Beiträge von ToDo

    Hallo Forum,

    dem Beitrag von Herrn Stephan ist aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse nichts hinzuzufügen.

    In der Tat wird eine Sectio nur bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Schwerwiegende psychische Gründe mögen eine Indikation darstellen - ich wage aber nicht zu prognostizieren, welcher MDK bei einer Beurteilung im Nachhinein zu welchem Ergebnis kommt.

    Als ungehobelter Laie würde ich sagen, dies sollte rechtzeitig abgeklärt werden, wobei rechtzeitig bedeuten würde, vor der Befruchtung, denn einer Frau sollte bewusst sein, was im Falle der "Spontan"-Geburt auf sie zukommt. Also sollte auch die Frage der Kostenübernahme einer anderen Methode im Vorfeld abgeklärt werden.

    Klingt blöd, ich weiß - wäre aber theoretisch der sicherste Weg, auch für das Krankenhaus. Spätestens bei oder nach evtl. Vorgesprächen würde ich eine Klärung mit dem zuständigen Kostenträger anstreben.

    Eine nachträgliche Prüfung könnte so ein Roulettespiel werden, bei dem es nur Verlierer geben kann.

    Gruß aus dem Bergischen Land


    ToDo

    Hallo Forum,

    auf die letzte Kritik von Herrn Gust möchte ich mit einer allgemeinen Bitte um Verständnis reagieren:

    Ich verwende ein Pseudonym (welches ich übrigens sehr wohl witzig finde - aber vielleicht habe ich ja auch nur einen seltsamen Humor), um mich selbst zu schützen.

    Ich bin Sachbearbeiter oder wie wir es so schön nennen - Versorgungsmanager - einer einzelnen Krankenkasse. Ich glaube, dass mein Weg hier der richtige ist, um Streitigkeiten zu vermeiden, um dazu zu lernen und Verständnis für die "Gegeseite" zu entwickeln. Diesen Nutzen erwarte ich übrigens auch für beide Seiten !!!!!

    Nun ist dieser Schritt aber weder mit meinem Vorstand noch mit irgendwelchen Verbänden geschweige denn Mitbewerbern abgesprochen.

    Also kann und will ich keine allgemeingültigen Kassenaussagen treffen, sondern nur aus meiner persönlichen Sicht Dinge beurteilen, die andere Kassen vielleicht schon wieder ganz anders beurteilen.

    Daher möchte ich um Verständnis bitten und betonen, dass mein Arbeitgeber und meine genaueren Daten nichts an meinen Beiträgen ändern und Ihnen bestimmt auch nicht wirklich weiterhelfen.

    Wenn mal mehr meiner Art über Ihren Schatten springen und statt nur zu spionieren auch mal etwas zur Sache beitragen, können wir das Thema neu diskutieren - bis dahin nehmen Sie mich bitte nicht so wichtig, mache ich doch auch nicht!

    Dazu noch ein ZITAT (mein Lieblingsspruch vom letzten TV-Wochenende):

    ES IST NETT, WICHTIG ZU SEIN
    ABER ES WICHTIG, NETT ZU SEIN

    Achja, Herr Gust:

    Dass Sie Kassenfürst mit AOK in Verbindung bringen, finde ich klasse - bestimmte Vorurteile sollten einfach gepflegt werden....


    Gruß aus dem Bergischen Land,


    ToDo

    :)) :)) :))

    Hallo Herr Rüschemeyer,

    super Vorschlag, der meiner Ansicht nach echte Transparenz schafft und keine tausend Interpretationen zulässt und somit das Streitpotential erheblich senken würde.

    Das Problem ist nur, dass die Idee zu simpel ist. Die passt nicht in unsere Gesetzeslandschaft. Mit so gut verständlichen, eindeutigen und praxisnahen Vorschlägen kann keine Fraktion und keine Kommission etwas anfangen.

    Also bauen Sie drei Fallen, vier unklare Formulierungen und etliche Wiedersprüche ein, dann haben Sie einen klasse Gesetzesentwurf, der aber von der aktuellen Rechtslage kaum zu unterscheiden ist - schade!

    Gruß aus dem Bergischen Land,


    ToDo

    Hallo Forum,

    wie schon an anderer Stelle erwähnt, war ich zwei tage nicht da, deshalb meine leicht verspätete Antwort:

    Die Daten nach § 301 SGB V sind datenschutzrechtlich meiner Ansicht nach nicht in Frage zu stellen. (Lasst uns doch wenigstens die paar Daten, die uns der Gesetzgeber noch zugesteht ;) ;) )

    Ich halte es mit der Interpretation mit Herrn Stephan, der den Punkt trifft. Und ich hoffe, für viele andere Kostenträger zu sprechen, wenn ich behaupte, dass bei einer solchen Auslegung auch die Nachfragen seltener werden.

    Eine exakte Definition habe ich auch nicht, aber Normalfälle sind in meinen Augen alle, die mit ärztlicher Einweisung oder als Verlegung aus anderem KH kommen, da somit die gesetzliche Prüfung, ob andere Behandlungsformen ausreichend sind (§ 39 SGB V) erfüllt wurde, so wie es NORMALerweise sein soll.

    Gruß,


    ToDo

    Hallo Herr Gust, hallo Forum,

    da bin ich zwei Tage nicht da und dann so was:

    Ich behaupte mal, dass genau die von Herrn Gust beschriebenen Gedankengänge Ärzten, Codierern, Med. Controllern usw. von den Kassen unterstellt werden und die kritischen Fragen deshalb in einer solchen Masse auftauchen.

    Ich hatte gehofft, dass dieses Forum dazu dienen soll, solche Vorurteile zu nehmen statt zu schüren!!!

    Was Sie hier vorschlagen, ist bewusstes Downcoding. Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie eine Nebendiagnose erst dann als unrelevant betrachten, wenn das Alternativ-Grouping einen entsprechend höheren Erlös bringt. Wäre Ihr "wertvoller" Tipp an dieser Stelle auch gekommen, wenn die Hauptdiagnose G47.3 wäre und der Erlös durch die Pre-MDC um ein Vielfaches höher wäre???

    Die Systemmängel sind unübersehbar, für mich aber auch nicht einschätzbar, für wen der Schaden größer ist, also lassen Sie uns bei der Wahrheit bleiben und nach DKR kodieren.

    Herr Gust, die anderen Forumsteilnehmer haben mich während meiner bisher kurzen Präsenz als locker und eher KH-freundlich bzw. jederzeit gesprächsbereit kennengelernt. Daher denken Sie über meine Kritik nach, bevor Sie sie mit Ihrer Arroganz wieder als inkompetent oder p******* abtun, wie in Ihrem obigen Beitrag Kassenmitarbeitern und den Ärzten vom MDK (übrigens Ihren Berufskollegen) unterstellt.

    Selbst wenn Sie in Einzelfällen höhere Erlöse erwirtschaften, seien Sie gewarnt vor der Möglichkeit der Prüfung nach § 17c KHG, die mit Sicherheit künftig von den Kassen mehr denn je genutzt werden wird.

    Und spätestens dann haben Sie Ihre peinlichen Diskussionen.

    So, jetzt rege ich mich langsam wieder ab und wünsche allen ein sonniges Wochenende


    ToDo

    :no: :no: :no: :no:

    Hallo Herr Lieser,

    dass meiner Gattung immer so viel Schlechtigkeit unterstellt wird :no: :no: :no:

    Aber Sie haben natürlich Recht. Aus meiner Sicht zwar nicht, weil es für die Kasse günstiger ist, sondern weil ich ganz objektiv der Meinung bin, dass es richtig ist. Die Beurteilung der Zuordnung zum jeweiligen Abrechnungsrecht ergibt sich aus dem Aufnahmetag. Da würde ich den Wiederaufnahmetag auch als Kriterium ansehen und so zu dem Schluss kommen, dass der zweite Aufenthalt nach DRG abzurechnen ist.

    Vielleicht wird es an einem Beispiel deutlich, das wir hatten:

    Patient im April aufgenommen in BPflV-Haus A, am 02.05. verlegt in DRG-Haus B (Optionierer ab 01.05.), Abrechnung A = tagesgleiche Pflegesätze, Abrechnung B = DRG. Vom KH so abgerechnet und von mir auch voll akzeptiert (unabhängig von Günstigkeitsvergleichen).

    Ich denke, dass durch die Verlegung kein durchgehender Fall entsteht, deshalb ist das Aufnahmedatum nach der Rückverlegung Maßstab. Da nicht beide Aufenthalte bei Ihnen unter DRG-Recht erfolgten, gelten die neuen Abrechnungsregeln nicht!

    Gruß aus dem wieder erwärmten, das lange Wochenende ersehnenden Bergischen Land,


    ToDo

    Hallo Forum,

    kann mir mal einer sagen was ich falsch mache, dass immer nach dem Einfügen eines Smilies und dem Versuch, dann einen Zeilenumbruch zu machen, mein Post abschließe - und das obwohl ich doch noch viel viel mehr schreiben will!!

    So, jetzt aber weiter im Text (s.o.):

    Wenn Ihr aufnehmender Arzt feststellt, dass vollstationäre Behandlung erforderlich ist und der Patient dennoch auf eigenen Wunsch/gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlässt, würde ich die Abrechnung eines vollstationären Tages akzeptieren.

    Aber Vorsicht - diese Frage ist bekannt heikel und ich bin leider nur ein unheimlich netter Einzelfall. Eine rechtliche Grundlage gibt es weder für das eine noch für das andere Vorgehen - wie so oft!!

    Gruß,


    ToDo

    :smokin:

    Moin, moin,

    das passt ja zu meinem Dauerproblem Ein-Tages-Fälle stationär oder ambulant.

    Ich bin der Ansicht, dass unabhängig von der Form der Einweisung entscheidendes Kriterium ist, ob der aufnehmende Arzt im Krankenhaus feststellt, ob vollstationäre Behandlung erforderlich ist.

    Ist diese nach den Untersuchungsbefunden nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt erforderlich oder ist sie zwar erforderlich aber nicht in Ihrem Hause durchführbar, würde ich als Kasse auf der Abrechnung einer vorstationären Behandlung/Abklärungsuntersuchung bestehen.

    Und jetzt mal was nettes vom Kassenfürsten: ;D

    Vielen Dank für die Blumen, vorausgesetzt Sie verbinden Ihre Hoffnung nicht doch noch damit, dass ich am Gipfel der Karriereleiter meine Falschaussage in die Tat umsetze...

    Jedenfalls bemühe ich mich fortan, mir die Weihnachtskarte richtig zu verdienen :hasi:

    OOOOPS,

    kleiner Fehler, große Wirkung - so beliebt wollte ich mich hier auch wieder nicht machen 8) 8) 8)

    Jetzt bleibt mir wohl nur, mir ein neues Synonym auszudenken oder mich gepflegt zurückzuziehen, oder???

    Gruß,


    ToDo