Beiträge von A_Christaras

    Liebe oder Lieber Pauli (Zuordnung nicht primär ersichtlich)!

    Zur Zuordnung der zytostatischen Blockchemotherapie in die drei zur Verfügung stehenden OPS301 2004 Codes stehen bei diesen die Kriterien, mit denen eine solche Einstufung vorgenommen werden kann.

    ZYTOSTATISCHE CHEMOTHERAPIE 8-54
    Grundregeln
    > schließt monoklonale Antikörper und Zytokine oder andere Substanzen, welche zytostatisch bzw. antineoplastisch zum Einsatz gebracht werden, mit ein.

    > Supportivmedikamente, welche fest an den Einsatz bestimmter Zytostatika gekoppelt sind (MESNA bei IFO und CYC sowie Folinsäure bei MTX und 5-FU) werden nicht berücksichtigt (all-inclusive Regelung)

    > Jeder Aufenthalt und jeder Block sind einzeln zu kodieren. Somit sind mehrfach Kodierungen (insbesondere 8-542) möglich.

    > Bei Blockverkürzung wird dann eine Neukodierung fällig, wenn sich eine niedrigere Einstufung (beispielsweise durch Wegfall eines Medikamentes) ergibt. Blockverlängerung über Plan bewirkt keine Höherstufung.

    > Es zählen nur IV/SC/IM Medikamente. PO Medikamente irrelevant. ITH Medikamente oder IPLEUR Medikamente separat zu kodieren.

    Diese Regeln gelten für alle nachfolgenden Blockchemotherapiecodes.

    EINFACHE BLOCKCHEMOTHERAPIE 8-542
    Hierfür gilt:
    > 1 Tag Dauer
    > 1-2 Zytostatika IV/SC/IM
    > Bei mehr als 2 Tage und weiter 8-542 -> mehrfache Kodierung
    > Beispiele: siehe Liste DIMDI (nicht zwingend bindend!!!!)

    MITTELKOMPLEXE BLOCKCHEMOTHERAPIE 8-543
    Hierfür gilt:
    > Chemotherapie mit Spiegelabhängiger Rescue (Methotrexat)
    > 2-4 Tage Blockchemotherapie mit mehr als 2 Substanzen
    > Beispiele: siehe Liste DIMDI (nicht bindend !!!)

    HOCHKOMPLEXE BLOCKCHEMOTHERAPIE 8-544
    Hierfür gilt:
    > 5-8 Tage Blockchemo mit mehr als 2 Substanzen
    > bei 1 Block pro Aufenthalt --> 8-544.0
    > bei >1 Block pro Aufenthalt -> 8-544.1
    > Beispiele: siehe Liste DIMDI (nicht bindend !!!)

    ACHTUNG: Die Immuntherapie mit Antikörpern oder Zytokinen kodiert sich unter 8-547.- entsprechend den Subkriterien. Die Immuntherapie fließt nicht in die Blockchemotherapiecodes ein (separate Kodierung wie bei beispielsweise ITH Chemotherapie)

    Die Chemotherapieliste des DIMDI ist halb-verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen sind für das Erwachsenenalter via DGHO und für das Kindesalter über die GPOH möglich.

    Hoffe, daß die Infos helfen.


    Andreas Christaras
    Assistenzarzt
    Universitätskinderklinik Düsseldorf
    Kinderonkologie

    Liebe Forum-Mitglieder und Codierungsspezialisten!

    Trotz des erfolgreichen Auffindens eines thematisch sehr eng verwandten Threads (-> http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=1216&start=1#1) möchte ich nach Ihrem Vorgehen im folgenden Fall fragen, da die resultierenden Erlösdifferenzen nicht dem klinischen Bild und therapeutischen Aufwand entsprechen.

    Fall
    3 J alter Junge mit Neuroblastom.
    Liegender Broviac-Hickman-ZVK.
    Aufnahme in Neutropenie, CRP-Anstieg und Fieber.
    Sepsis-Kriterien binnen 24 Stunden erfüllt.
    Entsprechende Breitband-Antibiotika Therapie.
    Kein Erreger-Nachweis.
    Entlassung (Typ 01 ;) nach 8 Tagen

    Variante A
    CODING
    HD: A41.9 Sepsis, bakteriell o. n. A.
    ND: C47.9 Neuroblastom, o. n. A.
    D70.0 Neutropenie <20 d
    D61.1 Anämie, medik.-induziert
    D69.60 Thrombopenie, nicht transfusionsrefraktär
    D90 Immunsuppression
    Z95.8 Vorhandensein Broviac-Katheter
    GROUPING
    T60B Sepsis mit schweren Komplikationen ohne Beatmung
    2,009 CW
    4 PCCL
    6.027 EUR

    Variante B
    >>> CODING
    HD: T82.7 Broviac-Katheter Infektion
    ND: A41.9 Sepsis, bakteriell o. n. A.
    C47.9 Neuroblastom, o. n. A.
    D70.0 Neutropenie <20 d
    D61.1 Anämie, medik.-induziert
    D69.60 Thrombopenie, nicht transfusionsrefraktär
    D90 Immunsuppression
    Z95.8 Vorhandensein Broviac-Katheter
    >>> GROUPING
    F75A Andere Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
    1,315 CW
    4 PCCL
    3.945 EUR

    Vom klinischen Gesichtspunkt ist der Fall in seinen beiden Varianten initial ohne jeglichen Unterschied. Eine Breitband-Antibiotika-Behandlung wird in jedem Falle durchgeführt. Eine Intensivbehandlung im Interesse des Jungen hoffentlich nicht. Sofern sich der Verdacht ergibt, daß der Katheter infiziert sein könnte oder der Fokus der Infektion ist, wird er prompt entfernt.

    FRAGE 1:
    Verstehen ich die DKR 2004 richtig (Regel 0103a Punkt b), daß im Falle einer Katheterinfektion der entsprechende Code (hier T82.7) als HD gesetzt werden muß ? (hoffentlich verstehe ich die DKR in Anbetracht der Erlösdifferenz falsch)

    FRAGE 2:
    Ist es zulässig oder gelebte Praxis einen Sepsis-Code (hier A41.9) als HD und den ZVK-Infektionscode (T82.7) als ND zu setzen?

    FRAGE 3:
    Hat jemand vielleicht praktische Erfahrungen im Sinne MDK-Anerkennung oder Ablehnung oder Streit oder Gerichtsverfahren vor Sozialgerichten diesbezüglich gemacht?


    Ich empfinde diese Kodierungsrichtlinie als nicht sonderlich konsistent dahingehend, daß beispielsweise der vermehrte Aufwand einer operativen Katheterexplantation (OPS301-2004 5-399.7) nicht gruppierungsrelevant ist. Der therapeutische Aufwand unterscheidet sich aber im weiteren zwischen einer Kathetersepsis und einer Nicht-Kathetersepsis (beispielsweise induziert durch Mucositis nach Chemotherapie) nicht.

    Besten Dank im voraus für jede Antwort, Bemerkung, Kritik etc.

    Andreas Christaras
    Assistenzarzt
    Universitätskinderklinik Düsseldorf
    Kinderonkologie

    Liebe Kollegin Maja!

    Die zur Zeit noch verbindlichen Deutschen Kodierrichtlinien des InEK in der Version 2003 vermelden zu Ihrer Anfrage folgendes

    >>> BEGIN QUOTE >>>

    1508b Dauer der Schwangerschaft

    Ein Kode aus [mark=red]O09.-! Schwangerschaftsdauer[/mark]
    ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer
    [mark=red]bis zur 36. Woche anzugeben[/mark] (in den Basisdaten der Mutter).

    O09.0! weniger als 5 vollendete Wochen
    O09.1! 5-13 vollendete Wochen
    O09.2! 14-19 vollendete Wochen
    O09.3! 20-25 vollendete Wochen
    O09.4! 26-33 vollendete Wochen
    O09.5! 34-36 vollendete Wochen
    O09.9! Nicht näher bezeichnete Schwangerschaftsdauer

    Ein Kode aus O09.-! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:
    • O00-O07 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
    • O20.0 Drohender Abort
    • O42.- Vorzeitiger Blasensprung
    • O47.0 Frustrane Kontraktionen vor der vollendeten 37. SSW
    (siehe auch DKR 1519b Frühgeburt (Seite 162))
    • O60 Vorzeitige Entbindung (siehe auch DKR 1519b Frühgeburt (Seite 162))

    >>> ... CUT ... <<<

    Hinweis:
    [mark=red]Zur Zeit ist die Anwendung der Kategorie O09.- nur bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche möglich.[/mark]
    In der nächsten Ausgabe der ICD-10-SGB-V wird die Schwangerschaftsdauer auch für mehr als 36 vollendete Schwangerschaftswochen verschlüsselbar sein.

    <<< END QUOTE <<<

    Nach den aktuell noch gültigen DKR können Sie unter O09.- nichts anderes (wenn überhaupt) kodieren, als wie Sie das getan haben. Ihr Proof kann da erzählen was er will, so steht es in den Kodierrichtlinien.

    Für 2004 (ab 01.01.) sieht die Situation anders aus, weil es a) einen neuen ICD-10 Katalog gibt (ICD10 GM 2004) und b) weil es neue Kodierrichtlinien gibt (DKR 2004).

    Der Text des vom DIMDI veröffentlichten und ab 01.01.2004 gültigen Katalogs zur Kodierung lautet diesbezüglich wie folgt:

    >>> BEGIN QUOTE >>> ICD10 GM 2004 - Final Release - S. 643

    O09.−! Schwangerschaftsdauer
    O09.0! Weniger als 5 vollendete Wochen
    O09.1! 5 bis 13 vollendete Wochen
    O09.2! 14 bis 19 vollendete Wochen
    O09.3! 20 bis 25 vollendete Wochen
    O09.4! 26 bis 33 vollendete Wochen
    O09.5! 34 bis 36 vollendete Wochen
    O09.6! 37 bis 41 vollendete Wochen
    O09.7! Mehr als 41 vollendete Wochen
    O09.9! Nicht näher bezeichnet

    <<< END QUOTE <<<

    In den deutschen Kodierrichtlinien 2004 gilt ab dem 01.01.2004:

    >>> BEGIN QUOTE - DKR2004 - Seite 161

    1508c Dauer der Schwangerschaft
    Ein Kode aus O09.–! Schwangerschaftsdauer ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer anzugeben (in den Basisdaten
    der Mutter).
    O09.0! Weniger als 5 vollendete Wochen
    O09.1! 5 bis 13 vollendete Wochen
    O09.2! 14 bis 19 vollendete Wochen
    O09.3! 20 bis 25 vollendete Wochen
    O09.4! 26 bis 33 vollendete Wochen
    O09.5! 34 bis 36 vollendete Wochen
    [mark=red]O09.6! 37 bis 41 vollendete Wochen[/mark]
    O09.7! Mehr als 41 vollendete Wochen
    O09.9! Nicht näher bezeichnet

    Ein Kode aus O09.–! ist als Nebendiagnose anzugeben bei Fällen mit:
    • O00–O07 Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
    • O20.0 Drohender Abort
    • O42.– Vorzeitiger Blasensprung
    • O47.0 Frustrane Kontraktionen vor 37 vollendeten SSW
    (siehe auch DKR 1519c Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane
    Kontraktionen (Seite 166))
    • O60.– Vorzeitige Wehen und Entbindung
    (siehe auch DKR 1519c Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane
    Kontraktionen (Seite 166))

    Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert (siehe auch DKR 1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–), Beispiel 1 und 3 (Seite 158)).

    <<< END QUOTE

    Anmerkung: Der kleine Buchstabe c hinter der Regelnummer deutet auf eine für die 2004 Version überarbeitete Fassung dieser Kodierrichtlinie hin.

    In 2004 können Sie es also Ihrem Proof recht machen. Genauer: Die Kodes machen es ihm gerecht.

    Für 2003 spuckt mein Code-Suchprogramm hier außer
    --> O47.1 Frustrane Kontraktionen ab 37 oder mehr vollendeten SSW
    nichts aus.

    Laut aktueller DKR benötigen Sie zur Kodierung von O47.1 nicht-zervix-wirksame Wehen. Da die Kiddies nun mal wirksam auf die Welt gekommen sind und wahrscheinlich die Wehen zervixwirksam waren, ist dieser Kode IMHO nicht möglich.

    O09.9 - SSW nicht näher bezeichnet
    ist sicherlich unspezifisch, paßt aber m. E. hier. Und da eine Kodierung damit nicht verboten ist, ist sie auch erlaubt.

    O60 - Vorzeitige Entbindung
    ist nach Lesart des ICD10 SGB V 2.0 eigentlich nur dann zu kodieren, wenn

    >>> BEGIN QUOTE
    Geburtsbeginn (spontan) vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche
    <<< END QUOTE

    Ist das bei Ihnen der Fall?

    Hoffe Ausführungen haben etwas Kerzenlicht in die dunkle Code-Grotte gebracht (von einem ICD10 Nachbarn)

    Grüsse

    Andreas Christaras
    Universitätskinderklinik Düsseldorf

    Hallo Herr Mies!

    Kann Ihnen leider zum aktuellen Zeitpunkt nur eine unvollendete Version anbieten, da sich der Import der Daten von DIMDI (auch in der EDV-Fassung) nach Excel schwierig gestaltet und umfangreiche Handarbeit notwendig ist.

    Datei ist beigefügt. Falls nicht verwendbar, ERASE ;)

    File ist gezipped 470 KByte, entzipped ca. 1,9 MByte (werden wohl leider noch mehr)

    Grüße

    Andreas Christaras
    Universitätskinderklinik Düsseldorf

    Hallo Forum!

    Vielen Dank für die umfangreichen und sehr hilfreichen Antworten. Sehen Sie bitte nach, wenn der Überschwang in Anbetracht aus den Antworten resultierenden Mehrarbeit sich in Grenzen hält (er ist schon verflogen ;-), aber nix für ungut.

    Die Mehrarbeit resultiert zum Teil auch daraus, daß in unserem Hause das ultra-schnelle ID Diacos zum Einsatz kommt und daher die Bearbeitungszeiten sich immer sicher im Raucher-Bereich bewegen (eintippen - Rauchen gehen - Computer ist dann fertig, wenn man zurückkommt ;-).

    Thanx!

    Andreas Christaras
    Assistenzarzt
    Universitätskinderklinik Düsseldorf
    christar@uni-duesseldorf.de

    Hallo Forum & Kodierungsspezialisten!

    Eine Frage - welche sich auf den <B>ICD-10-GM 2004</B> bezieht:

    Müssen bei der Verschlüsselung von Infektionserkrankungen wie beispielsweise Pneumonien die im ICD-10-GM 2004 umfangreichen Zusatz- bzw. Optionscodes für Erreger und/oder deren Resistenz gegenüber Antibiotika Ihrer Einschätzung oder Erfahrung nach kodiert werden?

    In Anbetracht des Umfanges (offensichtlich eine Datenerhebung zur Qualitätskontrolle des IfSG) der zusätzlichen Codes und der dazu in Verbindung zu bringenden Hauptdiagnosen (Bsp. Pneumonie, Sepsis, Meningitis etc.) eine hoffentlich nicht zutreffendes Erfordernis.

    Besten Dank für alle Ideen & Antworten vorweg.


    A. Christaras
    Assistenzarzt
    Universitätskinderklinik Düsseldorf
    christar@uni-duesseldorf.de