Beiträge von winterth

    Hallo Herr Selter,

    da Sie mich direkt angesprochen haben, möchte ich Ihnen gerne meine Ansicht zu der aufgeworfenen Problematik schildern.

    Ehe wir uns in Haarspaltereien verlieren, bin ich der Meinung, dass in der von Ihnen zitierten DKR1913a zusammen mit der DKR002b und 005a sowie den Exclusiva bei der Z47, die Antwort bereits vorgegeben ist.

    Niemand wird behaupten, dass die Behandlung einer postoperativen Infektion - egal ob sie eine Sofortkomplikation ist oder später auftritt - eine geplante Weiterbehandlung ist (abgesehen von einer primär kontaminierten Wunde - z.B. Hundebiß).

    Nehmen Sie das Beispiel 1 bei DKR1913a: Fraktur in Fehlstellung verheilt; Folge einer Fraktur. In unseren Fall also: Infektion postoperativ nach festgewordener Fraktur. Die Behandlung dieses Leidens ist nicht geplant (z.B. kommen Sie zur ME in einem Jahr wieder; der Termin lag also von vorn herein fest; DKR002b und Beispiel 2 der DKR1913a) sondern wurde akut und unabhängig vom geplanten Zeitpunkt der ME nötig. Es handelt sich um ein akutes primär nicht vorgesehenes neues Leiden und keine Nach-/Weiterbehandlung. Die Behandlung erfolgt nicht selten auch unter Belassung des Fremdmaterials. Es geht also nicht primär um die ME sondern um die Sanierung des Infektes unabhängig, welche Schritte dazu nötig sind.

    Da hat die Z47.ff eigentlich nichts zu suchen, schließlich heißt die Rückübersetzung der Z47.0: Andere Orthopädische Nachbehandlung; Entfernung einer Metallplatte...., was sich direkt und ohne Widerspruch mit der DKR002b und dem Beispiel 2 der DKR1913a vereinbaren lässt. Siehe hierzu auch die Exclusiva bei der Z47.

    Ich hoffe zur Klärung beigetragen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Graf,

    wenn ein Patient mit einer Infektion nach Calcaneusosteosynthese bei durchgebauter Fraktur (wieder??) aufgenommen wird, so ist die Codierung so wie auch von Ihnen vorgeschlagen wurde T93.2, schließlich ist die Fraktur fest und es handelt sich deshalb um einen Folgezustand, + T84.6 für die Infektion + den Erreger (B95ff – B97ff). Die Z47.0 kommt nicht in Frage, da es ja keine geplante Metallentfernung ist. Die Frage der Wiederaufnahme im Rahmen einer Komplikation stellt sich wahrscheinlich nicht, da die OGVD sicherlich erheblich überschritten sein dürfte.

    Beim OPS kommt 5-787.3t in Verbindung mit 5-780.4t und 5-983 in Frage. Ob ein schichtenübergreifendes Debridement (5-869.1) noch hinzukommt, kann sicherlich dem OP-Bericht entnommen werden.

    Vielleicht kommen Sie damit weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Rahn,

    hier sprechen Sie ein Problem an, welches schon länger diskutiert wird. Berechtigt z.B. eine Gabe von Kalinor-Tabletten die Diagnose Hypokaliämie oder erst die Infusion?.

    Hier wird jeder eine andere Antwort parat haben.

    Meine persönliche Meinung – die sicherlich nicht verallgemeinerungsfähig ist – ist die, dass der mehr oder weniger zeitgleiche Ausgleich eines dem OP-Verfahren angemessenen üblichen also kalkulierbaren Blutverlustes die Diagnose D62 nicht rechtfertigt.

    Kommt der Patient aber schon anämisch z.B. ein Unfallopfer, sieht die Sache anders aus. Das gleiche gilt auch, wenn der therapieabhängige Blutverlust das übliche übersteigt, oder der primär normale HB tatsächlich in den „Keller“ geht usw. usw. War er es schon vorher, kann auch eine andere Anämieform eine Rolle spielen.

    Aber wie gesagt, ich fürchte, dies sieht jeder anders.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    die Sache mit dem Carpaltunnelsyndrom ist eigentlich ganz einfach, wenn nicht....

    Ja wenn nicht die leidigen Sonderentgelte hinzugekommen wären.

    Die bisherigen Sonderentgelte verlangten nach einer Neurolyse 5-056.4ff (6.Stelle offen oder endoskopisch). Eine klassische Neurolyse – also Lösen von Verklebungen im Bereich des Nerven – ist aber nicht in jedem Fall nötig. Die „Neurolyse“ besteht im Allgemeinen nur in einer(m) Incision/Spalten des Ligamentum Carpi transversum (5-841.00/10) und einer Sehnenscheidenspaltung Handgelenk (5-840.36). Die Neurolyse besteht daher oft nur gleichsam als Abfallprodukt im Effekt dieser beiden Teile, wobei nicht gesagt sein soll, dass nicht auch - wenn nötig - zusätzlich eine echte Neurolyse durchgeführt wird.

    Die DRG´s verlangen nun ebenfalls für die Carpaltunnel-DRG nach der 5-056.ff.

    Es empfiehlt sich also, will ich – schließlich wollen wir ja auch mal Informationen gewinnen - alle Carpaldach- und Sehenfachspaltungen also auch die, die aus anderen Gründen nötig wurden, wiederfinden, alle drei Codes - die beiden stets durchgeführten und das „Abfallprodukt“ - zu codieren.

    Vielleicht trägt dies ein wenig zur Klärung bei.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Frau Scheel,

    hier wäre es sinnvoll, in den OP-Bericht zu sehen. Der Grund liegt darin, dass die Gelenkoperationen in der „3“ als 6. Stelle das Sternoclaviculargelenk berücksichtigen, aber das Sternoclaviculargelenk im sonstigen OPS genau an der Grenze zur Brustwand liegt.

    Die Trennung ist im OPS nicht völlig trennscharf durchformuliert. Das Handbuch tendiert dazu, das Sternoclaviculargelenk mehr der Thoraxwand zuzuordnen. Der OPS neigt sowohl dahingehend (z.B. Osteosynthese Sternum, Wiederherstellung der Brustwand usw.) als auch zum Schultergürtel, was von der ICD noch unterstützt wird, denn die S43.2/6 befindet sich in der Codegruppe des Schultergelenkes. Die Sprengung des Sternoclaviculargelenkes (ohne Luxation) kann mit Hilfe der Inklusiva am Kapitelanfang des "S"-Kapitels auch mit der S43.6 codiert werden.

    Aus dem OP-Bericht wäre ferner zu entnehmen, ob über die Bandnaht (5-807.ff) hinaus noch weitere OP-Teile durchgeführt wurden, die zu einer eindeutigeren Trennung führen könnten. Die vorgeschlagene 5-79b.f3 ist jedenfalls nachprüfenswert, ob resorbierbares Material verwendet wurde. Es kommen aber auch andere Codes in Frage. Es kann ja auch sein, dass die Reposition primär konservativ geschah 8-201.3 und die OP kam dann später.

    Mit anderen Worten, von außen ist das Ganze nur schwer zu entscheiden.

    Vielleicht reichen diese Tipps.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo alle miteinander,

    nun ist der Code endlich da und wir können ihn ab dem 1.1.2004 benutzen.

    Zur vollständigen Codierung sollte aber der Zugangsweg 5-03ff und das verwendete Material aber nicht fehlen 5-785.ff (6-Stelle "x").

    Das nur zur Ergänzung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Hirschberg,

    so einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir vor Jahren auch mal.

    Unfall, extrem umfangreiche OP bei uns und unmittelbar danach Verlegung in die Neurochirurgie wegen schwerem SHT in ein anderes Krankenhaus.

    Wir standen vor der Wahl 1 Tag abrechnen (damals 500 DM) oder ambulante OP nach EBM oder DKG-NT/BG-T (ich weiß es nicht mehr so genau). Unser Kostenaufwand für die OP allein war in DM 5-stellig.

    Wir haben uns seinerzeit mit der BG geeinigt, diesen Fall als ambulante OP abzurechnen, um halbwegs unsere Kosten hereinzubekommen, was auch dadurch fast gelang.

    Ich denke auch in Zukunft müsste man derartige Fälle über die Öffnungsklauseln des Fallpauschalenänderungsgesetzes individuell abrechnen können.

    Dies nur als Tip.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Herr Selter et al.,


    haben Sie vielen Dank für den InEK-Beitrag mit dem salomonischen Urteil (s. auch mein Beitrag vom 14.7. DKR 003b).

    Jeder, der die Betreuung eines(r) Spina bifida Patienten(in) auf Station erlebt hat, weiß, welcher zusätzlicher Aufwand dafür nötig ist. Somit dürfte nun alles klar sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Frau Hömig, Herr Konzelmann und Herr Thoma,

    Herr Konzelmann hat schon recht, wenn er erst das Gewebe kennen lernen möchte, in dem sich die Verkalkung abspielt.

    Ich würde in erster Linie aber auch nach der Ursache fahnden sowie nach dem zeitlichen Verlauf.

    Als Ursachen kommen in Frage: Frühkomplikation nach Trauma,
    Spätkomplikation nach Trauma,
    Enthesopathie,
    Myositis ossificans,
    Sehnenverkalkung,
    Kapselverkalkung,
    Lähmungsfolge (z.B. nach schwerem SHT), usw. usw.
    Es gibt sicherlich noch viele weitere Ursachen.
    Am häufigsten dürfte aber die postoperative Komplikation sein, wobei eine der Theorien besagt, dass die Ursache neben einer gewissen Disposition in im Gewebe verbliebenen Bohr- /Fräsmehl liegen kann, damit wären wir wieder beim (un-)mittelbaren Zusammenhang mit orthopädischen Implantaten, also der T84.8 (so wie es auch vorgeschlagen wurde) zusammen mit dem Ort (Schicht und Ort) der Verkalkung.

    Letzteres dürfte aber wohl ausscheiden, wenn zwischen der OP und der Verkalkung einige Zeit (Jahre) vergangen sind. Dann kommt eigentlich nur die M96.8 + Z96.6 + Lokalität (Schicht und Ort) als Code in Frage.

    Vielleicht hilft dies ein wenig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Sehr geehrter Herr Selter,

    haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag,

    Ich habe in den letzten 2 Jahrzehnten gelernt, dass man nur mit sehr kleinen Schritten weiterkommt. Erstrebt man etwas anderes, gibt das Magengeschwüre usw. Das dient Niemandem.

    Zu Ihrer Information habe ich Namens des AK seinerzeit meinen Diagnosethesaurus mit mehreren Tausend orthopädisch- traumatologischen Diagnosen, codiert nach der 4-stelligen ICD-10 dem DIMDI bzw. Prof. Giere zur Verfügung gestellt. Als der Katalog fertig war, wurde die ICD-10 in der Orthopädie 5-stellig, was enorm motiviert, denn das Aufblasen eines derartigen Kataloges um den Faktor 10 mit trennscharfen Diagnosetexten und das Aufblasen eines kleineren Kataloges OPS von der 5-Stelligkeit auf 6 Stellen mit bis zu rund 30 Unterscheidungen in der Orthopädie und Traumatologie übersteigt meine Möglichkeiten bzw. die des AK. Darin wurde bei den entsprechenden Diagnosen ebenso verfahren, wie ich in meinem Beitrag schilderte.

    Beide Thesauri sind auch in meinem Buch über „Diagnose- und Therapieschlüssel in Orthopädie und Traumatologie, ein Ratgeber für die Qualitätssicherung und die Abrechnung mit den Krankenkassen (Enke Verlag Bücherei des Orthopäden Band 65) als Diskette enthalten und sind somit für jeden zugänglich.

    Wir haben seinerzeit (1995) für die DGOT eine Weiterentwicklung für den OPS nach Maßgabe der AWMF im Mitteilungsblatt der DGOT publiziert. Auch davon sind nur Bruchteile übernommen worden. Trotzdem machen wir weiter und senden nun zusammen mit der DGU jährlich Verbesserungsvorschläge an das InEK bzw. DIMDI. Ca. 50% davon wird berücksichtigt, oder anders gelöst. Die neuesten Veränderungen der Schlüssel muß ich erst überprüfen, was jetzt codierbar geworden ist.

    Als erstes Ergebnis habe ich schon gesehen, dass ab 2004 nun die Arthrosen der Handwurzelgelenke genauso codiert werden können, wie die Chondromalazie (-pathie) des Kniegelenkes, was 2003 noch nicht eindeutig möglich ist. Wie gesagt, kleine Schritte, man darf sich nur nicht davon entmutigen lassen.

    In diesem Sinne

    mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Sehr geehrter Herr Selter,

    was verstehen Sie mit offizieller Stelle? Nur das DIMDI oder auch wissenschaftliche Publikationen bzw. Arbeitskreise von Fachgesellschaften?

    Dieses Problem existiert in der alten BRD seit 1986 (ICD-9: 996.ff versus 998.ff; in der DDR schon wesentlich früher). Beim DIMDI habe ich meine Ansicht bisher noch nicht, mit dem Wunsch in die offizielle Interpretation der ICD aufgenommen zu werden, beantragt, denn für mich war die Sache eindeutig und die Frage einer bundesweit einheitlichen Sicht stellte sich nicht. Bei diesbezüglichen Anfragen - auch des DIMDI – habe ich aber stets meine Interpretation vertreten ohne auf Widerstand zu treffen.

    Auch zu allen meinen Publikationen zur medizinischen Dokumentation hat sich bezüglich meiner Interpretation seit 1986 kein Widerstand geregt. In den Diskussionen in meinem Arbeitskreis (ich leite seit seiner Gründung (Ende der 80er Jahre) den AK-Orthopädie der GMDS und leitete - solange er existierte - auch seit Mitte der 80er Jahre den AK-Dokumentation der DGOT, jetzt DGOOC) hat sich auch keine andere Ansicht ergeben. Dies gilt auch für die Nachfolgeorganisation zum damaligen AK-Dokumentation der DGOOC, der Kommission 7 Dokumentation der Allianz deutscher Orthopäden, deren Mitglied ich bin.

    Trotzdem weiß ich von der anderen Interpretation und toleriere sie. Die Medizin ist zu viel-schichtig um andere Interpretationen zu unterdrücken. Es arbeiten stets mehrere Generationen von Ärzten zusammen, die sich zwar gegenseitig verstehen, aber dieses gegenseitige Verstehen hat seit Jahrhunderten noch nie zu einer einheitlichen Sicht der Dinge geführt.

    Warum soll ich als Realist mit viel Aufwand und mit ziemlicher Sicherheit auch frustran versuchen, dies nun von heute auf Morgen zu verändern.

    Sollte diese Frage wirklich entscheidend sein, kann das DIMDI ja mal ein Machtwort sprechen und unnötiges Glatteis betreten, zumal nicht einmal der DRG-Grouper diese Frage entschieden haben möchte.

    Dies zu Ihrer Frage

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin