Hallo Mafre,
Sie haben doch bereits die entsprechende Information des GBA angehängt. Daraus ergibt sich eindeutig, dass die "Facettendenervation" seit dem 1.4.13 nicht mehr als AOP abrechenbar ist. Die Suche nach einem OPS kann man sich also sparen!
Man sollte nicht auf die ganz dumme Idee kommen, alternativ den 5-830.x oder 5-830.y abzurechnen!
Es gibt nun folgende Möglichkeiten:
1. Facettendenervationen werden in Klinik nicht mehr als AOP erbracht und PatientInnen an niedergelassene Schmerztherapeuten verwiesen.
2. Facettendenervationen werden demnächst stationär und zwar im ureigensten Sinne des OPS 5-830.2 erbracht oder über den OPS 5-83.a abgebildet.
3. Facettendenervationen werden durch ermächtigte KH-Ärzte mit entsprechender KV-Zulassung erbracht und gem. EBM abgerechnet.
4. Ihr Haus schwimmt im Geld, Ihre Ärzte dürfen die Facetten weiterhin koagulierend denervieren, auch wenn die Leistung nicht vergütet wird.
Bei dieser Variante könnte ich mir allerdings vorstellen, dass demnächst die "Denervierung von Controllern, Kaufm. & KH-Direktoren" als NUB verhandelt werden muss.
Gruß
Fayence