Beiträge von DiaBi

    Hallo,

    im EBM steht unter den Arztgruppenübergreifende allgemeine GOP unter Punkt 1.2 Gebührenordnungspositionen für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(-fall)dienst:

    1. Neben den GOP dieses Abschnittes sind nur GOP berechnungsfähig, die in unmittelbaren diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen. Die Nr. 1.5 der Allgemeinen Bestimmungen (Arztgruppenspezifische GOP) gilt für die Berechnung von im Rahmen der Notfallversorgung erbrachten GOP nicht.

    :thumbup:

    Viele Grüße

    DiaBi