Beiträge von ToDo

    Hallo Forum, hallo Herr Bertz,

    also von mir würden Sie eine Gegenreaktion bekommen.

    Bekanntlich liegt das LSG Rheinland-Pfalz nicht immer auf einer Wellenlänge mit dem BSG. Immerhin haben wir als Kassen uns auch gerne auf das Urteil ebendieses LSG´s berufen, das den Kassen ein Zurückbehaltungsrecht zugestand. Das haben die Krankenhäuser mit der Begründung, es sei noch nicht rechtskräftig, fleißig zurückgewiesen. Und dann kam schließlich beim BSG am 23.07.2002 tatsächlich alles ganz anders.

    Also kann ich zu dem von Ihnen zitierten Urteil nur sagen, es ist noch nicht rechtskräftig und widerspricht einem der wichtigsten Leitsätze des BSG, das die Krankenhäuser uns bei jeder Gelegenheit vorhalten: Die Schlüsselstellung des aufnehmenden Krankenhausarztes, der unabhängig vom Vorliegen einer Einweisung letztlich die Notwendigkeit der vollstationären Behandlung festzustellen hat.

    Abgesehen von diesen - meiner Meinung nach - nicht zu wiederlegenden Fakten kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter allen zugelassenen Kassenärzten die Fähigkeit zutraut, abschließend beurteilen zu können, ob ein Patient stationär muss oder nicht. Mir fällt das allein aufgrund der Qualität der Verordnungen von Krankenhausbehandlung jedenfalls sehr schwer zu glauben...

    Lange Rede, kurzer Sinn - wenn "Ihre" Kassen dem nichts entgegenzusetzen haben, sollte das für Sie die Hauptsache sein:jay: .

    Herr Schaffert, danke für Ihre netten persönlichen Worte - denken Sie aber jetzt bloß nicht, ich gebe Ihnen ab sofort kein Contra mehr. :)) :))

    Gruß aus dem wieder erwärmten bergischen Land,

    ToDo

    Hallo Forum, hallo Herr Schaffert,

    ich habe natürlich - wie immer - was zu meckern:

    Die Sache mit der Einzelfallprüfung und den Erlösausgleichen ist so eine Sache. Stellen Sie sich vor, ich wäre bei einer sehr kleinen Krankenkasse, die in keinem Krankenhaus einen Belegungsanteil von 5 % erreicht. Dann bringt ein evtl. zu meinen Lasten erwirtschafteter Mehrerlös des Krankenhauses im folgenden Budgetjahr meinen Mitbewerbern eine Entlastung - mir als kleiner Kasse aber niemals im Verhältnis zu dem zu Unrecht gezahlten Rechnungsbetrag.

    Sie schreiben in Ihrem Post zwei Dinge, die Sie zu Recht anmerken, aber die genau das Problem darstellen, mit dem der medizinisch nicht oder nicht ausreichend geschulte Kassenmitarbeiter zu kämpfen hat.

    Sie sagen, den Laien bei der Krankenkasse geht die Krankengeschichte seines Versicherten nichts an, schon weil er mangels Fachwissen nichts damit anfangen kann - grundsätzlich richtig!

    Von dem gleichen Laien erwarten Sie aber eine Fallselektion, damit Anfragen und Kontrollen auf ein vernünftiges Maß beschränkt werden.

    Nur wie sollen diese beiden Punkte zusammen passen???

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Zu Herrn Hönninger: Vielen Dank für die sachliche Antwort. Ich verstehe Ihre Nöte und habe auch in diesem Forum schon mehrfach angedeutet, dass ich an "Ihrer" Stelle die vielen für mich sprechenden Verträge und Urteile als Krankenhaus anwenden würde, weil es Ihr gutes Recht ist. Dann können Ihnen die Methoden der Kassen doch egal sein und Sie müssen sich nicht drüber aufregen. Wir z.B. setzen jedes Urteil (keine Zurückbehaltung, keine generelle Befristung ect.) konsequent um, auch wenn diese Urteile mit meinem Rechtsempfinden teilweise nicht vereinbar sind, aber deshalb kann ich trotzdem noch gute und konstruktive Gespräche mit den Kranknhäusern führen.

    In diesem Sinne, danke für die an- und aufregende Diskussion

    Hallo Forum,

    Herr Sommerhäuser, es tut mir ja fast schon wieder leid, weil ich inzwischen unter einem anderen Thema gelesen habe, dass Herr Hönninger mich von seinen pauschalen Vorwürfen ausdrücklich ausgenommen hat.

    Dennoch wollte ich diese allgemeinen Unterstellungen nicht unkommentiert lassen.

    Laupi, danke für die milde stimmenden Worte. Soweit ich weiß, gibt es eine unsägliche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der auch eine schriftliche Einwilligung des Patienten nicht als Legitimation ansieht, als Kasse Behandlungsunterlagen anzufordern. Das lässt mich ja so aufbrausen.

    Den Sinn sehe ich wie Sie auch nicht, da wir alle maßgeblichen Diagnosen und Prozeduren erhalten, aber z.B. einen Grund für eine nicht durchgeführte Operation oder eine sekundäre Wundheilung oder eine Behandlung über ein Wochenende hinaus bis zur Montagsentlassung (unter DRG-Bedingungen ja nicht mehr so interessant) aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht erfahren sollen!

    Was ist denn schlimmer, dass wir (legitim) wissen, dass jemand HIV-positiv ist, oder dass wir erfahren, dass er wegen bspw. untersagter Medikamenteneinnahme am geplanten OP-Tag erst einen Tag später operiert werden konnte??? Vielleicht ein blödes Beispiel, aber halt nur ein Beispiel...

    Das macht keinen Sinn und das frustiert den Kassenmitarbeiter. Folglich überfrachtet er teils völlig unnötig den MDK. Das wiederum frustiert den MDK-Arzt und der überfachtet das Krankenhaus mit Anfragen - super System!

    Apropos, ich war wirklich im Urlaub und habe mich aufgrund einer deftigen Sommergrippe (10 von 14 Tagen flach gelegen) nicht wirklich gut erholt. Vielleicht verzeiht man mir aus Mitleid den giftigen Ton, der aber nur dem galt, von dem er ausging!?

    Gruß,


    ToDo

    Hallo Forum, hallo Herr Gust,

    zu ein paar Bemerkungen und Systemverbesserungsvorschlägen möchte ich doch nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub auch noch meinen Senf abgeben.

    Frau Runge, ich bitte um klare Trennung zwischen den von Ihnen angeführten (auch für mich als Mann) verständlichen "Angst-Sectios" und reinen Wunsch-Sectios. Die Beckhams und Madonnas gibt es - auch wenn das einige von Ihnen nicht glauben wollen/können. Und in diesen Fällen bleibe ich dabei - Sie können diesen Wunsch nicht respektieren, indem Sie diese Sectio zu Lasten der GKV/PKV durchführen.

    Herr Gust, da haben wir es ja wieder:

    " - Eine Krankenkasse reicht - 50 sind noch zu viel
    - Glaspaläste helfen keinem
    - Krankenkassen weniger Geld für sich selbst ausgeben"

    je mehr Krankenkassen, umso größer der Wettbewerb. Und dieser ist in der Regel nicht zum Schaden der Patienten und der Leistungserbringer.
    Beispiele aus dem Bereich der Kundenorientierung und dem Vertragswesen der Renten- oder Unfallversicherungsträger gefällig???

    Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen machen vom Beitragssatz in etwa 0,4-0,7 Prozentpunkte aus. Dazu gehören aber die überwiegenden Kosten für Personal und NOTWENDIGE Räumlichkeiten sowie für Arbeitsmaterialien. Der verbleibende Teil für Glaspaläste oder (auch gern diskutiert) üppige Vorstandsgehälter, -abfindungen und-pensionen wird vermutlich durch Zwangsfusionen nicht aus der Welt zu schaffen sein. Die plötzlich überflüssigen Vorstände werden die üppigen Pensionen dennoch erhalten und die Arbeit für das vorhandene Personal ist allemal da, egal auf wieviele Kassen verteilt.

    Bei uns betrug der Anteil der Verwaltungskosten an den gesamten Leistungsausgaben im vergangenen Jahr weniger als 1 %, der Teil der Krankenhaus-, Arzt- und Arzneimittelkosten zusammen jedoch über 83 %.

    Wir sollten die Prioritäten beim Reformbedarf also nicht verschieben.

    Die Krankenhauskosten sind bei uns innerhalb von zwei Jahren von 32% auf 41% gestiegen - das bedeutete eine deutliche Beitragssatzsteigerung. Ich hoffe, Sie verstehen, dass mich diese leidige Verwaltungskostendiskussion vor diesem Hintergrund nervt!?

    Aber auch ich plädiere nochmals eindringlich für das gesundheitspoltische Forum, ich könnte vor dem Hintergrund der aktuellen Reformvorschläge noch stundenlang weiterschreiben....

    ... mach ich aber nicht,


    ToDo

    Hallo Forum, hallo insbesondere Herr Hönninger,

    ja nee, is klar - Sie sind der Gute und ich bin der Schlechte. Da möchte ich am liebsten wieder in Urlaub fahren.

    Ich vermute mal, Ihnen hat der böse Mann von der Krankenkasse ein Förmchen geklaut und Sie haben noch heute an diesem Trauma zu knabbern...

    Soll ich Ihnen mal sagen, warum Sie mit Kassen nicht klar kommen? Weil selbst ich - und ich halte es mit der kommunikativen Art von Herrn Salomé - mit Ihnen auch nicht reden möchte.

    Aber da Ihre Beiträge ja nur provokativ sind, will ich Ihnen mal einen solchen mal gegenüberstellen:

    Wir sind Kostenträger - das heißt wir bezahlen Ihre Leistung. Und jetzt schalten Sie mal einen Gang runter und denken sich bestehende datenschutzrechtliche Bestimmungen und Stellungnahmen weg. Warum sollen wir nicht wissen, was wir bezahlen. Wir erhalten die Diagnosen vollständig in verschlüsselter Form, die wir entschlüsseln können und zum Glück auch noch dürfen (können Sie ja gegen klagen). Weiterhin erhalten wir die Prozeduren in Form der OPS (können wir auch entschlüsseln - nicht aufgregen, auch das dürfen wir).

    Was müssen Sie uns unter dem peinlichen Deckmäntelchen des Datenschutzes bei den anfangs zitierten Anfragen verschweigen???

    Wenn Sie Ihre Kampflinie mal im stillen Kämmerlein verlassen - mir müssen Sie jedenfalls nicht beweisen, was für ein toller Freiheitskämpfer für deutsche Krankenhäuser Sie sind - werden Sie vielleicht feststellen, dass

    - Mitarbeiter von Krankenkassen i.d.R. mit dem gleichen System zu kämpfen haben und natürlich die Interessen Ihres Arbeitgebers verfolgen (ich wünsche Ihnen ein Super-Job-Angebot einer Kasse und möchte die Entwicklung Ihrer Rechtsauffassung, Ihrer Ansichten und Ihrer Argumentation gern begleiten ;D )

    - ein kommunikativer Kontakt den Arbeitsaufwand auf beiden Seiten eher reduziert denn aufbaut (bin völliig der Meinung von Herrn Salomé, genau mein Erfahrungsschatz)

    - wir uns nichts erschleichen, sondern im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen für uns das optimale erreichen wollen - genau wie Sie (und warum ist es richtig wenn Sie das tun, aber falsch wenn wir das tun??)

    - wir in der Tat in Einzelfällen mit o.g. Einwendugen Recht haben könnten und durch unsere Fragestellung und eine kurze Prüfung Ihrerseits eine Einschaltung des MDK mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand vermeiden könnten.

    Ihre Aussagen sind rechtlich höchst zweifelhaft: Herr Salomé berichtet von 40 % der STRITTIGEN Beträge, die zu Recht ausgebucht werden. Sie schreiben dazu, "bei wieviel Kassen können Sie sich das leisten, auf soviiel Geld zu verzichten, das Ihnen rechtlich zusteht".

    Da frage ich mich, ob Sie keine Fehler machen, die gegenüber Krankenkassen nur aus Prinzip nicht eingestehen möchten (siehe Kindheitstrauma a.a.O.) oder ob Sie obwohl Sie die Fehler erkennen, das rechtlich vorgeschriebene Verfahren einhalten möchten, nur um die Kasse zu ärgern??? Nichts von alledem könnte ich verstehen, dennoch habe ich das ungute Gefühl, dass in Ihrem Fall mindestens eine Version zutrifft...

    Letztlich muss ich eine Lanze brechen für meine Mitbewerber. Glauben Sie mir, dass die Kassen sich wahrlich nicht lieben und ihre Methoden gegenseitig nicht unbedingt gutheissen. Aber ich glaube Ihnen nicht, dass Sie Aussagen erhalten haben, die Ihnen eine Zermürbungstaktik zugeben. Bei Ihrem schlechten Stil glaube ich Ihnen außerdem nicht, dass Sie jemals mit Kassenmitarbeitern anders zu sprechen versucht haben, als Sie sie hier pauschal beleidigen.

    Ich habe da noch einen kleinen Vorteil - ich habe mal für ein Post Ihren Stil angenommen, aber ich beleidige nur Sie und pauschaliere nicht.

    Denn im Gegensatz zu Ihnen glaube und weiß ich, dass "unsereiner" sehrwohl mit "Ihresgleichen" gescheit reden kann und unter Wahrung aller Rechtsvorschriften einschließlich Datenschutz das Leben für beide Seiten erleichtert!!!


    Gruß aus dem bergischen Land,


    ToDo

    Hallo Herr Duennwald,

    klingt gut - können Sie "anno tuck" etwas präzisieren oder haben Sie Aktenzeichen oder Fundstelle?

    Lassen Sie sich ruhig Zeit, die Antwort können Sie mir auch gern mailen, ich bin nämlich schon so gut wie im (wohlverdienten) Urlaub.

    Gruß,


    ToDo

    :dance1: :drink:

    Hallo Herr Schmidt, guten Morgen Forum,

    na, da können Sie mal von ausgehen, dass das nicht nur eine regionale, sondern wohl eher auch eine kassenartenspezifische Auslegung ist.

    Ich habe so etwas jedenfalls noch nie gehört, finde es aber außerordentlich amüsant. :)) :)) :))

    Haben Sie sich darauf eingelassen???

    Gruß,


    ToDo

    Anm. v. Admin:
    Hallo ToDo, einen herzlichen Geburtstagsgruß vom Forum
    bdaysmile.gif

    Hallo Herr Konzelmann,

    na dann gebe ich mich mal geschlagen und nehme die Belehrung mit als Geschenk für meinen morgigen Ehrentag. Schließlich kann nicht jeder von sich behaupten, dass er mit dem Alter schlauer wird...:dance1: :dance1:

    Gruß,

    ToDo

    :drink: :drink: :drink:

    Hallo,

    hat mir das Forum wieder neue Erkenntnisse gebracht - aber dafür ist es ja schließlich da. ;D

    Übrigens bin ich auch froh, dass es jetzt so geregelt ist, da ich dieses Instrument zur Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit auch als absolut sinnvoll und auch wirtschaftlich erachte.

    Es gab halt nach altem Recht nur einige Kassen, die mangels einer klaren gesetzlichen oder vertraglichen Regelung derartige Behandlungen nicht vergütet haben. Insofern muss ich Herrn Konzelmann - wenn auch ungern - wiedersprechen. Die Kassen stützten sich auf den Abs. 2, der ausdrücklich die Abhängigkeit von der späteren stationären Behandlung vorschreibt. Also zumindest streitbar war es, oder?

    Nur eine Frage habe ich jetzt trotzdem noch:

    Gilt die zitierte neue Abrechnungsregel auch für Häuser in den Ländern, die in dem geschilderten Fall (vorstationär ohne spätere stationäre Aufnahme) bisher die Abklärungsuntersuchung geregelt hatten?

    Wäre ja in den Fällen interessant, in denen die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind als die Pauschale.

    Vielleicht hat schon ein Betroffener (z.B. Nordrheinwestfale) eine Ahnung oder Fakten?

    Gruß,


    ToDo

    Hallo Herr Stracke,

    ich will´s mal versuchen:

    § 115 a) SGB V: Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.

    => also laut Gesetz grundsätzlich nicht ohne folgende vollstationäre Aufnahme möglich

    Allerdings können die Landesverträge nach § 112 entsprechende Regelungen enthalten. Z.B. NRW: Abklärungsuntersuchung

    => vorstationär ohne spätere stationäre Aufnahme = Abklärungsuntersuchung - übersteigt der Betrag der abgerechneten Leistungen die für die jeweilige Fachabteilung zutreffende vorstationäre Behandlungspauschale, kommt diese zur Abrechnung.

    Schlauer?


    Gruß,


    ToDo

    Hallo allerseits,

    im vorherigen Post wollte ich natürlich noch etwas zum Zitat schreiben. 8)

    Ich glaube auch an das redaktionelle Versehen und habe es auch so ausgelegt, unglücklich ist die Formulierung aber dennoch.

    Trotzdem vielen Dank für die Beiträge zum Thema,


    ToDo