Beiträge von Lueckert

    Hallo,

    das Fehler liegt in der falschen Zuordnung der OPS zu dem Australischen ICD-10-AM-Codesystem. Nach Definition-Manual der AR-DRG führt die totale Nephrektomie (ICD-10_AM 37014-00) natürlich zur korrekten DRG L03.

    Solche Probleme tauchen immer wieder auf und sollten zentral gemeldet werden (z.B. an die Roeder-Gruppe und auch Fr. Kolodzig), damit Sie schnell abgestellt werden können.

    Daneben gibt es hier ja auch die DKR Database, wo sowas erfasst werden kann....

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,

    ich würde es in diesem Fall mit Z03.1 Verdacht auf bösartige Neubildung versuchen, ist zwar ein bisschen wackelig, aber bei einem gewissen Entartungsrisiko der Colonpolypen noch akzeptabel.

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
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    Hallo,

    im ICD-10 AM aus dem Juli 2000 (10th version) ist dieser Code enthalten, damit vermutlich auch in der neuen AR-DRG-Version, nur was nützt uns das wenn alle mit der alten 4.1 Version arbeiten?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
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    Hallo,

    wir hier in Berlin hatten mit der BKK Berlin genau dieselben Probleme.

    Dies führte zu einer riesigen Klagewelle, die letzendlich beim Bundessozialgericht zugunsten der Krankenhäuser letztinstandlich endete.

    Ich kann also nur empfehlen `Härte` zu zeigen und sich nichts bieten zu lassen, sondern für diese BKK alles über die Rechtsabteilung laufen zu lassen und fragen Sie mal andere Medizincontroller um eine solidarische Front gegen diese illegalen Praktiken.

    Es ist einfach illegal den Kassen Arztbriefe zu überlassen und zwar vom Krankenhaus!

    Wenn Sie schon Ihren Gesundheitssenat bemühen, fragen sie einfach mal nach wann die letzte § 274 SGB V Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung stattgefunden hat (muß mindestens alle 5 Jahre durch den Gesundheitssenat iniziert werden).

    Und wundern sie sich nicht wenn dies schon viel länger her ist (wenn Ihnen überhaupt jemand antwortet), schließlich würde die Pleitekosten der BKK (je nach Satzung) dem Senat als Schulden zufallen....

    Gruß
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    Thomas Lückert
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    Hallo,

    ich kann Hr. Lehmann nur beipflichten, nur leider scheint es schon beschlossene Sache zu sein, dass eben genau die Ärzte für die Codierung und die ökonomischen Auswirkungen derselben bundesweit quasi via Gesetz in díe Verantwortung genommen werden.

    Es wird ja auch allenthalben davor gewarnt einer neuen Berufsgruppe Bahn zu brechen (die man dann nie wieder los wird).

    Ausserdem hat Hr. Lehmann auch recht damit das bei dem gesamten DRG-Projekt also auch den DKR usw. eindeutig die Ökonomie im Vordergrund steht. Alleine der 100%-Ansatz muß ja zu inhomogenen DRG-Gruppen führen...aber selbst wenn nur 30% sinnvoll gruppiert sind, 30% so halbwegs und der Rest völlig falsch gruppiert wird, ist es aus ökonomischer Sicht dennoch sinnvoll, weil jetzt zumindest eine gewisse ökonomische Steuerung möglich ist...

    Die Transparenz, Kontrolle und Vergleichbarkeit der Krankenhausmedizin durch die Ökonomie ist damit erstmalig möglich und dass wird das Krankenhauswesen entscheidend verändern...

    Nur ob das von Vorteil für die Patienten sein wird, wage ich zu bezweifeln....

    Gruß


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    Thomas Lückert
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    Hallo lieber Leidesgenosse,

    wir haben uns für "Z34 Überwachung normale Schwangerschaft" entschieden.

    Wir hoffen der Flut von Kassenanfragen schon deshalb zu entgehen, weil in diesem Bereich die Vereildauer ja eher kurz ist und die Kassen ja auch eher langsam sind, so dass letztlich die Entlassungsmeldung der Anfrage zur Kostenübernahme (wegen dieser `Fehlbelegungsdiagnose`) meist zuvorkommen dürfte.

    Gruß


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    Thomas Lückert
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    Hallo liebes Forum,

    eines sollte bei der Schichtdiensteinführung nicht vergessen werden, das Einzelgehalt des Arztes wird genauso sinken wie seine Anwesenheitszeit im Krankenhaus.

    Schluß mit den gut bezahlten Diensten, sondern nur noch BAT-Grundgehalt, von daher ist bei guter Organisation wahrscheinlich gar nicht soviel mehr Geld nötig....nur wollen das allen Krankenhausärzte überhaupt?


    Gruß


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    Thomas Lückert
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    Hallo Hr. Kaiser,

    bei uns erfolgte die Umstellung von DIACOS auf KODIP aus Softwarevereinheitlichungsgründen.

    KODIP hat auch seine Thesaurusschwächen und auch von der Funktionalität gibt es nur wenig Unterschiede, praktisch sind die mitangegebenen Kodierrichtlinien und ebenfalls praktisch finde ich auch das man bei der Auswahl grundsätzlich über den offiziellen Katalog mit den offiziellen Texten geleitet wird, auch die Performance ist geringfügig besser.

    Einen großen Vorteil werden Sie genausowenig nützen können wie wir, KODIP-HITCLIP ermöglichst das bilden von beliebigen Diagnosen/Prozedurensets für alle Fachabteilungen. Dies könnte die Codierqualität entscheidend verbessern, schließlich können komplizierte Codierungen etwa der Geburtshilfe komplett mit allen Codes hinterlegt werden und dann müssen nur noch die im Einzelfall abweichenden Codes gelöscht bzw. zusätzlich erfasst werden (geht Problemlos!).

    Nur diese Multiselect-Schnittstelle wird von den meisten Softwareanbietern nicht unetrstützt (bei der GSD mal fragen)...

    Gruß


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    Thomas Lückert
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    Hallo an alle Forumsteilnehmer,

    da ich bei der Erstkalkulation unseres Hauses involviert bin kann ich Ihnen deutlich sagen, es werden die Ist-Kosten des jahres 2001 und ggf. die Kosten des jahres 2002 verwendet. Somit sind die zusätzlichen Kosten bei Umsetzung aug keinen Fall berücksichtigt!!

    Dies ist aber auch nicht tragisch, da ja nur die relativen Unterschiede der Fälle errechnet werden sollen. Wenn also in ganz Deutschland diese Kosten fehlen und diese Arztkosten sich auf alle Fälle gleich verteilen würden (da es sich hier dann um Bereitschaftskosten also um Vorhaltekosten handelt ist dies sicher methodisch korrekt)ist es für die Ergebnisse der Kalkulation also die Relativgewichte völlig unerheblich.

    Nur die politisch dann festzulegende Basisrate müsste natürlich dann entsprechend höher ausfallen.....

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
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    Hallo und guten morgen,

    nach den Kodierrichtlinien reicht auch der gesteigerte Überwachungsaufwand, d.h. Sie können die Anämie schon codieren wenn Sie deswegen häufiger den Hb bestimmen oder gar spezifischere Anämiewerte checken (Ferittin, Eisen, etc.).... also quasi immer bei vorliegen und so sollte das dann auch bei den Ärzten geschult werden.

    Gruß


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    Thomas Lückert
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    ein Haus der Vivantes

    Hallo,

    das problem ist ja schon treffend geschildert, die DRG_Zuordnung geschieht schon sehr früh in die Klassen Operativ (0-39), andere (40-59) und konservativ(60-99).

    Dieses läßt sich schon an der Nummer der DRG erkennen.

    Das `Downgrad` passiert auch bei akuter Pankreatitis mit ERCP, hier fällt man in die `australisch` schlechter bewertete ERCP-DRG.

    Aber wie oben schon gesagt, die Australischen Same-day-cases, die eignetlich hier dem ambulanten Bereich zuzuordnen wären und weitere Unterschiede haben hier einfach für die BRD schlichtweg völlig falsche Relativgewichte und genau deshalb muß ja auch eine Deutsche Nachkalkulation, ja schließlich ein eigenes deutsches DRG-System entwickelt werden....

    und das ist ja auch beabsichtigt...


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    Thomas Lückert
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