Hallo Forum,
dem Beitrag von Herrn Stephan ist aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse nichts hinzuzufügen.
In der Tat wird eine Sectio nur bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Schwerwiegende psychische Gründe mögen eine Indikation darstellen - ich wage aber nicht zu prognostizieren, welcher MDK bei einer Beurteilung im Nachhinein zu welchem Ergebnis kommt.
Als ungehobelter Laie würde ich sagen, dies sollte rechtzeitig abgeklärt werden, wobei rechtzeitig bedeuten würde, vor der Befruchtung, denn einer Frau sollte bewusst sein, was im Falle der "Spontan"-Geburt auf sie zukommt. Also sollte auch die Frage der Kostenübernahme einer anderen Methode im Vorfeld abgeklärt werden.
Klingt blöd, ich weiß - wäre aber theoretisch der sicherste Weg, auch für das Krankenhaus. Spätestens bei oder nach evtl. Vorgesprächen würde ich eine Klärung mit dem zuständigen Kostenträger anstreben.
Eine nachträgliche Prüfung könnte so ein Roulettespiel werden, bei dem es nur Verlierer geben kann.
Gruß aus dem Bergischen Land
ToDo