Beiträge von Oggy7

    Meine Abrechnungsbestimmungen sagen mir, dass die Abrechnung eines zusätzlichen Entgeltes für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson unzulässig ist. Ist das nach heutigen Stand noch korrekt ? Und ist es richtig, dass die Begleitperson erst ab 2004 unter DRG berücksichtigt wird ?