Ich habe mitbekommen, dass der MDK die Krankenkasse darum bittet keine Unterlagen (Gutachten) rauszugeben, sondern die Krankenhäuser können sich dann selbst an den MDK wenden.
Meine Abrechnungsbestimmungen sagen mir, dass die Abrechnung eines zusätzlichen Entgeltes für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson unzulässig ist. Ist das nach heutigen Stand noch korrekt ? Und ist es richtig, dass die Begleitperson erst ab 2004 unter DRG berücksichtigt wird ?