Beiträge von alinz

    Sehr geehrter Herr Graf,

    auch ich kann mich Ihrer Argumentation anschließen, weil die formale Voraussetzung zur Kodierung der O48 gegeben ist auch wenn das Kind noch keine deutlichen Übertragungszeichen zeigen mag. Ist man es gewohnt, mit klinischem Blick zu beurteilen, kann ich gut nachvollziehen, wenn man sich vom Gefühl eher zur O80 leiten lässt. Der Unterschied zwischen einer DRG O60D und O65B, kodiert nur mit den o.g. Dx, zeigt sich erst in der dritten Nachkommastelle des Rel-Gew. Dies mag auf den Einzelfall bezogen gering erscheinen, wer aber hat was zu verschenken? Gute Berichte des Controlling werden sicher die Konsequenzen z.B. auf den Erlös deutlicher machen können.

    MfG,
    Andreas Linz

    Hallo Wilka,

    wenn ich den Wortlaut des Briefes richtig verstehe, erkennt die Kasse die HD an. Bei einem Blick in den ICD Katalog findet man unter I10-I15
    "Exkl.: [...] Mit Beteiligung der Koronargefäße (I20-I25) [...]".
    Stützt das die Sicht der Kasse?

    Bei I20.0 finden sie im ICD den Hinweis:
    "Inkl.: Mit Angabe einer Hypertonie ( I10-I15 )

    Soll eine vorliegende Hypertonie angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen. Im Krankenhaus sollte diese Information immer verschlüsselt werden, wenn sie vorliegt. [...]"

    Mit I20.0 als HD wären Sie mit oder ohne ND I11.9 und/oder ND I10 in F42A gelangt.
    Ob dies klinisch korrekt ist können Sie besser beurteilen.

    MfG, Andreas Linz

    Hallo Herr Stark,

    ich denke Herr Konzelmann meinte die M17.1 zur HD zu deklarieren und die Kreuz/Stern zur ND.

    Kreuz/Stern sollte als Einheit betrachtet und komplett getauscht werden: HD M17.1, ND A04.6 & M03.29, 5-811.2h führen dann zur I18Z Eingriffe am Kniegelenk.

    Was halten Sie von folgendem:

    HD M31.3 Wegener Granulomatose
    ND J99.1 Krankheiten der Atemwege bei sonst. diff. Bindegewebskrankh.
    1-620.3 Diagn. Tracheobronchoskopie, flex. Instrument mit bronchoalveolärer Lavage
    1-430.x/y Endosk. Biopsie an resp. Organen: sonst./n.n.b

    damit erreichen Sie I66B. Ich kenne mich hier allerdings nicht aus.

    MfG, Andreas Linz

    Hallo Herr Hirschberg,

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Und alles auf einem extra Blatt dokumentieren und den entlassenden Arzt verschlüsseln lassen, resp. die Pflege mit der Erfassung der Beatmungsstunden bei Entlassung beauftragen funktioniert einfach nicht...

    als Angehöriger der Pflegenden stimmt es mich traurig, zumal die eingegebenen Beatmungsstunden bei der Gruppierung Vorrang vor dem OPS Code haben, oder irrt sich hier der Grouper? (z.B. 3M Web Grouper)

    MfG, Andreas Linz