Beiträge von winterth

    Hallo alle miteinander,

    der (Schnell-)Schuß ging leider daneben. Das tut mir leid.

    Die Dupuytrensche Kontraktur ist eine Kontraktur der Palmarfascie, die Operation dazu ist demzufolge auch eine Excision der Palmarfascie (partiell/total).

    Daraus folgt, die Codierung der D. Kontrakt. an der Hand kann nur mit einem Code aus 5-842.ff erfolgen. Die genaue Differenzierung muß man sich aus dem OP-Bericht herauslesen, da der Code 5-842.ff - was die nicht seltenen zusätzlichen Arteriolysen, Neurolysen angeht - sehr ins Detail geht. Ob zusätzliche (Beuge-)Sehnen(scheiden)-Eingriffe stattfanden (5-845.ff wie vorgeschlagen), ist ebenfalls dem OP-Bericht zu entnehmen und kann von außen nicht entschieden werden.

    Dies nur ganz schnell nach der Rückkehr vom GMDS-Kongreß.

    Mit freundlichen Grüßen
    wieder aus Berlin

    Thomas Winter

    Hallo Herr Schädlich,

    mir scheint, dass sich niemand an das heikle Thema heranwagt, oder sind alle beim Lesen der neuen Listenentwürfen zu beschäftigt.

    Die meisten Probleme Ihrer Fragestellung können nur vor Ort gelöst werden. Z.B. befindet sich die „Brandwunde“ nach 3 Monaten noch im Stadium der Erstbehandlung. Ist die Wunde bzw. deren bisherige frustrane Behandlung der Aufnahmegrund? Steht die Gangrän im ursächlichen Zusammenhang mit der Brandverletzung oder wäre sie sowieso im Rahmen der diabetischen Angiopathie aufgetreten? Ist es überhaupt eine diabetische Angiopathie (wenn nein, müsste der untenstehende Vorschlag ganz anders codiert werden). Begannen die Prodromi der Gangrän schon früher und wurden vom Patienten nur nicht eher bemerkt (Hemiparese)?

    Nach der Aufnahme wurde nach Ihren Angaben anscheinend die diabetische Gangrän behandelt und nicht die Brandwunde, dann könnte die Codierung etwa folgendermaßen aussehen.

    Spätfolge nach Brandverletzung OSG-Bereich (sofern relevant und mit
    der Gangrän im Zusammenhang als ND sonst gar nicht codieren) T93.0
    Aber wenn noch im Rahmen der Erstbehandlung stattdessen S91.0 + T89.ff
    (man beachte aber auch T79.ff verboten ist dieser Code nicht,
    aber die DKR ziehen die T89.ff vor)
    Alter Apoplex mit Hemiparese (eventuell genauer) ND I69.4 + G81.9
    Diabetische Gangrän OSG-Bereich (Typ II Diabetes) HD E11.5 + I79.2
    Wundheilungsstörung nach Amputation (genauer eruieren) je nach Ursache (ND) T87.4 – T87.6
    US-Amputation (genauer eruieren ) 5-864.6 – 5-864.a
    Nachamputation (jetzt OS; genauer eruieren) 5-983 + 5-864.2 – 5-864.5

    Wenn Keime im Spiel sind, müssen diese auch noch codiert werden, ebenso die Angiographien usw.

    Soweit mein Vorschlag, aber im Krankenblatt findet sich sicherlich noch viel mehr, denn eine Nachamputation macht man nur selten als Sofortbehandlung einer Amputation.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Laupi et al.,

    wenn ich mich hier einmische, so deshalb, weil ich glaube – und Ihre Bemerkung im letzten Beitrag spricht auch dafür –, dass oft zu kurz gedacht wird.

    Zur oberflächlichen Infektion nach Implantaten habe ich schon mehrfach Stellung bezogen. Wenn also ein (un-)mittelbarer Zusammenhang besteht, kommen m.E. nur die Codes unter T84 in Frage (s. hierzu „Infektion nach Osteosynthese“ von Schaedlich vom 29.7.03 und meine Darstellung vom 15.8.03, aber es gibt auch andere Meinungen, z.B. s. Beitrag v. Hirschberg weiter oben in dieser Diskussion).

    In Ihrem Fall kommen wir aber ohne Ursachenforschung nicht weiter. Ein subcutaner Infekt Jahre nach der Implantation dürfte wohl eher eine Erkrankung sui generis – also Kapitel „L“ - oder die Folge einer andere Erkrankung/Verletzung usw. sein (z.B. M96.8 + Folge/T79.3/ T89.ff, infizierter Insektenstich usw.). Aber ein Zusammenhang mit der Endoprothese ist vorher auszuschließen, denn oft wird die Fistel im Rahmen eines Spätinfektes (oft tatsächlich erst nach Jahren), die bis auf das Gelenk reicht, erst bei der „x.“ Revision gefunden. Ist z.B. ein Szintigramm gemacht worden?

    Da der Infekt operiert wurde, kann auf jeden Fall der Code 5-983 (OP in voroperiertem Gebiet verwendet werden; zusammen mit der Z96.6).

    Auf jeden Fall empfiehlt es sich, diesen Fall im Auge zu behalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Liebe Steinlausfreunde,

    ich glaube mit der B85.5 hat das INEK ins Schwarze getroffen. Denn man muß sich schon etwas Zusätzliches überlegen, denn in der 259. Auflage des Pschyrembel hat die P.Lorioti jede Menge Subspezies bekommen, vielleicht sogar schon früher, aber ich habe gerade die 259. zur Hand. Diese Subspezies halten sich nicht auf der Haut auf. Da die Steinlaus auch keine "Laus" im üblichen Sinne, sondern das kleinste Nagetier ist, ist ein neuer Code vielleicht gar nicht so schlecht. Das DIMDI sollte dann aber auch die Überschrift zum B85 ändern "...und andere Nager".

    dies nur als Vorschlag

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    auch Berlin

    Hallo alle miteinander,

    Frau Hilgert und Herr Kaufmann werden wohl recht haben, aber wenn ich so ein Beispiel lese, muß ich auch daran denken, daß ein Patient auch mal Läuse und Flöhe haben kann.

    Nicht umsonst wird meist vor Bandscheibenoperationen eine periphere Elektrodiagnostik betrieben, eben um diese Fälle auszuschließen.

    Warum sollte ein Bandscheibenpatient nicht auch mal eine Peronäusparese aus anderen Gründen haben?

    Der Teufel steckt halt im Detail, und das gilt für die Orthopädie ganz besonders.

    Schauen Sie mal in das Handbuch Band 5. Dort sind alle ICD/OPS-Codes aufgelistet, die für die DRG´s relevant sind.

    Von 94 Seiten ICD-GM-2004 entfallen allein 48 auf die Codes mit den Anfangsbuchstaben M S T und beim OPS entfallen von 459 Seiten 251 auf die Codes 5-78 - 5-869 und 5-89 - 5-99. Das bedeutet nicht mehr oder weniger, als daß der geplante Leitfaden etwa den Unfang aller Leitfäden der übrigen Medizin zusammen haben muß, um die Orthopädie und Traumatologie einigermaßen abzudecken.

    In diesem Sinne

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Graf,

    ein knöcherner Bandausriss ist genau genommen, wie der Name sagt, eine Knochenverletzung, also eine Kontinuitätstrennung im knöchernen Bereich.

    Somit greifen alle Regeln für die Frakturen und deren Versorgung.

    Wenn dabei Gelenke luxieren, greifen die damit verbundenen Codes ebenfalls,
    was dann zur Doppelcodierung führen müsste.

    Elektive Osteosynthesecodes (5-786.ff Codes (+ Methode z.B. 5-781.ff) im Gegensatz zu den 5-79ff Codes) sind nur dann angebracht, wenn es sich um einen Wahleingriff handelt, also hier zur Wiederherstellung von Folgen einer nicht ganz gelungenen Primärversorgung usw. Man denke auch an die Möglichkeit des Codes 5-869.2 und an den Sonderfall, der gerade bei distalen Humerusfrakturen nicht selten ist, dass eine zusätzliche zur Frakturversorgung notwendige Osteotomie des Olecranon und deren Osteosynthese auch zusätzlich codiert werden muß (z.B. 5-781.a7 + 5-786.1; gemäß Hinweisen bei 5-79 in Verbindung mit den Hinweisen bei 5-781).

    Was den Kliniker im Suchlauffalle interessiert, ist natürlich auch der Grenzbereich einer Bandverletzung, also auch der knöcherne Ausriss.

    Die einzige Möglichkeit, sich aus der Affäre zu ziehen, besteht darin, die Ruptur auch noch zu codieren, damit ich diese Fälle wiederfinden kann. Im Einzelfalle prüfen sollte man aber, ob in DRG-Zeiten der Grouper nun etwas anderes daraus macht, als wenn die Frakturversorgung (mit und ohne Luxation) alleine da wäre.

    Einige Softwarepakete erlauben Codeziffern vom Groupen auszuschließen. Diese Möglichkeiten könnte man dann ja nutzen. Denn es ist sicherlich für die Klinik von Nutzen im Falle eines Falles möglichst alle Patienten eines klinisch definierten Kollektives wiederfinden zu können.

    Soweit meine Meinung zu dieser Problematik.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Frau Spanier,

    zu Ihren Fragen kann man von außen nur schwer definitiv Stellung nehmen. Styprek stellte dies auch schon fest.

    Es kommt tatsächlich auf die Umstände an. Einige wurden ja schon genannt. Ich will es auch mal versuchen, Ihnen Tipps zu geben.

    Zu1. ...also wurden beide Diagnosen behandelt (konservativ ist auch eine Behandlung). Irgendwie bin ich skeptisch, ob, wenn die Beckenfraktur pathologisch ist, die andere nicht auch pathologisch ist und dann ganz anders zu codieren wäre. Ist die eine älter als die andere? Welche von beiden hat den Aufenthalt verursacht, liegt ein Folgezustand der einen noch behandlungspflichtigen Fraktur vor, der die zweite verursachte, oder führten beide zur Aufnahme, oder liegt ein Codierfehler vor, und es handelt sich um ein und dieselbe Fraktur? Die anatomische aber leider nicht die codiertechnische Nähe der beiden Frakturen lassen diese Gedanken aufkommen. Wenn es wirklich 2 getrennte und korrekt codierte Frakturen (adaequates Trauma für die Sacrumfraktur vorausgesetzt) sind, die gleichberechtigt den stationären Aufenthalt verursachten, ist diejenige Diagnose die Hauptdiagnose, die die meisten Ressourcen verbrauchte. Und auch dies ist von außen nicht zu beantworten.

    Zu 2. Hier liegen ähnliche Verhältnisse vor. Hat die Rückenprellung nur zusammen mit der Spinalstenose den Aufenthalt verursacht, so wäre auch hier die Diagnose die HD, die die meisten Ressourcen verbrauchte. Hat nur eine von beiden den Aufenthalt verursacht, ist diese die HD und die andere die ND als Comorbidität. Sie nennen einen Sturz, war das die Ursache für die Aufnahme? Also Frakturausschluss und beiläufige Behandlung der Spinalstenose, oder hat der Sturz das Fass der Stenose bezüglich der Schmerzen zum Überlaufen gebracht und die Stenose wäre der Aufnahmegrund? Die Stenose muss aber auch nicht die Ursache für die behandelte Lumboischialgie sein. Auch das kann nebeneinander herlaufen M54.4 mit den gleichen Überlegungen. Die Stenose ist nämlich zunächst einmal nur ein Röntgen-/CT-/MRT-Befund und muss nicht zwingend Schmerzen bereiten.

    Mit anderen Worten, von außen wird man Ihnen kaum helfen können. Ich würde mir die Krankenblätter ansehen, ob Kausalitätsketten herstellbar sind, und diese dann der Reihe nach gemäß DKR codieren.

    Vielleicht kommen Sie damit weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Selter,

    O-Schreck, was ist denn jetzt passiert, da ist doch glatt mein letzter Beitrag verdoppelt worden und in die falsche Rubrik geraten. Fragen Sie bitte nicht, wie das passieren konnte, einkopieren wollte ich jedenfalls die Vorversion von diesem Beitrag. Naja nobody is perfect.

    Selbstverständlich toleriere ich andere Meinungen und werde auch nicht versuchen, Sie von Ihrer abzubringen. Letztlich schadet ein Code zuviel weniger als einer zu wenig – es sei denn der Grouper macht was anderes draus, was ja hier nicht der Fall ist.

    Bei Z47.- steht in der ICD-10-SGBV: exclusive: Komplikation.... (T84.-).

    Aber wie gesagt.....keine Haarspaltereien, in diesem Sinne

    mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    P.s: kommen Sie zum GMDS-Kongreß nach Münster oder zum DGU/DGOOC-Kongreß nach Berlin? Da könnten wir uns ja mal kennenlernen.

    Hallo Herr Lassahn,

    ich glaube, der Fehler wurde beim Voraufenthalt gemacht. Wurde die Lähmungsersatzoperation (Umstellung – wie Sie schreiben) wirklich noch in der akuten Phase der Plexusverletzung durchgeführt, oder war es die letzte Möglichkeit, die Funktion des Armes wiederherzustellen? (Z.B. Arthrodese zum Zwecke des Funktionsgewinnes, da man mit einem instabilen Gelenk infolge einer Lähmung nichts mehr anfangen kann). Dann kann die Nutzung der Regeln der Codierung eines Folgezustandes sinnvoll sein.

    Also z.B. Zustand nach Armplexusverletzung T91.8 + Monoplegie des Armes G83.2 als Indikation für die Umstellung und demzufolge nach der weiteren Regel für die geplante ME nun die Kombination: Primärdiagnose + Z47.0 das Triplett: T91.8 + G83.2 + Z47.0 ergibt zusammen mit der 5-787.36 die DRG B08B. Mit dem Krankenblatt vor Augen finden Sie vielleicht noch genauere Diagnosen und können noch genauer codieren (Medianus/Radialis/ Ulnaris Lähmung als Spätfolge der Plexusverletzung usw.).

    Vielleicht ist das die Lösung des Problems.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin