Beiträge von ToDo

    Hallo Forum,

    ich hätte da auch mal wieder eine Frage aus der Kategorie "Fragen aus der Welt der Erbsenzähler und Haarspalter":

    Die altersabhängigen DRGs sind ja wie fast alles im System nicht so eindeutig differenziert. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

    B76A = Anfälle, Alter < 3 Jahre oder mit äußerst schweren...
    B76B = Anfälle, Alter > 2 Jahre ohne äußerst schwere...

    Patient: Geb.-dat.: 27.02.2001, keine komplizierenden ND

    Meine Interpretation nach BGB:

    < 3 Jahre = vor Vollendung des dritten Lebensjahres - passt/super
    > 2 Jahre = nach Vollendung des 2. Lebensjahres - passt/super

    Und was ist es nun???

    Falls mir einer eine gute Erklärung oder/und eine genaue Definition zur Alterszuordnung geben kann, bitte ich um Erleuchtung.

    Danke,


    ToDo

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    Hallo Herr Sommerhäuser, hallo Forum,

    mich hätten die Urteile zu "selbstauflösenden Fäden" auch interessiert, aber unter dem für Herrn Tomaschke eingefügten Link kann ich so etwas nicht entdecken. Falls ich mich total verguckt habe oder jemand eine andere Fundstelle weiß, bitte ich um Hilfe.

    Gruß,

    ToDo

    Hallo Herr Balling,

    1) Entlassungsanzeige lag noch nicht vor, als wir aufgrund langer Verweildauer interveniert haben

    2) drei Vorfußamputationen habe ich als Laie jetzt so gesagt: Er hatte eine Amputation und aufgrund Wundheilungsstörungen musste jeweils noch mal ein Stück mehr weg genommen werden. Dass diese Nachfolgeoperationen nicht als Amputationen gelten (immerhin wurde der Fuß immer kleiner bzw. das Bein immer kürzer) wusste ich nicht.

    3) Wir haben defacto erst 5 Monate und 3 Tage (habe gerade nachgesehen) nach der Aufnahme des Patienten von der wahren Diagnose und den durchgeführten Operationen erfahren!!

    Gruß,

    ToDo

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    ich weiß, dass derzeit keine Einigkeit über die anzuwendende AEP besteht, die erste Version enthält aber in der Tat

    "Kriterien für die Notwendigkeit eines Behandlungstages - II übrige Fälle"

    Mir hat ein MDK-Arzt bestätigt, dass diese Abteilung zur Prüfung der sekundären Fehlbelegung dient.

    Vielleicht liege ich damit ja auch falsch!?

    Gruß,

    ToDo

    Hallo Herr Schmitt,

    natürlich war das ein beliebtes Kassenargument, aber auch nur deshalb, weil Mitarbeiter von Kostenträgern in der Regel kein medizinisches Fachwissen haben und kritische Fragestellungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten entwickeln.

    Hätten Kassen mehr Einsichtsrecht oder eigenes medizinisches Personal mit entsprechenden Befugnissen, würden sich vielleicht einige Fälle vor der MDK-Einschaltung klären lassen - dies ist aber (wertfrei) nicht gewünscht.

    Ich bin in diesem Forum mal aufgefordert worden, ein Praktikum im Krankenhaus zu machen, um mehr Verständnis zu entwickeln. Mein Gegenvorschlag: Ein Arzt setzt sich einen Tag zu mir und sagt mir anhand der Meldungen mit (mehr oder weniger) vollständigen Daten nach § 301, die mehr oder weniger fristgerecht übersandt werden, nach welchen Kriterien er welchen Fall zeitnah als "gut oder schlecht" beurteilt. Mein aktuelles Beispiel: Patient wird aufgenommen wegen L 84 = Hühneraugen; VWD 93 Tage; Einschaltung des MDK und Weigerung des Krankenhauses, die Behandlungsunterlagen an MDK zu senden wegen fehlendem "Anfangsverdacht"! Ergebnis war nach 4-monatiger Konfrontation die Übersendung der Berichte an den MDK, aus denen hervorging, dass der Patient einen diab. Fuß hatte und während des Aufenthaltes drei Vorfußamputationen mit anschließenden Wundheilungsstörungen zu erleiden hatte. Noch Fragen?


    Und noch eine Anmerkung zur Kostenintensität der ersten Behandlungstage. Nach AEP sind für jeden Behandlungstag (mehr oder weniger kostenintensive) Kriterien zu erfüllen, damit eine sekundäre Fehlbelegung nicht unterstellt werden kann.

    So, jetzt habe ich doch mal wieder richtig Öl ins Feuer gegossen und das Image der Kostenträger gestärkt, oder???

    Gruß aus dem Bergischen Land,


    ToDo

    Hallo Popp,

    die von Ihnen geschilderte Konstellation kann bei vielen DRGs vorkommen, nämlich immer dann, wenn die obere Grenzverweildauer überschritten wird.

    Die Kalkulation erfolgte nach dem einfachen Schema: je höher der CCL, desto länger die Verweildauer (leuchtet ja auch grundsätzlich erst mal ein), dementsprechend auch längere GVD.

    In Ihrem Beispiel liegt der höhere Erlös der B-DRG daran, dass der erste Tag mit Zuschlag der 19. Behandlungstag ist, bei der A-DRG aber erst der 23. Tag.

    Solange die Verweildauer innerhalb der verschiedenen Grenzverweildauern liegt, kann sich meines Wissens eine solche Konstellation nicht ergeben.

    Soviel zur Theorie aus Sicht des Kassenfürsten - ob das alle für sinnvoll halten, nur weil es sich so berechnet, sollen andere diskutieren.

    Gruß aus dem Bergischen Land,


    ToDo

    Hallo,

    ich schließe mich meinen Vorrednern an, dass eine Abgrenzung sicherlich schwierig sein wird.

    Allerdings wage ich schon zu behaupten, dass die Kassen unter wirtschaftlichen Aspekten die Kurzlieger künftig noch stärker als bisher prüfen (lassen) werden, da die Erlöse für z.B. Tagesfälle unter DRG-Bedingungen trotz der Abschlagsregelungen zum größten Teil gestiegen sind.

    Gruß,


    ToDo

    Hallo Herr Konzelmann,

    da haben Sie wohl recht, aber meines Wissens ist das Datum nicht mehr relevant für abzurechnende Entgelte. Sprich: es wäre doch für ein Optionshaus denkbar, einen Patienten vor der Wundheilung zu entlassen/verlegen - richtig?

    Oder anders gefragt: Es wäre doch möglich,den Patienten nach Wundheilung aber vor Abschluss der Behandlung indikationsspezifischer Komplikationen zu verlegen (in diesem Fall auch früher schon keine B-Pauschale abrechenbar!).

    Ich wollte mit meinem Einwand auch nur deutlich machen, dass es auch für diese Fallkonstellation (mindestens) zwei Sichtweisen gibt von denen man - wie fast immer - keine als wirklich falsch darstellen kann, nur weil sie von einer anderen Interessengruppe kommt.

    Die Kassenargumente sind keine Fehler der Kassen, sondern (meistens jedenfalls) ein Fehler des Systems, das solche Interpretationen zulässt!

    Aber die letzten zwei Absätze passen wohl besser in das hoffentlich bald erscheinende "gesundheitspolitische Forum". :itchy:

    Gruß,


    ToDo

    Hallo Uwe,

    die Kassenargumente sind ja auch nicht ohne:

    1) DRG-Haus hat keine "Mindestbelegung/Wundheilungstag" zu beachten wie nach altem Recht (wer hindert - rein rechtlich - das DRG-Haus, den Patienten noch vor abgeschlossener Wundheilung zu verlegen)

    2) es gelten andere Grenzverweildauern (was passiert bei Verlegung vor Erreichen der UGVD/MVD?)

    3) nach altem Recht gab es keine mittlere Verweildauer, die jetzt bei Verlegung relevant sind

    Ich denke, dass der Gesetzgeber keine Konstellation schaffen wollte, die zur Vermischung der zwei Systeme führt, deshalb teile ich als "Kassenfürst" natürlich die Aussage von Herrn Sommerhäuser.

    Interessieren würde mich die exakte Rechtsgrundlage aber auch...

    Gruß,

    ToDo

    Hallo Herr Schaffert,

    ich danke Ihnen auch, insbesondere dafür, dass Ihre Beiträge mindestens genau so lang sind wie meine. :)) :))

    Sie haben umfassend das beschrieben, was den Hauptstreit zwischen Ihnen (Krankenhaus) und uns (Krankenkassen) ausmacht - nämlich den Alltag in einer "Not"aufnahme.

    Ich bin dafür, dass in jedem Krankenhaus ein hausärztlicher Notdienst installiert wird, der außerhalb normaler Praxisöffnungszeiten Bereitschaft hat und die Patienten "vorsortiert". Ich kenne zwei Häuser, in denen Ähnliches jetzt seit etwa einem Jahr hervorragend funktioniert.

    Wer seinen Kopf nicht unter dem Arm trägt, muss erst zum Niedergelassenen, die akuten und liegenden Patienten kommen in die Notaufnahme - wenn dort nichts KH-relevantes festgestellt wird, geht auch der zum Niedergelassenen (Vorteil: er geht sofort dorthin, die KH-Ärzte müssen den Patienten nicht mit mulmigem Gefühl nach Hause schicken!)

    Vielleicht wäre das ja neben der Stärkung der Rolle des Hausarztes ein Anfang!?

    Gruß aus dem Bergischen Land,


    ToDo

    Hallo Herr Gust,

    ich bin doch gar nicht so... ;D ;D

    Friede: Natürlich gern

    Fehlereingeständnis auf beiden Seiten: Super gut

    Praktikum im Krankenhaus: Nein danke
    (siehe dazu meinen Beitrag unter "Rausch ausschlafen")

    Apropos, ich habe oft auch in der täglichen Praxis nur über harte Konfrontation mit Krankenhausmitarbeitern/-ärzten ins Gespräch gefunden. Das sind mir heute die liebsten Gesprächspartner - auch ehrlich.

    Ich hoffe nur, dem interessierten Leser kommen bei so viel Harmonie jetzt nicht die Tränen vor Rürup - äh - Rührung.

    Have a nice day,

    ToDo


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