Hallo Herr Schmitt,
natürlich war das ein beliebtes Kassenargument, aber auch nur deshalb, weil Mitarbeiter von Kostenträgern in der Regel kein medizinisches Fachwissen haben und kritische Fragestellungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten entwickeln.
Hätten Kassen mehr Einsichtsrecht oder eigenes medizinisches Personal mit entsprechenden Befugnissen, würden sich vielleicht einige Fälle vor der MDK-Einschaltung klären lassen - dies ist aber (wertfrei) nicht gewünscht.
Ich bin in diesem Forum mal aufgefordert worden, ein Praktikum im Krankenhaus zu machen, um mehr Verständnis zu entwickeln. Mein Gegenvorschlag: Ein Arzt setzt sich einen Tag zu mir und sagt mir anhand der Meldungen mit (mehr oder weniger) vollständigen Daten nach § 301, die mehr oder weniger fristgerecht übersandt werden, nach welchen Kriterien er welchen Fall zeitnah als "gut oder schlecht" beurteilt. Mein aktuelles Beispiel: Patient wird aufgenommen wegen L 84 = Hühneraugen; VWD 93 Tage; Einschaltung des MDK und Weigerung des Krankenhauses, die Behandlungsunterlagen an MDK zu senden wegen fehlendem "Anfangsverdacht"! Ergebnis war nach 4-monatiger Konfrontation die Übersendung der Berichte an den MDK, aus denen hervorging, dass der Patient einen diab. Fuß hatte und während des Aufenthaltes drei Vorfußamputationen mit anschließenden Wundheilungsstörungen zu erleiden hatte. Noch Fragen?
Und noch eine Anmerkung zur Kostenintensität der ersten Behandlungstage. Nach AEP sind für jeden Behandlungstag (mehr oder weniger kostenintensive) Kriterien zu erfüllen, damit eine sekundäre Fehlbelegung nicht unterstellt werden kann.
So, jetzt habe ich doch mal wieder richtig Öl ins Feuer gegossen und das Image der Kostenträger gestärkt, oder???
Gruß aus dem Bergischen Land,
ToDo