Beiträge von A_Christaras

    Hallo Herr Breitsprecher!

    Die Einteilung nach Blöcken durch das DIMDI ist m. E. sehr heikel, da es vorwiegend auf die Gestaltung und Definition des Protokolls ankommt, nicht zwingend auf die realen Gegebenheiten. So können Sie beispielsweise Chemotherapieblöcke in den Beispiellisten identifizieren, welche die Kriterien für die hochkomplexe Chemotherapie erfüllen (8-544.0), letztendlich aber unter realen Bedingungen nicht so gefahren werden, in dem beispielsweise die Patienten für 1-3 Tage nach Hause entlassen werden, sozusagen mitten im Block.
    Auch ist nachteilig (hinsichtlich der Klarheit und Trennschärfe der Definitionen), daß beispielsweise hochkomplexe Chemotherapien nicht durch die eine höhere Anzahl von Zytostatika (i. e. 3 oder mehr) von den komplexen Chemotherapien getrennt ist.
    Der Ausschluß oraler Chemotherapien ist ebenfalls nicht zielführend, da einige Protokolle durch die Anwendung von oralen Zytostatika deutlich komplexer (und leider auch nebenwirkungsreicher) sind als unter Auslassung dieser entsprechend der Definition hier.

    Für die Kodierung hier haben wir folgende Definitionen der Codes zur Anwendung kommen lassen (in der Hoffnung auf eine höhere Trennschärfe):

    8-542 Chemotherapie mit 1-2 Zytostatika
    Dauer 1-2 Tage

    Bsp 1 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X ;(
    Substanz B X :a_augenruppel:

    Bsp 2 Tage 1 2 3 4 5 6 (Serienbehandlung)
    Substanz A X X X X X X ;(

    Bsp 3 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X ;(
    Substanz B X :a_augenruppel:

    8-543 Chemotherapie mit 2 oder mehr Zytostatika
    Dauer 2-4 Tage
    Ausnahme: steuerungsabh. Zytostatika wie bspw. Methotrexat (MTX)

    Bsp 1 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X X ;(
    Substanz B X X :a_augenruppel:

    Bsp 2 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X X X ;(
    Substanz B X X X X :a_augenruppel:

    Bsp 3 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X X ;(
    Substanz B X X X :a_augenruppel:
    Substanz C X :boese:

    Bsp 4 Tage 1 2 3 4 5 6
    MTX X :sterne:

    8-544.0 Chemotherapie mit 2 oder mehr Zytostatika
    Dauer mehr als 4 Tage

    Bsp 1 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X X X X ;(
    Substanz B X X X X X :a_augenruppel:

    Bsp 2 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X X X X ;(
    Substanz B X :a_augenruppel:
    Substanz C X X X X :sterne:

    Bsp 3 Tage 1 2 3 4 5 6
    Substanz A X X X ;(
    Substanz B X X X :a_augenruppel:
    Substanz C X X X :sterne:
    Substanz D X X X :chili:

    Die Dauer im obigen Sinne ist dabei gleichzusetzen mit den stationären Tagen.

    Beste Grüsse

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätsklinikum Düsseldorf

    Oops. 8o Habe den Preis für die Thrombos vergessen.
    Preise nach DKG-NT (Äquivalent zur GOÄ, einfacher Satz)

    Thrombozytenkonzentrat, einfach 106,20 EUR :d_gutefrage:
    Thrombozytenkonzentrat, durch Apherese gewonnen 621,72 EUR :d_luege:

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätsklinikum Düsseldorf

    Hallo Frau Zierold!

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Hallo Forum?
    Kann mir einer den Unterschied zwischen \"normalen\" Thrombozytenkonzentraten und Apherese-Thrombozytenkonzentraten ist??
    :d_gutefrage:

    Preis Apherese Thrombozytenkonzentrat lt. GOÄ

    Zitat


    Wofür oder wogegen werden folgende Medikamente verwendet???
    (Habe nix in meiner Fassung der roten Liste gefunden)

    - Gemtuzumab


    INN für rekombinanten murin-humanen monoklonalen Antikörper gegen das Oberflächenmolekül CD33 (CD=cluster of differentiation). CD33 findet sich vorwiegend auf myeloischen Zellen des Blutes. Antikörper ist mit einem \"Anti-Tumor-Antibiotikum\", dem Calicheamicin, verlinkt. Wirkung: zytotoxisch auf CD33-positive Zellen, beispielsweise Zellen einer akuten myeloischen Leukämie mit CD33 Expression auf deren Blasten (oder auch, wenn seltener, Zellen einer Akuten Lymphoblastischen Leukämie). Einsatz zur Zeit vorwiegend in Form von Phase II Protokollen im Erwachsenenalter, aber auch Fallserien-Einsatz (Phase I-II) in der Kinderonkologie.
    Kann allein oder in Kombination mit anderen Zytostatika eingesetzt werden.
    Handelsname: MYLOTARG. Teures Medikament.
    Weitere Details zu Struktur und Einsatz:
    Ioannis A Voutsadakis: Gemtuzumab Ozogamicin (CMA-676, Mylotarg) for the treatment of CD33+ acute myeloid leukemia. Anti-Cancer Drugs (13)2002. 675ff.

    Zitat


    - Ozogamicin

    Bestandteil von MYLOTARG, wahrscheinlich INN-Name für das \"Anti-Tumor-Antibiotikum\" (=Zytostatikum) Calicheamicin.

    Zitat


    - Sargramostim


    INN für rekombinant-humaner Granulozyten-Makrophagen Kolonie-stimulierender Faktor (GM-CSF). Handelsnahme LEUKINE. \"Schwester-Substanz\" (ebenfalls GM-CSF) ist Molgramostim, Handelsname LEUCOMAX. Anwendung zur Vermehrung der Leukozytenproduktion nach Chemotherapie-bedingter Aplasie. Oder (laut Fachinformation Leucomax): LEUCOMAX ist angezeigt zur Reduktion des Infektionsrisikos durch Verringerung
    des Schweregrades von Neutropenien bei Patienten, die mit üblichen Dosen einer myelotoxischen Chemotherapie behandelt werden.
    In seiner Wirkung vereinfachend dem G-CSF vergleichbar (INN: Filgrastim, Handelsname NEUPOGEN bzw. Lenograstim, Handelsname GRANOCYTE).

    Zitat

    Vielen Dank für die Hilfe.
    :a_augenruppel:

    Gern geschehen.

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätsklinikum Düsseldorf

    Lieber Herr Sommerhäuser,

    abgewägt zwischen Vor- und Nachteilen schlichtes Fazit:
    Brilliante Arbeit.

    M. E. wiegen die erhaltenen, sehr wertvollen Informationen und Diskussionen (ob aktive teilnehmend oder nur passiv lesend) sämtliche Nachteile in puncto niedriger Geschwindigkeit oder vermeintliche Unübersichtlichkeit multipel auf.

    Thomas_Heller & @Sommerhäuser
    Unterstütze den Vorschlag einer finanziellen Beteiligung, wenn nötig.
    5-10 EUR/Jahr pro User. Wäre Ihnen das zur Aufrechterhaltung des Angebotes hilfreich? Allein schon wegen der brillianten Arbeit :biggrin:

    Betätigungsfeld Bonn: etwa InEK ??? :lach:

    Beste Wünsche & Empfehlungen

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätsklinikum Düsseldorf

    Sehr geehrter Herr Hollerbach!

    Vielen Dank für den Hinweis. Auch wenn ich zugegebenermaßen damit nicht glücklich bin, da auch \"Spezialstationen\" respektive Normalstationen durchaus \"halb-intensive\" Patienten mit hohem Sach- und Personalaufwand weilen. Ich präferiere zwar nicht für die konsequente Anwendung des SAPS bei allen stationär behandelten Patienten, aber eine etwas laxere (nicht gleichzusetzen mit beliebig dehnbar) Definition wäre m. E. realitätsnäher gewesen. Zumal - folgt man der Annahme von Lehmann et al. - dieser Score wohl zukünftig erlösrelevant wird. :d_gutefrage:

    Na ja, dann eben so wie vorgesehen. ?(

    Düsseldorf: schwül-warm, überwiegend sonnig.

    Beste Grüsse

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätsklinikum Düsseldorf

    Zitat


    Wir stellen uns derzeit die Frage, welcher Berufsgruppe wir die tägliche Ermittlung der Scores auf\'s Auge drücken müssen. Die Ermittlung allein ist m.E. schon mindestens täglich 5 Aufwandspunkte wert...:teufel:

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Forum! Hallo Herr Lehmann!
    Es werden wohl (wieder) die Ärztinnen und Ärzte sein. Like it or not.
    Ich sehe nicht, welche Berufsgruppe (Pflege, MDA, Stationssekretäre) bei den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen diese Arbeit auch nur teilweise abnehmen soll. :boese:

    Was leider in den OPS2005 Fassungen, die ich durchgesehen habe, nicht explizit drinsteht: wo darf man das Score-Werk verschlüsseln? Ausschließlich auf Intensivstationen (schlechte Lösung, man denke nur an Stroke Units, KMT-Stationen etc.) oder auf allen stationären Behandlungseinrichtungen (fände ich besser, erhöht den Aufwand aber weiter).

    Und was geschieht eigentlich mit diesen Daten, welche ja im Prinzip einer zentralen Datenerfassung für Intensivpatienten gleichkommen (quasi BQS-Verfahren via 301-DTA)? Werden außer ökonomischen Aussagen auch vielleicht medizinische generiert, würde sich ja bei der Erfassungsgrundlage quasi aufdrängen (die Fallzahl ist unschlagbar ;-). :biggrin:


    Als Pädiater :baby: mit limitierter Intensiverfahrung frage ich mich ohnehin, ob der SAPS ohne Adaptation mit der gleichen Aussagekraft wie bei erwachsenen Patienten anwendbar ist. Hat jemand im Forum da Licht für mein Dunkel? :deal:

    Beste Empfehlungen
    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätskinderklinik Düsseldorf

    Lieber Herr Jobst und lieber Herr Rembs!

    Sorry (!!!!), hier hat die (geistige) Umnachtung bei Müdigkeit meinerseits zugeschlagen.

    [c=crimson]Wir können (entsprechend den Ausführungen von Herrn Rembs) die ZE37 (Apherese) natürlich NICHT in Ansatz bringen, da wir durch die vorgenannte Verschlüsselung in die DRG A42Z gelangen.[/code]

    Mit dieser DRG - welche krankenhaus-individuell, regionsweit oder landesweit oder bundesweit zu vereinbaren ist - sind entsprechend der Kodierungsgrundlagen die Kosten für Apherese und Stimulation durch GCSF zumeist abgedeckt bzw. sollen abgedeckt sein.

    Ich bin leider (siehe Umnachtung) auf den alleinige Begriff Apherese \"abgefahren.\" Sorry nochmals dafür.

    Quintessenz (mit wachem Kopf formuliert) sollte sein:

    Unbesehen des \"Erfolges\" der Stammzellseparation verschlüsseln wir diese, da der Aufwand nun faktisch entstanden ist. Bis dato wie gesagt keine Beanstandungen seitens der Kostenträger, allerdings ist dieses Haus ebenfalls eines, welches noch nicht nach KFPV2004 (DRG), sondern weiterhin nach Pflegesätzen samt FP/SE abrechnet.

    Nochmals Sorry und beste Wünsche für die anstehende Woche

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie, Universitätskinderklinik Düsseldorf

    [arial]Lieber Herr Jobst!

    Wir verfahren wie folgt:

    Bei Apheresen zur nachfolgenden [c=blue]autologen Stammzelltransplantation [/code] [/arial] (OPS301: 8-810 oder zum nachfolgenden [c=blue]autologen Stammzellsupport [/code] im Sinne einer Supportivmaßnahme bei hoch-dosierter Chemotherapie (OPS301: [arial]verschlüsseln wir [/arial][c=crimson]5-410.10[/code] Stammzellentnahme bei Eigenspender.

    [arial]Die Anwendung dieses Codes führt den Grouper (ID und 3M) schnurstracks in die DRG[/arial]

    [c=coral]A42Z[/code] [c=darkblue]Stammzellentnahme bei Eigenspender[/code].

    Entsprechende Zusatzentgelte (hier ZE37) werden entsprechend in Ansatz gebracht.

    [arial]Die Verschlüsselung erfolgt unabhängig vom Erfolg i. S. v. ausreichender Anzahl an Stammzellen, da der hohe apparative und personelle Aufwand unbesehen des später nachfolgenden Ergebnisses in jedem Falle besteht.[/arial]

    Beste Wünsche & Grüsse

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie, Universitätskinderklinik Düsseldorf

    Sehr geehrter Herr Böhmig!

    Ich stimme Ihrem Vorschlag

    Z95.8 - Vorhandensein sonstiger vaskulärer Implantante und Transplantate

    als Kodierung für eine implantierten Zentralvenenkatheter vollends zu.

    In der hiesigen Klinik weist das Gros der Patienten einen entsprechenden ZVK (Broviac-Hickman Katheter) auf. Dieser erfordert im Umgang gesonderte Sorgfalt und Aufwendungen (sterile Handhabung, Verbandswechsel, länger dauernde Blutentnahme zumindest bei Jugendlichen als periphere Venenpunktion).

    Für Port-A-Cath Systeme (hier die Minderzahl der Patienten) existiert der gleiche Aufwand, ergo die gleiche Kodierung.

    Als kodierungstechnische Reflektion dieser besonderen Aufwendungen verschlüsseln wir ab dem ersten Auftreten der Prozedur 5-399.5 - Implantation Verweilkathetersystem zur Chemotherapie - die Z95.8. Die Kodierung wird nach dem Auftreten des Codes 5-399.7 - Entfernung von implantierten Venenkathetersystemen - wieder beendet, da dann der aufwendige Zustand erlischt.

    Bis dato keine Beanstandungen seitens von Kontrollinstanzen.

    Beste Grüsse

    Andreas Christaras
    Arbeitseinheit DRG, Kinderonkologie
    Universitätskinderklinik Düsseldorf

    Hallo KlinikumStralsund!

    Meine 2 cents zu diesem Thema (=Vorschlag für Kodierung)

    HAUPT-DX
    D46.9 MYELODYSPLASTISCHES SYNDROM (MDS), o. n. A.

    Wenn Sie das MDS näher gemäß der FAB-Klassifikation spezifizieren könnten, auch gut.Es bieten sich an

    D46.0 REFRAKTÄRE ANÄMIE (RA)
    D46.1 REFRAKTÄRE ANÄMIE MIT RINGSIDEROBLASTEN (RARS)
    D46.2 REFRAKTÄRE ANÄMIE MIT BLASTENEXZESS (RAEB)
    D46.3 REFRAKTÄRE ANÄMIE MIT BLASTENEXZESS IN TRANSF. (RAEB-T)
    D46.4 REFRAKTÄRE ANÄMIE, ohne weitere Angaben
    D46.7 MYELODYSPLASTISCHES SYNDROM (MDS), sonstige

    NEBEN-DX
    D63.0 ANÄMIE I. V. M. MALIGNOM (in diesem Falle die D46.9)
    D69.5X SEKUNDÄRE THROMBOZYTOPENIE,
    wobei X=1 bei nicht transfusionsrefraktärem Status
    X=0 bei transfusionsrefraktärem Status
    G82.37 spastISCHE TETRAPARESE, komplett
    N39.0 HARNWEGSINFEKTION, nicht näher spezifiziert

    Begründung:
    Ein MDS kann m. E. (bitte um lebhaften Widerspruch, falls ich falsch liege) mit Anämie und Thrombopenie einhergehen, muß dies aber nicht. Daher würde ich diese separat kodieren als D63.0 (Anämie infolge eines Malignoms), es sei denn, sie erwidern, daß die Anämie beispielsweise Folge einer zytostatischen Behandlung sei. Dann wäre der Code D61.1 ANÄMIE, APLASTISCH INFOLGE MEDIKAMENTE zutreffend.

    Die Anämie i. V. m. Malignom als Hauptdiagnose zu setzen ist unklug, da nicht zulässig und mit dem gewaltigen Fallgewicht von 0,000 versehen (DRG 961Z - Unzulässige Hauptdiagnose).

    Die Anämie als Haupt-Dx zu setzen resultiert aus meinem Verständnis ihrer Falldarstellung. Der HKT von 0,1 (ups!) führte zur stationären Aufnahme (auch in retrospektiver Betrachtung). Das MDS wurde per se nicht behandelt, ausgenommen des Winkelzuges, daß die Transfusion von EK als symptomatische Behandlung des MDS aufgefaßt wird und als solche auch durchgeführt worden ist. Dann müßten Sie die D46.9 als Hauptdiagnose setzen. Die parallel durchgeführte Thrombozytensubstitution bei Thrombopenie ist kodierungstechnisch m. E. ein Nebenkriegsschauplatz. Das gleiche gilt für den HWI und die spastische Tetraparese. Aufwandsrelevant, aber nicht ausschlaggebend für die Krankenhausbehandlung.

    HD D61.9 --> Q61A, Q61B, Q61C (4797, 3513, 2214 EUR bei BR 3000)
    HD D46.9 --> R61A, R61B (5931, 3228 EUR bei BR 3000)

    Angenommen ist eine Verweildauer von mindestens 4 Tagen (exklusive Entlassungstag)

    Hoffe Informationen sind hilfreich.

    Andreas Christaras
    Kinderonkologie
    Universitätskinderklinik Düsseldorf