Hallo noch einmal !
Ich möchte zur Antwort von Selter folgendes hinzufügen:
Sie haben zwar eine kons. Therapie durchgeführt (leider wird von emmi nich genau angegeben welche) , aber diese wird wohl nicht spezifisch für eine Appendizitis sein z.B. Nahrungskarenz, Eisblase auf Abdomen und erneute körperliche Untersuchung und Laborkontrolle in einigen Stunden. Eine typischer Ansatz für eine Appendizitis Therapie wäre doch wohl zumindest eine diagnostische Laparoskopie und damit hätten sie ja wieder eine OP. Die kons. Therapie behandelt doch nur das Symptom Unterbauchschmerzen und nicht wirklich eine Appendizitis. Am häufigsten haben wir zwar die Appendizitis im Hinterkopf, doch die anderen DD werden ja auch ausgeschlossen.
Natürlich wird letzte Klarheit erst durch die speziellen Kodierrichtlinien hoffentlich erreicht, doch ich verstehe die allgemeinen Richtlinien jetzt so, daß auch eine spezifische Therapie eingeleitet werden muß und man wirklich genügend Anhaltspunkte für eine bestimmte Verdachtsdiagnose dokumentiert hat. Oder geben wir zukünftig jedem Pat. mit Kopfschmerzen Antibiotika, damit wir die Verdachtsdiagnose Meningitis dokumentiert und therapiert haben, um eine bessere DRG zu bekommen ? (Anmerkung: Im übrigen halte ich die Beispiele in den Richtlinien für teilweise schlecht gewählt.)
In diesem Zusammenhang halte ich es für viel interessanter, sich zu überlegen, ob man nicht durch Prozeßoptimierung solche Probleme besser lösen kann, denn unser Beispiel kommt ja doch häufiger vor. Statt sich nur zu überlegen durch welche - teilweise Pseudokodierung -man eine teurere DRG bekommt, wäre es nicht besser zu erarbeiten wie man solche Fälle mit weniger Geldausgeben auch gut behandelt? Wenn man bei einer billigen DRG wenig Geld ausgibt, bleibt ja noch Geld übrig. Erreiche ich aber eine teure DRG und verpulver Geld und menschliche Abreitskraft weiterhin, ist den Betroffenen auf lange Sicht nicht geholfen.
Zur Fehlbelegung möchte ich folgendes ergänzen:
Unter DRG Bedingungen wird sich doch auch das Fehlbelegungsprüfverfahren und -ansatz ändern. Da die Belegungsdauer in den Hintergrund tritt, werden wir doch zukünftig stärker die stationäre Aufnahme an sich belegen müssen (dazu kommen noch die amb. OP). Daß akute starke Bauchschmerzen unter stat. Bedingungen abgeklärt werden müssen, läßt sich ja meistens gut dokumentieren, wenn eine Klinik dann 7 Tage braucht um eine Appendizitis auszuschließen (was ja im Einzelfall auch vorkommen kann, weil es ja nicht immer so einfach ist), wird das den MDK nicht interessieren. Unklare Bauchschmerzen per se halte ich nicht für eine Fehlbelegungsdiagnose, wenn man auch hinterfragen muß, ob jeder dieser Fälle stat. aufgenommen werden muß (- und damit bin ich wieder bei der Prozeßoptimierung )
Mfg
Jörg Gust