Beiträge von AO85

    Ja das war auch meine erste Idee, hatte nur gezweifelt, da in beiden Fällen keine Schmerztherapie kodiert war.
    Nach Rücksprache mit dem MDK ist das ein neues Projekt einer großen Kasse zur iv Schmerztherapie, die durch spezielle Gutachter geprüft wird.

    Hallo,

    haben vom MDK eine Prüfanzeige bekommen.
    Die erste Auffälligkeit betrifft die stat. NW, als zweiter prüfgrund wird "Sonstige Somatisch, IVS 2015" angegeben.

    "Sonstige Somatisch" wird ja mittlerweile immer benannt, aber was ist IVS 2015? Habe ich noch nie gehört.
    Würde gern dementsprechend die passenden Unterlagen rausschicken.

    Vielen Dank!

    Hallo,
    haben vom Kostenträger die Mitteilung über die Einleitung eines Prüfverfahrens mit Beauftragung durch den MDK erhalten.
    Es folgte aber kein Prüfauftrag vom MDK, ledigliche inige Wochen später die Mitteilung, dass der Fall an die KK zurückgegeben wurde, da keine UL fristgerecht versandt wurden.
    Nach Rücksprache mit dem MDK, wurde uns die Prüfanzeige aber wohl per Post zugeschickt.
    Die Kasse möchte keinen neuen Auftrag an den MDK geben, da ihrer Meinung nach ihr Schreiben mit der Mitteilung schon reicht und ich die UL trotzdem hätte verschicken müssen.(auch ohne expliziten MDK Prüfauftrag)
    Sagte mir auch direkt ganz patzig, bei einem Gerichtsverfahren würden wir damit nicht durchkommen.

    Wer hatte schon einmal die gleiche Problematik?

    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher, ob die beiden Fälle zusammenzuführen sind, obwohl der zweite Fall außerhalb der OGVD liegt.


    1.Fall, Aufenthalt: 08.11.-13.11.2012; OGVD 14 Tage

    Tumorexzision bei Lipom rechter Oberschenkel


    2.Fall, Aufenthalt: 27.11.-30.11.2012

    Revision+ Hämatomausräumung bei postoperativem Hämatom re. Oberschenkel

    Im 2. Fall handelt es sich ganz klar um eine Komplikation. Aber wenn ich jetzt nicht ganz blöd denke, ist eine FZF ausgeschlossen, da der Patient nicht innerhalb der OGVD wiederaufgenommen wurde.

    Kann die OGVD vom MDK übergangen werden, wenn eine eindeutige Komplikation vorliegt?

    Die OGVD-Frist wird doch immer ab Aufnahmetag des ersten Falles gezählt, oder?


    Danke!