Hallo allerseits,
m.E. kann man das, wenn es sich über das normale Maß des Eingriffs hinausgehende Maßnahmen handelt.
Die Frage zu der ich aber bisher im Forum keine suffiziente Antwort gefunden habe ist, welche Erfahrungen Sie bzgl. der Abrechnung und ggf. zum Einklagen des Code der Dehnungsplastiken haben, denn dieser triggert ja etliche DRGs erheblich.
Gerade in unserer Abteilung für Plastische Chirurgie werden reihenweise komplexere Versorgungen durchgeführt, die die Mobilisation und das Unterminieren der Wundränder beinhalten, insbesondere bei größeren Defekten.
Gibt es jemanden mit Erfahrungen zum Thema, die uns vorliegenden Lehrbücher und OP-Lehren haben bisher nicht weitergeholfen.
Vielen Dank
Jan Cramer