Beiträge von InaBross

    Hallo Harry,
    wir haben für das Jahr 2007 mit großem Dokumentationsaufwand von Seiten der Pflege, die diesen OPS-Code verschlüsselt insgesamt 75 mal den Code 8-987.- kodiert und sind nur in 16 Fällen tatsächlich in einer MRSA-Komplex-DRG gelandet. In vielen Fällen hätten über die Langliegerzuschläge sogar mehr erlöst als in den MRSA-DRGs, da diese eine sehr lange OGVD haben.
    Der eine Grund, warum wir nicht öfter in den Komplex-DRGs gelandet sind, ist, dass von diesen Patienten viele operiert worden sind (aber nicht am diabetischen Fuß - die einzige Komplex-DRG aus Partition \"O\"), ein anderer Teil z. B. langzeitbeatmet wurde oder die HD einfach in eine andere MDC führte, zu der es, wie oben angeführt keine MRSA-DRG gibt.
    Unterm Strich haben wir festgestellt, dass wir zwar richtig kodiert haben und auch die Dokumenation in schöner Regelmäßigkeit an den MDK senden müssen, aber tatsächlich fast keinen zusätzlich Erlös verbuchen können.
    Hier hat sich das DRG-System in seiner Komplexizität wohl selbst ad absurdum geführt. Meine persönliche Meinung ist, dass die MRSA-Komplex-DRGs überflüssig sind, und die Prozedur 8.987 eigentich in die Liste der komplexen und damit ggf. erlössteigernden Prozeduren aufgenommen werden sollten. Aber meine Meinung ist wohl nicht wirklich relevant.
    Fröhlichen Gruß

    Hallo Herr Selter,
    damit landet man dann aber auch auf jeden Fall in der I08D. Man muss wohl damit leben, dass solche neuen und teurem Implantate nicht zusätzlich vergütet werden. Die winkelstabilen Implantate, für die es inzwischen OPS-Kodes gibt, zeigen ja, dass auch hier keine höherwertige DRG durch die korrekte Kodierung erreicht wird.
    Dann ist es doch - wenn man kein Kalkulationshaus ist - eigentlich egal, ob in diesem Fall eine DHS, eine Materialkombination oder \"sonstige\" kodiert wird, oder?
    Fröhlichen Gruß

    Guten Abend,

    in unserer unfallchirurgischen Klinik wird seit kurzer Zeit bei lateralen Schenkelhalsfrakturen eines neues Implantat benutzt: Es scheint eine DHS (Dynmische Hüftschraube) mit 3 winkelstabilen Schrauben, die in den Kopf geschraubt werden zu sein. Nun wurde bisher eine geschlossene Reposition und Osteosynthese mittels winkelstabiler Platte (5-790.k) kodiert. Ich meine, das trifft es aber nicht. Eigentlich müßte man doch eine DHS und eine Schraubenosteosynthese zusätzlich (5-790.8 und 5-790.1) kodieren.
    Wie sind die Erfahrungen bei Ihnen mit Methoden, für die es noch keine OPS-Schlüssel gibt?

    Bei den winkelstabilen Platten hat man ja vor Entwicklung der neuen Kodes auch nur die Implantation der Platten kodiert. Wenn man sich hier analog verhalten wollte, dürfte man wohl nur die DHS nehmen, oder? Mit der winkelstabilen Platte ist der Erlös jedenfalls niedriger als mit der DHS, die scheidet aus.

    Vielen Dank.

    I. Broß

    Hallo Thomas,

    habe letzte Woche einen Hinweis bekommen, im alphatischen ICD-Verzeichnis nachzuschlagen, dieses sei allgemein gültig, dort steht das Neurinom als D36.1. Das würde Ihrem Vorschlag entsprechen und die Nebendiagnosen würde ich ebenso kodieren.
    Vielen Dank

    Fröhlichen Gruß

    Hallo liebes Forum,
    vielen Dank, das deckt sich ja mit meiner Idee. Was die Knappschaft natürlich stört ist die Tatsache, dass ich mit diesem Code in die DRG 901 komme und der Erlösunterschied über 2000€ ist, aber das ist ja wohl nicht mein Problem bei korrekter Kodierung. So werde wir dann in diesem Fall einmal mehr den Weg über das Sozialgericht wählen.

    Herzlichen Gruß aus LÜnen
    Ina Broß

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich streite mich mal wieder mit der Knappschaft. Wir haben 20 Tage nach Appendektomie eine Patientin mit Bauchdeckenabszeß aufgenommen und als Hauptdiagnose die L02.2 Bauchdeckenabszeß kodiert. Die Damen oder Herren vom SMD sind der Meinung T81.4 sei korrekt. Meiner Meinung nach muss ich die T81.4 aber nur nehmen, wenn ich keinen spezifischeren Kode finde, der aber in L02.2 besteht, unabhängig davon, ob es sich jetzt um eine postoperative Komplikation handelt oder nicht. Oder irre ich in diesem Punkt? In den Inklusiva des Kodes steht jedenfalls (ganz pingelig gesehen) nur ein intraabdomineller Abzeß, den ich ja in der Tat nicht spezifischer kodieren kann.

    Wer weiß Rat?

    Fröhlichen Gruß
    Ina Broß

    Hallo,

    vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge. Wie lange dauert denn so eine Antwort vom DIMDI? Wir sind nämlich eigentlich schon fast entschlossen, den Fall zum Sozialgericht zu bringen (das dauert auf jeden Fall länger).

    Gruß Ina Broß

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der SMD der Knappschaft behauptet, dass eine Anämie bei Myelodysplastischem Syndrom nicht zusätzlich kodiert werden dürfe, da dieses mit dem ICD D46.- redundant abgebildet sei. Nun ist der Patient aber mit Anämie aufgenommen worden und hat Transfusionen bekommen, somit die Anämie sogar die Hauptdiagnose gewesen. Dasselbe Problem haben wir bei einer anderen Patientin, die auch noch eine Thrombozytopenie hatte und sogar Thrombozyten bekommen hat.

    Da es durchaus Myelodysplastische Syndrome ohne Anämien oder Thrombozytopenien gibt, muss man diese m. E. zusätzich kodieren dürfen.

    Oder gibt es Ihrerseits noch andere Begründungen, warum man es nicht kodieren dürfe?

    Mit freundlichem Gruß
    Ina Broß
    : :sterne: