Hallo Herr Dr. Neiser,
da muss ich doch nochmal nachhaken:
Zitat
Original von phlox:
Hallo miteinander,
bei dem Thema klingt es ja noch nett von der Kasse, wie Sie es hier formulieren.
Bei uns wird meist darauf verwiesen, dass Laboruntersuchungen etc, ambulant bzw. vorstationär durchzuführen sind.
Summa summarum kann man konstatieren, das immer wenn Verweildauerreduzierung Kosten für die Kasse spart, immer die Durchführung sämtlicher Untersuchungen, Aufklärungen, Diagnostik vorstationär erfolgen \"muss\".
Auch bei einem unzweifelhaft stationären Eingriff wie Herzop oder so wird, falls es zur Nichtdurchführung des Eingriffes und dager 2 Tagen Verweildauer kommt, argumentiert die Abklärung der Laborwerte, des Zahnstatus... hätten ambulant erfolgen können- natürlich inclusive Aufklärung usw. bzw halt innerhalb eines Belegungstages.
Ich denke, dass hier wirklich die Rechtsprechung gefordert ist.
Inwieweit ist denn die Rechtsprechung gefordert?
Ihrem Beispiel möchte ich entgegen halten, was mir im März passiert ist (zugegeben ein Einzelfall, der in vergleichbarer Form aber sicher \"etwas\" häufiger vorkommt):
Ich bin unter 50, mobil, nicht multimorbid und wohne in durchaus zumutbarer Entfernung zum nächst erreichbaren Krankenhaus. Im Februar sollte mir wegen eines kalten Knotens ein Teil der Schilddrüse entfernt werden. Ich habe mit meiner Einweisung also einen Termin für die erforderlichen Voruntersuchungen im Krankenhaus vereinbart und bin Freitags dort hin. Es wurde ein kurzes Gespräch geführt, ein Ultraschall der SD gemacht und meine Stimmbänder betrachtet.
Dann sagt man mir, dass ich am Montag stationär komme und am Dienstag operiert werde. Auf meine Frage, warum ich nicht Montag operiert werde, sagte man mir, der Anästhesist muss mich noch sehen. Also bestand ich darauf, den Anästhesisten noch am gleichen Tag (Freitag) zu sehen. Das klappte auch und dauerte keine 20 Minuten (sowohl das Warten als auch das Gespräch selbst).
Am Montag kam ich also zur stationären Aufnahme, wurde am gleichen Tag operiert und bekam Dienstags um 12.00 Uhr die Drainage entfernt. Bei der Visite um 14.00 Uhr fragte ich, ob ich nach Hause könne. Der Stationsarzt verneinte mit der Begründung, die Patienten erst 24 Std. nach Drainage-Entfernung gehen zu lassen - der von mir hinzu gerufene Oberarzt bejahte und ich konnte gehen. (ich habe nur gefragt, warum man anderswo nach einer ambulanten OP mit Drainage nach Hause darf und hier noch nichtmal nach Entfernung der Drainage)
So blieb von geplanten drei Belegungstagen einer und für meine KK eine nette Ersparnis. Ich habe doppelt gespart, nämlich direkt 20,- € Zuzahlung und indirekt mit meinem - wenn auch winzigen - Beitrag zur Beitragsstabilität durch Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (oder kann mir jemand medizinisch begründen, dass die Behandlung in der letztlich erbrachten Form qualitative Mängel hatte? ).
Diese Fälle werden mir in meiner beruflichen Praxis vielfach geschildert und nicht nur deshalb bleibt nach dem Erlebten das ungute Gefühl, dass sich die Routine solcher Häuser oftmals durchsetzt, weil die allermeisten Patienten wohl nicht mit dem fachlichen Hintergrund und/oder Kostenbewusstsein gegenüber dem Krankenhaus(arzt) auftreten.
Und was soll da die Rechtsprechung in Ihrem Sinne entscheiden? Eine Auswahl geeigneter Fälle, in denen die eine wie die andere Seite Vernunft zeigt, ist mir da lieber. Durch eine einheitliche (gesetzliche und/oder gerichtliche) Regelung auf diesem Gebiet werden die (gefühlten) Ungerechtigkeiten auf allen Seiten eher größer.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird dummerweise immer erst Thema, wenn´s zu spät ist. Warum kann man GEEIGNETE Fälle nicht von vornherein anders planen, dann gibt´s hinterher auch keinen Streit - denn es steht bereits im § 12 SGB V: \"Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, [...] dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken.\"