Sehr geehrter Herr Graf,
auch ich kann mich Ihrer Argumentation anschließen, weil die formale Voraussetzung zur Kodierung der O48 gegeben ist auch wenn das Kind noch keine deutlichen Übertragungszeichen zeigen mag. Ist man es gewohnt, mit klinischem Blick zu beurteilen, kann ich gut nachvollziehen, wenn man sich vom Gefühl eher zur O80 leiten lässt. Der Unterschied zwischen einer DRG O60D und O65B, kodiert nur mit den o.g. Dx, zeigt sich erst in der dritten Nachkommastelle des Rel-Gew. Dies mag auf den Einzelfall bezogen gering erscheinen, wer aber hat was zu verschenken? Gute Berichte des Controlling werden sicher die Konsequenzen z.B. auf den Erlös deutlicher machen können.
MfG,
Andreas Linz