen dazu benutzen, wozu sie geschaffen wurden, nämlich zur Kommunikation untereinander.

    Da Laupi die SLAP-Läsionen (Superior Labrum Anterior Posterior Lesion) aufgeschlüsselt hat, kann man nun auch exakt codieren.

    Typ 1: M94.81 oder M75.8
    Typ 2: degenerativ wie Typ 1 traumatisch: S43.7 (in Analogie, dass Meniskusverletzungen im Knie bei S83 zu kodieren sind – Labrumläsion ist eine Knorpelläsion); S49.7 ist aber auch nicht falsch.
    Typ 3: wie Typ 2.
    Typ 4: degenerativ M94.81 oder M75.8 und zusätzlich M66.31; traumatisch: wie Typ 2 + S46.1.
    Typ 5: degenerativ wie Typ 1, traumatisch wie Typ 2 (Bankart-Läsion eigentlich Trauma(-folge: Labrumabriß bei der vorderen Schultergelenkluxation S43.01)).
    Typ 6: wie Typ 5
    Typ 7: degenerativ wie Typ 1 + M24.21; traumatisch wie Typ 2 + S43.4

    Zu prüfen ist ferner traumatisch eine knöcherne Beteiligung (S42.ff) und bei Typ 2, 5-7 eine eventuelle (Mit-)Beteiligung der Bicepssehne wie bei Typ 4. Man kann sich aber auch andere Alternativen denken – je nach OP-(Arthroskopie-)Bericht oder Röntgen-/CT-/MRT-/Sono-Befund.

    Man sieht, wenn man weiß, was passiert ist, wobei auch an die Regeln mit den Folgezuständen zu denken sind, kann man es auch codieren.

    In diesem Sinne
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo alle miteinander,

    ich fürchte, selbst die, die die 8-550/8-551 pflichtgemäß bisher tatsächlich benutzten, können ein Problem bekommen. Die neuen Codes beginnen ab 7 Tagen Behandlung, die alten ab 14 bzw. 10 Tagen Behandlung.

    Vielleicht sind hier die Dummen seelig, die das Kleingedruckte nicht gelesen haben und die Codes 8-550/8-551 fälschlicherweise immer vergeben haben, die können zummindesten jetzt die Patienten ab 7 Tage herausfischen.

    Viel Spaß

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Ordu,

    der Wechsel der Hüft TEP als alte FP war zweizeitig nicht vorgesehen. Es stimmte die Diagnose/Therapiekombination nicht. Dieser Weg war meines Wissens nach auch nicht kalkuliert worden. Die einzige Möglichkeit im alten System war die, daß Sie versuchen konnten, die Implantation einer Hüftkopfschaftprothese als Sonderentgelt (Hüftkopfschaftprothese ist ein Teil einer Totalprothese und als SE gibt es im Gegensatz zur Totalprothese eine diagnoseunabhängige Variante) abzurechnen und die Pfannenimplantation über den verminderten Tagessatz. Sie hätten dann der KK/MDK nur klar machen müssen, daß 5-820.3ff + Pfanne 5-820.0ff ergibt (beides fand in gleicher Sitzung statt). Die 5-821.ff war auch damals nicht statthaft, da die Teile in zwei Sitzungen stattfanden.

    Fast das gleiche Geld gab es aber über die Abrechnung über Tagessätze, da die Patienten oft monatelang gelegen haben. Das Entgelt war meist auch wesentlich höher als jede FP (sehr lange GVD).

    Zu den heutigen Verhältnissen und eventuell monatelanger Liegedauer könnte eine primär niedriger eingestufte DRG eventuell über das kumulierte Relativgewicht bei kürzerer Grenzverweildauer sogar ein höheres Entgelt bringen als eine Höherstufung.

    Dies nur als Ergänzung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Ordu,

    das Problem mit der "falschen" DRG-Zuordnung haben wir häufiger. Das ändert nichts an der Tatsache, daß die Revision zweizeitig genauso eine Revision ist, wie der einzeitige Wechsel, das Vorgehen wird nur anders codiert. Wohin der Grouper einen dann führt, ist eine ganz andere Sache. Auf wissentliches Falschcodieren, nur um die avisierte DRG zu erreichen, sollte man sich da aber nicht einlassen.

    Nehmen Sie das umgekehrte Beispiel, daß Sie in der 2003er Version bei der Erstimplantation einer Hüft-TEP mit zusätzlicher Pfannenstützschale trotz einseitiger OP bei korrekter Codierung in der zweiseitigen DRG landeten.

    Man kann nur hoffen, daß das "lernende" System langsam diese Ungereimtheiten beseitigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Schädlich,

    zu Ihrer speziellen Frage bin ich der Meinung, daß die Bereiche eigentlich recht klar abgegrenzt sind.

    Wenn Sie sich die Skala bei M40-M54 vornehmen, so geben die Ziffern 1,3,5,7 jeweils eindeutig lediglich Übergänge an, wobei die 1 die schärfste Grenze zieht "Kopf->C2". Das bedeutet meines Erachtens, daß dann die 3 den Bereich etwa von "C6 -> Th2", die 5 "Th11 -> L2" und die 7 den "Wetterwinkel" "L4 - S1" abdeckt.

    Vielleicht hilft dies weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Schädlich,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Bemerkung.

    Ich habe Sie aber so verstanden, daß es sich hier um ein und dieselbe Erkrankung "von - bis" handelt und nicht um mehrere voneinander unabhängige Verletzungen, die natürlich einzeln zu codieren gewesen wären. Hier gilt die DKR D011.a (z.B. doppelseitige Hernie ergibt den Summencode). Siehe hierzu auch die Analogie in Beispiel 3 zur DKR 0206a.

    In dem von Ihnen gewählten Beispiel können die zwei Bereiche nur mit der "0" als 4. Stelle angegeben werden.

    Ich hoffe zur Klärung beigetragen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Schädlich,

    ich gehe mal davon aus, daß die M42.1 richtig ist und nicht noch etwas anderes dahintersteckt. Wenn mehr als ein Bereich gemeint ist, lautet die korrekte Kodierung M42.10 (mehrere Lokalisationen).

    Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

    Mit freundlichen GRüßen
    Thomas Winter
    Berlin