Hallo Herr Sommerhäuser,
vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Der Fall wurde wie von Ihnen beschrieben abgerechnet (Zusammenführung, 1 DRG). Das Problem liegt in der Definition der Hauptdiagnose.
Da die beiden Aufenthalte medizinisch primär nicht zusammenhängen (1. Aufenthalt Exsikose, 2. Aufenthalt Myokardinfarkt) wären bei einer Entlassung und Wiederaufnahme 2 DRG´s abgerechnet worden (Rezidiv, nicht Komplikation). Durch die "Rückverlegung" muß aber ein Fall generiert werden (?), somit eine Hauptdiagnose für beide Aufenthalte gefunden werden. Hier liegt das Problem. Die KK möchte die HD des 1. Aufenthaltes (Exsikose), wir eher die des 2. Aufenthaltes (Myokardinfarkt), da dieses den Grund für die Wiederaufnahme beschreibt und auch den Ressourcenverbrauch besser abbildet.
Gibt es eine Argumentation, hier evtl. 2 Fälle (= 2 DRG´s) herzuleiten? Ansonsten sehe ich bei Verlegungen und Rückverlegungen aus Psychiatrien ein Problem.
Gruß
H. Heißmeyer