Beiträge von deffi11

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich gehöre zu der Gruppe derjenigen, die dem DRG System eher kritisch gegenüber stehen - wie aus meinen alten Beiträgen unschwer zu erkennen ist - und wage mich trotzdem nochmal in die Höhle des Löwen mit folgendem Fall:

    Patient wird wegen anamnestisch hohen Fieber und ansonsten unauffälligem Aufnahmebefund stationär aufgenommen (bei Aufnahme fieberfrei) und zunächst symtomatisch 5 Tage wegen hoher Entzündungsparameter mit Antibiotika behandelt. Am 5. Tag erst wurde eine Leptospiren Serologie in Auftrag gegeben. Am 6. Tag wurde der Patient auf eigenen Wunsch bei gutem Allgemeinzustand entlassen. Am rechnerisch 8. Tag kam vom Labor der positive Leptopirosebefund. Dieser Befund konnte natürlich keinerlei Einfluss mehr auf die Therapie haben, die sich wahrscheinlich - wenn überhaupt - nur in der Auswahl eines entsprechenden Antibiotikums von der durchgeführten Therapie unterschieden hätte. Abgerechnet wurde mit der HD A27.0.

    Frage: rechtfertigt der nachträglich eingegangene Laborbefund in Verbindung mit einem erhöhten Kreatininwert (was auf eine Nierenbeteiligung schließen lässt) eine realtiv hoch vergütete Codierung nach A27.0oder kann/muss hier anders codiert werden (z.B. A27.9 oder auch R50.8 )? Wie ist eine rein laborergebnisbedingte und nicht aufwandsbezogene Höhervergütung zu rechtfertigen?

    Gruß
    deffi

    Hallo Hr. Selter

    Zitat

    Wollen Sie ernsthaft vorschlagen, dass jede Therapie mit den Patienten bezüglich der Kosten besprochen werden soll???

    Es geht hier nicht um jede Therapie, sondern um im Routinelabor nebenbefundlich festgestellte Befunde, die in Ihrer Auswirkung auf die Hauptdiagnose nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen. Für diese Fälle ist die Antworteindeutig : \"ja\"

    Zitat

    1. Die Brausetabletten kosten vielleicht 3 € (unabhängig von einer evtl. Erlössteigerung über CCL). Soll ich das mit einem Patienten besprechen und mir ggf. dann schriftlich ein Einverständnis einholen?

    Auch hier lautet die Antwort : \"ja\". Ich wäre mal auf die Antwort eines Patienten gespannt, wenn Sie ihn vor die Frage stellen würden, ihm eine oder auch mehrere Brausetabletten im Wert von 3€ für Behandlungsmehrkosten von ca. 1000 € zu verabreichen (ist in in vielen Fällen über CCL Erlössteigerung der Fall).

    Es geht aber nicht unbedingt um die Frage, ob Sie eine solche Tablette verabreichen oder nicht, sondern darum, ob diese Medikation auch in die Codierung einfließt oder nicht. Gewisse Grundversorgungen gehören zu einer stationären Versorgung und hierzu gehören auch Medikamnete, die finanziell nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Schließlich löst auch die Verabreichung von preislich in etwa vergleichbaren Analgetika nicht einen entsprechenden Zuschlag aus. Sowas muss in der \"Vollpension\" einfach inbegriffen sein. Da allerdings kein Fall wie der andere ist, wäre hier - wie bereits zu Beginn der Diskussion gesagt - ein gewisses Fingerspitzengefühl angebracht. Schließlich gibt es genau dafür den noch recht jungen Berufstand des Controllers, der auch dafür bezahlt wird.

    mfg
    deffi

    Guten Tag miteinander,

    jetzt muss ich mich - trotz gegenteiliger Ankündigungen - doch noch mal zu Wort melden. Inzwischen hat sich der Diskussionsfaden schon relativ weit vom Ursprungsthema entfernt. Ist der letzte Beitrag von Herrn Schaffert so zu verstehen, dass eine gewisse Ungerechtigkeit bei der Berechnung von Krankenhausleistungen, die zu Mehreinnahmen führen, damit gerechtfertigt werden soll, dass Sie zumindest unter marktwirtschaftlichen Aspekten (Arbeitslosigkeit, Reinvestition, etc.) sinnvoll sei? Ich kann in meiner Praxis den Patienten auch keine dem Aufwand nicht angepasste Rechnung stellen mit der Begründung, ich müsste sonst eine Helferin entlassen.

    Um aber noch einmal auf das Ursprungsthema zurückzukommen; wie wäre es, wenn ein Patient bei der nebenbefundlichen Diagnose \"Hypokaliämie\" nach entsprechender Aufklärung über das Ausmaß und Schwere des Krankheitsbildes und der damit verbundenen Behandlungsmehrkosten selbst entscheiden dürfte, ob jetzt eine Therapie erfolgen soll oder nicht? Das fände ich absolut in Ordnung. In jedem anderen Bereich der Dienstleistung ist es absolut üblich, dass man über die Kosten informiert wird, bevor die Leistung erbracht wird (Notfälle ausgenommen). Im Gesundheitswesen werden Untersuchungs- und Behandlungskosten nur allzu gerne totgeschwiegen, was die Mehrzahl der Patienten sprich Endverbraucher auch solange nicht juckt, wie die \"Kasse\" bezahlt.


    mfg
    deffi
    (Arzt/Zahnarzt/Patient)

    Hallo an alle

    Für alle, denen die Beweggründe für meine Äußerung in diesem Forum wichtig sind, sei folgendes gesagt: Eine selbst erhaltene Krankenhausrechnung hat den Auslöser dargestellt hat, über die spezielle Codierung von dem betreffenden Controller eine fundierte Begründung zu erhalten. Da ich dort ähnlich abgeblitzt bin, wie bei den meisten - offensichtlich als Controller in Krankenhäuser tätigen - Forumsteilnehmern hier, hat sich daran eine gewisee Systemkritik angeschlossen.

    Von meinem Forumsbeitrag hatte ich mir natürlich keine uneingeschränkte Zustimmung erwartet, jedoch ein gewisses Maß an inhaltlicher Objektivität bei den Antworten. Anstelle dessen gab´s erst mal einiges wegen irgendwelcher Formalien auf die Mütze. Auch ein unterschwelliger Tonfall von Polemik ist in der Wortwahl der Beiträge der Herren Selter, Leonhardt und Blaschke (die sich allesamt wohl einig sind) nicht zu überhören. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Betreffenden aufgrund der wohl zunehmenden Diskussionen mit MDK und Vertetern der Krankenkasse, extrem leicht gereizt reagieren. Es hört sich gerade so an, als ob dieses Forum von jeglicher Art von \"Nestbeschmutzer\", die irgendetwas Kritisches gegen DRG u.Co anzumerken haben, freigehalten werden soll.

    Bei mir hat es jedenfalls gut funktioniert; ich werde mich hier wohl nicht mehr zu Wort melden.

    mit freundlichen Grüßen
    deffi

    Guten Tag Herr Schaffert,

    Zitat

    Und das DRG-System ist ein Fallpauschalensystem, was ja gerade bedeutet, dass es eine pauschale Vergütung für bestimmte Fallgruppen gibt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Einzelfalles. Und die Zuordnung zu bestimmten Fallgruppen kann dann eben auch nicht nach Gutdünken oder wachsweichen Kriterien wie \"dem Augenmaß\" erfolgen, sondern eben nur nach möglichst klaren Regeln. Und diese ist nun einmal in diesem Fall, dass bei pathologischem Wert und erfolgter therapeutischer Maßnahme - in welcher Höhe auch immer - die Verschlüsselung erfolgen muss.

    Der Grundgedanke eines Fallpauschalensystems ist m.E. zwar in Ordnung, jedoch soll damit auch vermieden werden, dass jedes Pflaster und jede Tablette einzeln berechnet werden. Auch bei einem Fallpauschalensystem muss eine gewisse Beziehung zwischen der Schwere der Erkrankung bzw. dem Umfang bzw. Aufwand deren Behandlung und den abzurechnenden Kosten bestehen, sonst könnte man ja auch gleich zu einer reinen Patientenpauschale pro stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus übergehen. Letzteres wäre aber im höchsten Maße ungerecht und ist auch nicht gewollt, sodass nach wie vor die Controller über einen Ermessensspielraum verfügen (sollten), wie sie einen konkreten Fall codieren.

    Zitat

    Ja - muss!. Denn die Schwächen des Systems werden eben nur dann auch auffällig und behoben, wenn die Regeln eingehalten werden. Denn das Problem liegt ja nicht darin, dass die Hypokaliämie verschlüsselt wird, sondern dass Sie in dem System solche Auswirkunen hat. Diese Auswirkungen werden aber erst dann im System - und damit für alle und nachhaltig - geändert, wenn auffällt, dass die Hypokaliämie als Nebendiagnose keine Unterschiede in den Kostenstrukturen macht. Werden die Regeln - wie von Ihnen dargestellt - nicht eingehalten, dann gibt es auch keine Auffälligkeiten und der Fehler verbleibt im System.

    Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, dass Schwächen im System nur geändert werden, wenn sie für alle erkennbar immer wieder und lange genug zu Tage treten. Abgesehen davon, dass das Thema Hypokaliämie nicht erst seit gestern existiert, kann ich mir in der Praxis aber kaum vorstellen, dass an einer speziellen Codierung(srichtlinie) ohne Anstoss von außen etwas geändert wird, solange sie zuviel Geld einbringt.

    Gruß
    deffi (Arzt/Zahnarzt und Patient)

    Guten Tag Herr Leonhard,

    zunächst bitte ich um Aufklärung, in welcher Form ich eine Höflichkeitsform außer acht gelassen haben soll. Meine Meinung - die offensichtlich nicht der Ihren entspricht - wurde von mir völlig neutral formuliert, ohne irgendjemanden in Mißkredit zu bringen. Ganz im Gegensatz zu der Bemerkung \"Setzen, sechs\" am Ende Ihres Beitrages.

    Meinen Beiträgen ist sicher meine persönliche Meinung zu entnehmen, dass ich gewisse Berechnungskonstellationen, die sich aus der rechtlich korrekten Anwendung des DRG-Systemes ergeben, für unangemessen halte. Jeder Arzt in der freien Praxis sollte sich ebenso wie jedes Krankenhaus für den Umfang seiner erbrachten Leistungen und die Höhe seiner Rechnung gegenüber dem Patienten rechtfertigen können. Nur wenn hier ein nachvollziehbares Verhältnis zwischen Aufwand und Rechnungshöhe besteht, kann man seinen Patienten auch nach der Behandlung noch in die Augen schauen. Wenn sich die ärztliche Zunft auf den Standpunkt stellt, es muss alles immer maximal berechnet werden, was eine Gebührenordnung - sei es DRG, GOÄ, EBM, o.ä. - nur hergibt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn ein ganzer Berufstand in Verruf gerät. Dass es auch anders geht und mit Augenmaß gehandhabt wird, sieht man u.a in einem Beitrag hier, dessen Verfasser mit seiner Einstellung aber auch nicht sonderlich viel Verständnis von den Forenteilnehmern geerntet hat.

    Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen, warum sich hier die meisten kompromisslos zum Anwalt auch für die Schwächen des DRG Systemes machen, anstatt sich mit der Sache kritisch auseinanderzusetzen und nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Sofern sich die maßgeblich Verantwortlichen nicht zu solchen seit längeren bekannten Mißständen in Form einer nachvollziehbaren Erklärung oder Ankündigung von Änderungsabsichten aüßern, wird es auch noch länger bei Diskussionen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Patienten im \"Freestyleverfahren\" bleiben.

    deffi

    Das Thema wurde in diesem Forum m.E. zuletzt im Jahre 2003 ausgiebig diskutiert, ist aber immer noch brandaktuell und nicht abschließend gelöst.
    Die beiden kontroversen Meinungen noch mal kurz zusammengefasst: Die eine Seite meint, dass eine Codierung nach E87.6 immer dann gegeben ist, wenn ein der Hypokaliämie entsprechender Laborwert vorliegt und - unabhängig vom Aufwand - eine Therapie (hier reicht eine Tablette Kalinor Brause) erfolgt ist. Die andere Seite argumentiert, dass der therapeutische Aufwand nicht in angemessenem Verhältnis zu der erheblichen Mehrvergütung im Falle der Codierung steht.

    Möglicherweise verschafft folgende Argumentationskette mehr Klarheit: Laut Definition handelt es bei dem Begriff \"Krankheit\" bzw. \"Erkrankung\" um eine Störung der körperlichen, kognitiven und/oder seelischen Funktionen, die die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder intersubjektiv deutlich wahrnehmbar negativ beeinflusst oder eine solche Beeinflussung erwarten lässt. Drohende oder sich anbahnende Erkrankungen sind nach DKR 2006 D001a jedoch nicht zu kodieren, sofern in den ICD-10 Verzeichnissen hierfür nicht ein spezieller Diagnoseschlüssel vorgesehen ist.

    Dies heißt in der Konsequenz, dass nur für den Fall, in dem der Patient subjektiv aufgrund der Hypokaliämie ein deutlich wahrnehmbares Krankheitsgefühl gehabt hat - und davon ist bei einem über Routinelabor erhobenen Nebenbefund wohl nur im Ausnahmefall auszugehen - die Codierung nach E87.6 gerechtfertigt ist.

    Folgender Fall: Im Zusammenhang mit der HD A18.3 und insgesamt 880 Beatmungsstunden erstreckte sich ein Krankenhausaufenthalt über 111 Tage. Ist in diesem Fall die Prä MDC A09.B + entsprechendem Langliegerzuschlag zu codieren, obwohl die Beatmungszeiten ausschließlich innerhalb der OGV stattgefunden haben?