Beiträge von muegge

    Hallo Forum,
    neuerdings bestehen die Kassen und der MDK darauf, dass Spinalanästhesien ambulant erbracht werden müssen bzw. keinen Grund für eine stationäre Behandlung darstellen. Den Hinweis auf eine postoperative Überwachungspflicht von mehr als 8 h, meist sogar 24 h Bettruhe läßt der MDK nicht gelten. Teilweise kam sogar das Argument, dass man ja eine andere Anästhesieform hätte wählen können, um den Eingriff ( meist Arthroskopien ) ambulant durchführbar zu machen.
    Unsere Anästhesisten lehnen aber eine ambulante Durchführung von SPA ab.
    Wer hat Erfahrungen mit diesem Problem oder gibt es vielleicht schon etwas im Forum ( habe nichts gefunden) ?

    Viele Grüße
    Katrin Mügge

    Hallo Forum,
    folgende Konstellation:
    Hauptdiagnose: I11.0
    Nebendignosen:
    (1)I20.8,(2) 167.4,(3) E11.91,(4) N18.8
    In genau dieser Reihenfoge groupern ergibt die DRG: F62A.
    Ändert man jedoch die Reihenfolge, nämlich die E 11.91 als 1. ND und die I 20.8 an 3. Stelle, bekommt man die F62B.
    Das ist passiert, weil wir bei der Kodierung die Nebendiagnosen möglichst nach medizinischer Logik ordnen, auf unserem Entlassungsschein, der an die Kasse geht, die Nebendiagnosen ( EDV-technisch bedingt) aber alphabetisch sortiert erscheinen. Die Kasse prüft und groupert - und siehe da, es wurde geschummelt - aber nein, beim telefonischen Vergleich stellt sich heraus, das nur die Reihenfolge unterschiedlich eingegeben wurde. Und jetzt ist guter Rat teuer: die Medizincontrollerin sagt, sie hat recht, schließlich steht die Hauptdiagnose Hypertensive Herzkrankheit in unmittelbarem Zusammenhang mit Angina pectoris und Hypertensiver Enzephalopathie und Diabetes und Niereninsuffizienz sind sekundär, also ist unsere Reihenfolge richtig und die F 62 A berechtigt. Das findet die Kasse aber gar nicht, denn es geht um fast 1000 € und wo steht, wer und wie die Reihenfolge ganz genau festzulegen ist?
    Wir schicken jetzt erstmal einen korrigierten Entlassungsschein, aber wie klärt man dieses Problem generell?
    Viele Grüße aus dem Norden
    Katrin Mügge

    Hallo Forumsmitglieder,
    ein kleiner Sieg im Kampf gegen Goliath : die medizinische Begründung verbunden mit dem Hinweis auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen, in unserem Haus operiert zu werden, war erfolgreich - die Rechnungen werden als Einzelfallentscheidung bezahlt.
    Man darf also noch ein wenig Hoffnung haben !

    Viele Grüße
    Katrin Mügge

    --
    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Mügge

    Hallo Forumsmitglieder,
    seit einiger Zeit häufen sich die MDK -Anfragen an die Rheumatologie unseres Hauses hinsichtlich der Notwendigkeit der stationären Versorgung, da offensichtlich rehabilitative Maßnahmen bei der Behandlung im Vordergrund stehen.
    Heute habe ich 37 MDK - Anfragen über Rheumatologie - Patienten erhalten, die bei einer bestimmten Kasse versichert sind und im den Jahren 2000 - 2002 in unserem Haus behandelt wurden. Die Anfrage lautet stereotyp in allen Fällen: Welche Leistungen des Akutkrankenhauses wurden hier durchgeführt?
    Die Fälle sind längst abgeschlossen und die Rechnungen bezahlt.
    Wie sollen wir uns verhalten ? Sind wir verpflichtet, alle Anfragen zu beantworten ?
    Haben die Kassen überhaupt das Recht, so lange zurückliegende Fälle retrospektiv prüfen zu lassen, nachdem damals die Rechnungen anstandslos akzeptiert und bezahlt wurden?
    Etwas ratlos am Montagmorgen grüßt

    Katrin Mügge

    Hallo Herr Kilian, hallo Forumsmitglieder,
    während der letzten Pflegesatzverhandlungen gab es an unserem Haus noch kein Medizincontrolling,die Stelle wurde erst 2 Monate vor DRG -Umstieg geschaffen - im hohen Norden dauert alles halt etwas länger.
    Jetzt schlage ich mich als Einzelkämpfer mit solchen Problemen herum und bin froh und glücklich, im Forum Rat und Tat suchen zu können.
    Die Kassen haben die Eintragung von J06A und J 07A für das nächste Halbjahr kommentarlos akzeptiert, da die Mammachirurgie ja nicht generell unterbleiben soll - nur eben die Quadrantenresektion.
    Zunächst habe ich eine (medizinische und soziale) Begründung an die Kasse geschickt ( Operation am Haus auf ausdrücklichen Patientenwunsch, schwere Störung des Vertrauensverhältnisses Arzt Patient, fachliche Voraussetzungen gegeben etc.), aber noch keine Resonanz. Ich halte Sie auf dem Laufenden !

    Viele Grüße
    aus dem sommerlichen
    Mecklenburg - Vorpommern
    Katrin Mügge

    Hallo Forum,
    die Gynäkologen unserer Klinik sind herzensgute Menschen und der Medizincontroller muß es ausbaden.
    Wir haben folgendes Problem: in den Pflegesatzverhandlungen wurde uns zum 1.1.2002 die Durchführung brusterhaltender Operationen der Mamma ( FP 18.02 ) nicht mehr genemigt - Ablationes dürfen aber durchgeführt ( und vor allem abgerechnet ) werden. Nun ist der Chefarzt der Gyn aber sehr beliebt und in unserer eher ländlichen Region für viele Patientinnen absolute Vertrauensperson, so dass sie sich nur von ihm operieren lassen wollen. Bisher hat er also die Quadrantensektion auf Wunsch der Patientinnen noch durchgeführt und die Kassen haben auch gezahlt - bis jetzt. Nun verweigert eine grosse Kasse in Bezug auf die Pflegesatzverhandlungen die Zahlung zweier Rechnungen.
    Haben wir eine Chance , uns zu wehren? Eigentlich hat die Kasse ja recht, aber gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Rechnung doch bezahlt zu bekommen?
    PS: Ab 1.7. rechnen wir nach DRG's ab. Dann darf wieder operiert werden, weil nirgendwo festgelegt ist, dass J06A oder J07A nicht abgerechnet werden darf.

    Viele Grüße

    Katrin Mügge

    Hallo Forumsmitglieder,
    kurz bevor wir auf DRG 's umsteigen,haben wir noch ein Problem:
    Pat. kommt zur elektiven CCE bei chron. Gallensteinleiden.
    Bei der Statuserhebung wird ein malignes Melanom am US festgestellt.
    Am nächsten Tag OP: lap. CCE und radikale Exzision des Hauttumors mit Vakuumversiegelung. 8 Tage später Nachexzision nach Befunderhalt mit erneuter Vakuumversiegelung. Noch 7 Tage später LK- Extirpation nach Lymphabstromszintigraphie. 5 Tage später Spalthauttransplantat. Dazwischen Staging: MRT,CT etc., also ein Haufen Kosten. Gesamtverweildauer: 33 Tage. Die Kasse möchte das alles mit der FP 12.02 vergüten, wir aber mit SE und Pflegesätzen. Wer hat recht?