Hallo Forum.
Ich muss dieses, doch etwas ältere Thema mal aufwärmen :boom:
Ich habe heute ein Schreiben einer PKV mit folgendem Wortlaut bekommen:
\" ...
über eine Kostenübernahme für die stationäre Behandlung von XYZ können wir momentan nicht endgültig entscheiden - es fehlen uns noch wichtige Informationen.
Damit wir die Frage der weiteren Kostenübernahme klären können, senden Sie uns bitte einen ausführlichenZwischenbericht über Anamnese, bisher durchgeführte Behandlungen, deren Erfolge, weitere Therapie und deren Dauer sowie den Hinweis ob es sich um eine Entgiftung oder einen Entzug handelt. ...\"
Der Patient war wegen Delir bei C2 Entzug hier (V60B).
Die GKV hat keine Anfrage gestellt, bei der PKV hat er Einzelzimmer / Wahlarztleistung.
Ich frage mich jetzt, ob die PKV überhaupt berechtigt ist, diese Informationen anzufordern? :d_gutefrage:
OK, da keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, bekommen die eh erst mal nichts :d_niemals: , ich würde aber doch gerne wissen, ob da überhaupt ein Rechtsanspruch besteht.
Wie immer dankbar
papiertiger