Beiträge von Lueckert

    Hallo Leidesgenossen und Leidesgenossinnen,

    hier noch ein kleines Geburtshilfliches Problem im Zusammenhang mit ICD-10:O80 komplikationslose Geburt

    Patientin entbindet völlig komplikationlos, wird am nächsten Tag entlassen und kommt aber drei Tage später wegen Purperalfieber?

    Eigentlich ein Fall nach FP, d.h. Wiederkehrer innerhalb GVD, aber wie ist das nach DKR, die O80 ist ja schon via §301 an die Kasse unterwegs?

    Hat jemand schon überhaupt etwas über das Problem der Wiederkehrer wegen Komplikationen nach Krankenhausaufenthalt gehört?
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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,

    dieses künstlich geschaffene Problem mit den zwei Hauptdiagnosen haben wir nur der DKG und den Kassenspitzenverbänden zu verdanken , die man dafür auch zur Rechenschaft ziehen müsste, da,- wie ja schon gesagt-, das Problem u.a. hier im Forum klar aufgezeigt wurde.

    Anstatt einfach zwei, drei Codes in den FP-Regeln zu ändern (und dies hätte die FP-Zusammensetzung nicht geändert) jetzt diese Übergangsregel, die so nicht umsetzbar ist.

    Was tun?

    Die Entgeltgenerierungsregeln in der jeweiligen Haus-EDV für FP 16.03 und FP 16.041 um die ICD-10-Codes O70.0, O70.1, O70.2, O70.3, O70.4 und O71.4 und noch ggf. die Z37.0 ergänzen.

    Und jetzt konsequentes codieren nach den Codierregeln, d.h. bewußt die (auch EDV-Technisch zumeist) nicht durchführbaren Übergangsregeln nicht einhalten und gegenüber den Kassen als Entsprechende Diagnose ausgeben (was ja auch korrekt ist) und schon gibt es kein Problem mehr.

    Je mehr Häuser so vorgehen desto einfacher dürfte dann die nachträgliche Einforderung dies rückwirkend zu regeln bei den Landeskrankenhausgesellschaften (das sind schließlich die von uns finanzierten Interessenvertreter)werden....

    Die Macht des faktischen sozusagen...


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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,
    ich muß Ihnen völlig zustimmen und gehe noch einen Schritt weiter: Man könnte auf 70% der Chefärzte und deren Gehälter ohne Qualitätsverlust verzichten und den Assistenten ginge es sogar besser...


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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,

    die genaue gesetzliche Regelung steht noch aus, aber aus bisherigen Erfahrungen wird es eine Zielbugdet geben (ausgedrückt durch die Relativgewichtsumme aller ausgehandelten DRG`s), eine Mindererlösregelung, d.h. bei Nichterreichen der ausgehandelten Summe wird es einen Ausgleich zur Differenz geben und eine Übererlösregelung bei Überschreitung des Zielbudgets mit entsprechend degressiver Vergütung der Übermenge.

    Dies wird ähnlich der derzeitigen Lösung für FP/SE laufen.

    Gruß


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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    da muss ich leider widersprechen, klar derzeit wird von den australischen Groupern nur der OPS-Code verwendet, aber wer sagt den das tatsächlich alle Patienten >96 h Beatmung tatsächlich teurer sind als die unter 96h!? Diese Grenze wird mit Sicherheit bei der Erstkalkulation unter den statistischen Prüfstein und das geht nur mit der fallbezogenen Anzahl der Beatmungsstunden, die daher auch nach §301 genau wie die Geburtsgewichte an die Kassen zu liefern sind.

    Letztendlich kann man auch aus jeder Stundenzahl den Codeermitteln, aus dem Code aber nicht mehr die Stunden, ergo ist der Code eigentlich überflüssig, die beatmungsstunden aber nicht...

    Gruß

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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,

    wir benutzen die neueste Version von Kodip und hier ist prakticsherweise bei jedem Code für den es eine Kodierrichtlinie gibt auch diese gleich in kurzform angegeben. Sehr hilfreich!
    Gruß

    Thomas Lückert
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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,

    die Mindestmengen tauchen im neuen §137 SGB V (Qualitätssicherung) auf.
    Hier wird von `Empfehlungen zu Mindestmengen` aus qualitätstechnischen Gründen gesprochen.

    Desweiteren habe ich auch etwas von Mindestmengen zu DRG`s gehört.

    Hier wird ja künftig mit den Kassen nur noch das künftige DRG-Mengenziel vereinbahrt, d.h. es wird für das nächste Jahr nur noch die Anzahl der einzelnen DRG`s ausgehandelt und unter einer (noch nicht näher bestimmten!) Mindestanzahl werden die Kassen einfach `Nein` sagen (unter Bezug auf die Qualität und §137 SGB V) und somit wird es etwa große Magen-OP`s in kleinen Kreiskrankenhäuser nicht mehr geben....

    Gruß


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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Ein frohes Neues jahr allen,

    und natürlich sollten Sie alle Diagnosen Codieren die Vorliegen, schließlich gibt es nur eine Fallpauschale für jeden Fall und daraus muß auch die Intensiv finanziert werden.

    D.h. mit einem noch zu schaffenden Kostenträgerrechnerischen Verfahren wird die Intensivstation einen Anteil an jeder DRG bekommen, seperate Bugdets von Kassenseite für die Intensiv wird es nicht geben.

    Also ist es für das Krankenhaus eminent wichtig das gerade auf der Intensiv besonders korrekt codiert wird, da hier ja auch besonders schwer kranke Patienten liegen und damit eine Große Wahrscheinlichkeit für ein `Upgrade` in eine höheren Gesamtfallschweregrad vorliegt.

    Die Abteilungsgrenzen werden im DRG-System aufgelöst, schließlich interessiert die Kasse überhaupt nicht mehr, wo der Patient behandelt wurde sondern nur noch was, ergo alle teureren Abteilung (bes. Intensiv) werden genauestens unter die Lupe genommen und möglichst reduziert...

    Gruß



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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo und ein frohes neues Jahr,

    die Definition muß alt sein...denn die neue (aus Australien übernommene) Definition ist doch:

    Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.

    Alles andere finde ich eher verwirrend und Sonderanforderungen durch statistische Landesämter oder durch mangelnde Gesetzgeberische Abstimmung (wie z.B. für die ambulanten Erste-Hilfe-Fälle mit der alten ICD-10 Version) sollten sowieso durch alle Krankenhäuser boykottiert werden, denn schon jetzt sind die DRG-Aktivitäten ohne zusätzliche Mittel kaum zu bewältigen.

    Gruß

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    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Hallo,
    die Idee ist gut und wenn Sie KODIP benutzen sogar in KODIP-HITCLIP einfach einzupflegen, dann werden diese Sets auf einen Streich angewählt und dokumentiert (natürlich, ergänzbar bzw. Änderbar).

    Wir wollen mit der Pflege dieses Teiles von KODIP im januar anfangen und sind daher sehr an einem Austausch interessiert, vieleicht gibt es noch mehr mitstreiter und wir können uns die Fachbereiche aufteilen?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes