Beiträge von Thieme

    Lieber Herr Popp,

    da sind wir wieder beim eigentlichen Problem !!

    Der von mir o.g. Sachstand ist Seminaren (IMC, LKG, ...) entnommen. Ich wüsste derzeit keine Quelle, wo dies verbindlich nach zu lesen sei.

    Vieleicht nehmen die hier mitlesenden Entscheidungsträger ja den Gedanken auf, das zu einer fristgemäßen Umsetzung auch eine zeitnahe Informationspolitik gehört. Und dies möglichst in einem Medium das allen zugänglich ist, wie eben das INTERNET !?!

    Wir geben die Hoffnung darauf nicht auf und freuen uns bis dahin über jeden Beitrag, der ein wenig Licht in die G-DRG-Dunkelheit bringt.

    MfG

    M. Thieme

    Zunächst allen Forumsteilnehmern und Gästen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2002 !!

    Zum Thema "Intensivmedizin"

    Ich kann Herrn Hirschberg nur voll und ganz zustimmen. Tatsächlich reichen 2 OPS-Schlüssel, aber das nützt nur dem, der es schon geschafft hat das AR-DRG-Handbuch und die (nicht vorhandene) offizielle Mappingtabelle auswendig zu lernen.

    Im ICD-Bereich gibt es gerade unter dem Begriff "postoperative" zahlreiche ICDs, die zur Einstufung in höhere Entgelte über die CCL-Liste oder als Triggerdiagnose führen (z.B. T81.4, T81.8, T81.9, T81.3, K91.3, T81.0, J18.8, ... weiter siehe KODIP "postoperativ")!

    Und letztlich verpflichtet der Gesetzgeber alle (lt. DKR) Diagnosen und Prozeduren zu verschlüsseln. Macht ja unter der Notwendigkeit ein "GERMAN"-DRG-System zu kalkulieren und zu entwickeln auch Sinn !!

    MfG

    M. Thieme

    Hallo Frau Winter,

    wie auch bei anderen Repositionen ist die "Anästhesie" im OPS-Schlüssel "Reposition" (hier: 8-201.g) mit einkalkuliert.
    Also keine zusätzliche Verschlüsselung der Anästhesieleistung.

    Viele Grüße und ein erfolgreiches Jahr 2002
    wünscht

    M. Thieme

    [ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 27.12.2001 editiert. ]

    Sehr geehrte(r) HPopp,

    die notwendigen Daten zur Bewältigung des Optionsmodels sollen im Zeitraum 01/2002 bis 03/2002 gesammelt werden.
    Für fehlende bzw. unzureichend zu kalkulierende DRGs sollen die Daten aus Australien herangezogen werden !?!

    Für den Start 2004 erfolgt die Kalkulation auf der Grundlage der Daten 01/2002 bis 12/2002.

    So mein bisheriger Kenntnisstand.

    Viele Grüße

    M. Thieme

    Hallo Herr/Frau Winter,

    meines Wissens haben die Selbstverwaltungspartner dieses Thema auch laenger diskutiert und sind letzlich ueberein gekommen, dass die ME der vorausgegangenen Fraktur zugehoerig ist und deswegen als Hauptdiagnose die Verletzungsart und als Nebendiagnose die Z47.0 ! Anmerkung: Z47.1 ist mir unbekannt.
    Die Info stammt von einer DKR-Schulung durch Frau Raskop, Mitglied des Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen. (Kuratorium)

    Viele Gruesse

    M. Thieme

    Lieber Burhard,

    die herzlichsten Glueckwuensche :bounce: zum 1.Geburtstag von "MYDRG" sendet Dir

    Michael

    Ich denke hier im Namen aller (eingetragenen und uneingetragenen) Forumsbesucher sprechen zu duerfen und Dir fuer Dein persoenliches Engagement unseren besonderen Dank und Anerkennung auszusprechen. Die Professionalitaet und Aktualitaet dieses Forums wuerde den offiziellen Stellen des G-DRG-Projektes ebenso gut zu Gesicht stehen!

    Danke

    M. Thieme

    :kangoo:

    [ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 17.12.2001 editiert. ]

    Guten Morgen !

    Vielen Dank für die zahlreichen Ergänzungen zur Notwendigkeit der Symptomverschlüsselung.
    Insbesondere schließe ich mich hier der Meinung von Herrn Schaffert an. Es gibt meines Erachtens einen ganz wesentlichen Grund für eine durchaus großzügige Verschlüsselungspraktik:

    "Risikopotential Stationsersetzende Maßnahmen"

    Es wird in Zukunft sehr schwierig sein, einen Kostenübernahmeantrag von Kassenseite bestätigt zu bekommen, bei Patieneten mit Therapiemaßnahmen aus dem Katalog stationsersetzender Maßnahmen und einem PCCL=0 !!

    Deswegen: Wenn Symptome nicht besser als Diagnose zu verschlüsseln sind, aber die Bedingungen der Nebendiagnosendefinition erfüllen - unbedingt mit verschlüsseln !!

    Viele Gruesse

    M. Thieme

    Guten Morgen Herr Noetzel, liebe KollegInen,

    D002a:

    Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der
    Hauptdiagnose entsprechen

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder
    der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und
    ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss
    vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-
    Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die
    für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Also :

    HD = Sepsis

    Viele Gruesse

    M. Thieme


    [ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 12.12.2001 editiert. ]

    Sehr geehrte(r) H.Popp,

    selbstverstaendlich sind in diesem Fall beide Symptome mit zu kodieren. "gruende:

    1. Nicht jeder Apoplex geht mit Hemiplegie und/oder Aphasie einher

    2. Das Symptom "Aphasie" fuehrt den Fall in die B70A !!

    Viele Gruesse

    M. Thieme