Beiträge von Heissmeyer

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Der Fall wurde wie von Ihnen beschrieben abgerechnet (Zusammenführung, 1 DRG). Das Problem liegt in der Definition der Hauptdiagnose.
    Da die beiden Aufenthalte medizinisch primär nicht zusammenhängen (1. Aufenthalt Exsikose, 2. Aufenthalt Myokardinfarkt) wären bei einer Entlassung und Wiederaufnahme 2 DRG´s abgerechnet worden (Rezidiv, nicht Komplikation). Durch die "Rückverlegung" muß aber ein Fall generiert werden (?), somit eine Hauptdiagnose für beide Aufenthalte gefunden werden. Hier liegt das Problem. Die KK möchte die HD des 1. Aufenthaltes (Exsikose), wir eher die des 2. Aufenthaltes (Myokardinfarkt), da dieses den Grund für die Wiederaufnahme beschreibt und auch den Ressourcenverbrauch besser abbildet.
    Gibt es eine Argumentation, hier evtl. 2 Fälle (= 2 DRG´s) herzuleiten? Ansonsten sehe ich bei Verlegungen und Rückverlegungen aus Psychiatrien ein Problem.

    Gruß
    H. Heißmeyer

    Hallo Forum,

    folgendes Problem ist akut aufgelaufen und ich habe noch keinen Beitrag zu dem Thema gefunden:
    Fallkonstellation:
    1.: Aufnahme im KH (DRG-Frühumsteiger) wg. Volumenmangel
    2.: Entlassung (bzw. Verlegung) in eine psychiatrische Klinik
    3.: "Rückverlegung" ins KH wg. akutem Myokardinfarkt.

    Krankenkasse beruft sich auf § 2 Abs. 3 KFPV (Rückverlegung) und meint, die Hauptdiagnose des 1. Aufenthaltes sei maßgeblich für die Zuordnung zur DRG. Nun hat ja die Rückverlegung definitiv nichts mit dem ersten somatischen Aufenthalt zu tun, somit stellt sich die Frage nach der korrekten Hauptdiagnose.
    Problem: Bekanntermaßen sind manche Pat. durchaus länger in der Psychiatrie. Somit würde bei Kasseninterpretation jede weitere Aufnahme dieses Patienten aus der Psychiatrie im Sinne der Rückverlegung dem ersten Aufenthalt (betr. HD) zugeordnet werden müssen.
    Kann das so richtig sein?
    Mit der Bitte um Argumentationshilfen.