Beiträge von papiertiger

    Guten morgen MedConOG.

    Laut DKR ist ein Kode aus I50.- gefolgt von einem Kode aus I11.- anzugeben, wenn ein kausaler Zusammenhang besteht.

    Gibt es keinen Zusammenhang werden Hypertonus und Herzkrankheit getrennt kodiert ( I50.- und I10.- beispielsweise).

    In 2004 wurde bei einem kausalen Zusammenhang nur ein Kode aus I11.- angegeben.

    Schönes Wochenende
    papiertiger
    :i_drink:

    Guten morgen.

    Vielen Dank für die Antworten :biggrin: .

    Werde das mal versuchen rüberzubringen :d_neinnein:

    Bleibt nur noch die Frage, warum ich die 8-910 bei der normalen Gebuert eines Einlings benutzen darf, aber bei einer \"normalen\" Zwillingsgeburt ohne Komplikationen nicht :sterne: .

    Diese Frage muss nicht unbedingt beantwortet werden (ich hoffe einfach mal, dass nicht danach gefragt wird 8o :d_pfeid: )

    Schönes Wochenende

    papiertiger

    Hallo Forum.

    Ich muss dieses, doch etwas ältere Thema mal aufwärmen :boom:

    Ich habe heute ein Schreiben einer PKV mit folgendem Wortlaut bekommen:

    \" ...
    über eine Kostenübernahme für die stationäre Behandlung von XYZ können wir momentan nicht endgültig entscheiden - es fehlen uns noch wichtige Informationen.

    Damit wir die Frage der weiteren Kostenübernahme klären können, senden Sie uns bitte einen ausführlichenZwischenbericht über Anamnese, bisher durchgeführte Behandlungen, deren Erfolge, weitere Therapie und deren Dauer sowie den Hinweis ob es sich um eine Entgiftung oder einen Entzug handelt. ...\"

    Der Patient war wegen Delir bei C2 Entzug hier (V60B).
    Die GKV hat keine Anfrage gestellt, bei der PKV hat er Einzelzimmer / Wahlarztleistung.

    Ich frage mich jetzt, ob die PKV überhaupt berechtigt ist, diese Informationen anzufordern? :d_gutefrage:
    OK, da keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, bekommen die eh erst mal nichts :d_niemals: , ich würde aber doch gerne wissen, ob da überhaupt ein Rechtsanspruch besteht.

    Wie immer dankbar :)
    papiertiger

    Guten morgen Forum, guten morgen Herr Stern.

    OK, dass die 8-910 bei einer Sectio nicht mitkodiert werden darf ist klar :) .
    Es ging mir aber um die Kombination mit O80.

    Wie sieht es z.B. mit der Kombination O80, 5-738.0, 9-260 und 8-910 aus?

    Wird dann die PDA als Teil der 5-738.0 angesehen? Die Entscheidung zur Episiotomie fällt doch erst im Geburtsverlauf, während die PDA doch (meistens) zum Beginn der Geburt eingeleitet wird.

    Wird dann zeitlich unterschieden, oder wird pauschal gesagt, PDA ist Teil der Episiotomie?

    (nächste Woch darf ich die GYN / GEB schulen; möchte möglichst auf alles vorbereitet sein 8o )

    Gruß
    papiertiger

    Guten morgen Forum.

    Bei uns herrscht gerade etwas Verwirrung.

    Darf die 8-390 immer kodiert werden, wenn ein Patient gelagert wurde (Spezialbett, alle 2 Stunden, usw.), oder ist dieser Kode nur anzugeben, wenn es sich um eine alleinige Maßnahme handelt?

    In den DKR habe ich dazu nichts gefunden.

    Für antworten wäre ich dankbar.
    papiertiger

    Guten morgen Frau Fedders, guten morgen Forum.

    Aus welchem zusammenhang hat denn Ihr MedControlling diese Aussage?

    In den DKR findet sich (mal wieder :sterne: ) kein Hinweis auf die Kodierung der 8-012. Im OPS 301 GM 2005 werden auch keine Ausschlußkriterien genannt; es gibt nur den Hinweis, dass ein Kode aus dem Bereich 8-01 nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben ist.
    Also darf er kodiert werden.

    Ich glaube, dass eher die Z51.1 gemeint ist. Dieser Kode wird im Jahr 2005 nicht mehr benutzt (DKR 0211d, 0212d), weder als Hauptdiagnose noch als Nebendiagnose. Als HD ist der Malignomkode zuzuweisen.

    Eine Frage in ähnlicher Richtung habe ich aber auch.

    Wenn ich einen Kode aus 8-012 angebe, darf/kann/muss ich dann auch einen der Kodes aus 8-541.- , 8-542, 8-542, 8-543, 8-544.- angeben? :sterne:

    Schon mal vielen Dank für die Antworten :d_zwinker:
    papiertiger

    Erst einmal einen guten morgen und allen im Forum ein gutes neues Jahr.

    Wenn ich die bisherigen Antworten richtig verstehe, ist die 8-910 nur dann nicht zu kodieren, wenn eine andere Maßnahme (Diagnostik / Therapie) durchgeführt wurde.

    In den DKR 1506a wird gesagt, dass die 8-910 mit der O80 kodiert werden darf.
    Da die O80 ohne 9-260 oder 9-261 keinen Sinn macht, darf ich also die 8-910 zusätzlich zu einer anderen Maßnahme kodieren (?)
    Es handelt sich hierbei also um eine Ausnahme von der Regel(?).

    Für Antworten wie immer dankbar :p
    papiertiger

    Hallo liebe Leidensgenossen.

    Wir haben letzte Woche das (den?) ) Hotfix 20 aufgespielt und seitdem sind im QS Modul 21/3 alle schon abgeschlossenen Bögen als Korrekturmeldung wieder aufgetaucht.
    Hat irgendwer dafür eine EDV Lösung??? :a_augenruppel:

    Alle Fälle wieder anfassen und von Hand korrigieren erscheint etwas umständlich. (Versuche gerade nett zu bleiben, trotz der Kopfschmerzen :sterne: )

    IEMVPA
    Papiertiger (bei dem Sturm bald Papierflieger :biggrin: )

    Hallo Forum.

    Vor kurzem teilte mir eine private KV mit, dass die von uns angegebene HD Herzinfarkt nicht korrekt sei, und dass die HD in die I20.0 AP geändert wurde; mit daraus resultierender DRG Änderung. :grouper:
    Der KV lagen E Brief und Katheterbefund vor.
    Anhand der darin genannten Befunde (EKG Veränderungen, Troponin bei 6,7 ng, Wandbewegungsstörungen, etc) lässt sich eindeutig ein HI feststellen. Die KV beruft sich jetzt darauf, dass der beratende Arzt dies nicht nachvollziehen kann, da in der Katheteruntersuchung keine signifikante Stenose festgestellt wurde.

    Nun meine Fragen:

    1. Kann es von uns verlangt werden, dass wir der KV die Definitionen der WHO und vom ACC / ESC raussuchen, kopieren und zuschicken?
    Ist es nicht vielmehr Aufgabe der KV respektive deren beratenden Arztes sich fortzubilden bzw. sich die Definitionen rauszusuchen?

    2. Können wir von der KV verlangen uns die Facharztbezeichnung des beratenden Arztes mitzuteilen ?

    Für antworten, Meinungen und Tipps wie immer dankbar

    papiertiger :biggrin:

    Hallo clmoog,
    hallo codiermaus,
    Hallo Forum.

    Die T81.0 würde ich immer nur dann angeben, wenn wirklich ein Hämatom oder eine Blutung als Komplikation eines Eingriffs auftritt. Die T Kodes sind, meiner bisherigen übersicht nach, immer Schweregradsteigernd. Es ist also gut möglich, dass die KK nachfragt, und dann sieht es schlecht aus, wenn "nur" eine Blutungsanämie vorliegt.:boom:

    Viele Grüße
    papiertiger
    ( obwohl ich mir hinsichtlich des Schriftverkehrs mit den KKn überlege meinen Namen in Reißwolf zu ändern :angry: )