Hallo Forum,
ich finde die Frage von pekka keineswegs zynisch. Vielmehr ist es genau das, was der Gesetzgeber billigend in Kauf nehmen musste - dass Fristen immer nur regeln können, aber nicht steuern. Und die bewusste Steuerung von Patienten (Vergabe von Wiederaufnahme- und/oder OP-Termin außerhalb der Wiederaufnahmefristen) ist ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (auch wenn es einigen hier zu den Ohren raus kommt, es gilt für die Leistungserbringer in gleichem Maße wie für Kostenträger und Patienten!!!).
Vielleicht sollte die Kasse, die einen solchen Fall einer Prüfung unterziehen will, lieber den Begriff Fallsplitting verwenden. Jedenfalls wäre es mir lieber, wenn sich ein betroffenes Haus mehr mit dem sachlichen \"Vorwurf\" beschäftigt als mit der Begrifflichkeit!
Der Gesetzgeber hat eine Wiederaufnahmeregel geschaffen für den Fall des Partitionswechsels (1. Aufenthalt medizinisch oder sonstige, 2. Aufenthalt operativ), eben um Fallsplitting zu unterbinden. Dafür musste er Fristen setzen, damit keine sinnlosen Forderungen nach Zusammenführung von Fällen, zwischen denen Monate oder Jahre liegen, kommen. Wenn aber diese existierenden Fristen regelmäßig (teilweise rotzfrech um exakt einen Tag) überschritten werden, um eine zusätzliche Vergütung zu generieren, soll mir hier einer sagen, dass er für Prüfungen der Kostenträger kkein Verständnis aufbringt!