Beiträge von Menzel

    Hallo Herr Scholz,
    schon im Anschreiben zum Referentenentwurf finden sich Feststellungen, die meiner Einschätzung nach ganz deutlich auf die Einführung von "floatierenden Punktewerten" hinweisen. Der "Grundsatz der Beitragssatzstabilität" gilt, d.h. aus meiner Sicht, dass durch entsprechendes "Rightkoding" entstehende Mehrkosten nicht zu einer Ausweitung des Krankenhausbudgets führen dürfen.
    Und weiter unten:
    "Ausgabenerhöhungen in Folge von Kodiereffekten werden sowohl auf der krankenhausindividuellen
    Ebene (Mehrerlöse) als auch auf der Landesebene (Basisfallwert) neutralisiert."
    Soweit, so schlecht.
    MfG
    Thomas Menzel

    Hallo Rüdiger Lohmann,
    das vorgestellte Konzept ist aus meiner Sicht akzeptabel, kommt mir allerdings ein bißchen bekannt vor. Läuft das im SAP-ISH-Med nicht so?. Auf jeden Fall braucht ein solches Konzept eine elektronische Patientenakte (EPA), ansonsten müßte ja ärztlicherseits zusätzlich zur "papiergestützten" Konsilanforderung auch noch die Freigabe im KIs erfolgen. Unter Berücksichtigung der weiter oben vorgeschlagenen zusätzlichen Sicherheitsmerkmale sehe ich die Verfügbarkeit einer solchen EPA eher mittelfristig, aml ganz zu schweigen von den Kosten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Menzel

    Hallo S. Siefert!
    Nach meinem Kenntnisstand wird in anderen DRG-Ländern ein bestimmter Prozentsatz an Fehler-DRGs erwartet und akzeptiert. Was darüber hinaus geht, wird genauer angeschaut. Könnte mir vorstellen, dass das im G-DRG-System ähnlich ablaufen wird.
    Gruß
    Thomas Menzel

    Hallo
    leider habe ich dieses Thema beim Durchblättern übersehen, so dass ich meine Frage nach einer "CCL-Liste" für Porozeduren unter dem Thema "CC-Gewichte" gepostet habe.
    Die Frage der Zuordnung bestimmter Prozeduren zu bestimmten Basis-DRGs ist wohl relativ klar. Bleibt die Frage, inwieweit das Kodieren von Prozeduren Sinn macht, die keine DRG auslösen?
    Gruß
    Thomas Menzel

    Liebe NG,
    gibt es eigentlich auch eine "CCL-Liste" für Prozeduren?
    Mal abgesehen von den OPS-Kodes die zu einer chirurgischen oder einer "Non-OR"-DRG führen und denen die eine Beatmungs-oder Tracheotomie-DRG auslösen, haben die meisten Prozeduren nach meinem Verständnis keinen Einfluß auf die Ausprägung der Basis-DRG. Warum sollten wir uns unter diesem Aspekt die Mühe machen, diese Leistungen aufwendig zu kodieren? Sicher, die L5-Statistik würde unter diesem Vorgehen leiden, aber ist die im Zeitalter der DRGs noch von Bedeutung? Wenn doch, welche OPS wären denn aus Ihrer Sicht noch "kodierwürdig"?
    MfG
    Thomas Menzel

    Hallo Herr Jacobs,
    vielen Dank für Ihren Kommentar mit dem ich inhaltlich als "kodieren Arzt" voll übereinstimme. Die Frage ist nur, ob das der jeweilige Datenschutzbeauftragte auch so sieht. Wenn nicht, dann besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass die Systeme, die wir alle z. Zt. mit viel Einsatz zu laufen bringen, demnächst aus Datenschutzgründen wieder abgeschaltet werden müssen.
    MfG
    Thomas Menzel

    Hallo NG!
    "Eine effiziente Umsetzung der DRGs ist nur mit einem leistungsfähigen Klinikinformationsystem (KIS) möglich." Diese Feststellung ist allgemein akzeptiert, denke ich. Die interdiziplinäre Behandlung der Patienten erfordert es, dass alle Ärztinnen und Ärzte einer Klinik auf alle Patienten zugreifen können müssen um die direkte Eingabe der Diagnosen und Prozeduren sicherzustellen. Einschränkungen der Zugriffsrechte (z.B. auf Fachabteilungsebene)führen deutlichen Einschränkungen der Funktionalität eines KIS. Wie aber stehts mit dem Datenschutz? Eigentlich dürfte nur der "behandelnde Arzt" Zugriff auf die Daten "seines" Patienten haben. Gibt es Meinungen zu diesem Thema oder Lösungsvorschläge, die sich bereits bewährt haben?
    MfG
    Thomas Menzel, Univ.-Klinikum Würzburg

    Hallo emmi!
    Soweit mir bekannt ist wird der langerwartete "Spezielle Teil" DKR solche Frage abschließend klären. Zwischenzeitlich würde ich so verfahren wie von Herrn Gust vorgeschlagen.
    MfG
    Thomas Menzel, Univ.-Klinikum Würzburg

    Vielen Dank für die schnellen Reaktionen auf meine Anfrage.
    Ich bin gebeten worden mein Anliegen zu konkretisieren:
    Im Allg. Teil der DKR ist die Hauptdiagnose ja relativ klar definiert.
    Von einem "resourcenbedingten Wechsel" ist in den DKR meines Wissens nicht die Rede. Allerdings wurde zeitgleich mit den DKR die Protokllnotiz des Spitzengesprächs vom 6.2. ins Netz gestellt. Aus dieser Protokollnotiz habe ich in der Anlage zu meiner gestrigen Anfrage zitiert. Dort wird im "Begründungsteil"(Anlage 2)von einem "resourcenbedingten Wechsel der Hauptdiagnose" gesprochen.
    Meine Frage also: ist der in der Protokollnotiz definierte Resourcenbedingte Wechsel nun erlaubt/gewollt (in Analogie zu den Beispielen) oder handelt es sich lediglich um die Darstellung des
    in Punkt 7) der Vereinbarung dargestellten pot. Problems mit den DRGs?
    Aber wenn ich mir die Antworten auf meine Frage anschaue, habe ich den Eindruck, das Sie meine Frage richtig interpretiert haben.
    Ihre Anworten zusammengefaßt sagen -wenn ich sie richtig verstanden habe- nein, ein resourcenbedingter Wechsel ist nicht erlaubt und ja, sinnvoll wäre er schon, vor allem in den beschriebenen Fällen.
    Vielen Dank
    MfG
    Thomas Menzel,Univ.-Klinikum Würzburg

    Bei der Beschäftigung mit dem allg. Teil der deutschen Kodierrichtlinien ist eine Frage aufgetaucht:
    Ist der in der "Protokollnotiz Hauptdiagnose" (s.Anlage)
    der beschriebene Hauptdiagnosenwechsel nur als Beispiel für ein
    potentielles Problem mit der neuen Definition der Hptdiag. dargestellt
    oder soll er tatsächlich so vollzogen werden?
    Wer weiß das?
    > Anlage 2 zur Protokollnotiz zum Spitzengespräch am 06.02.2001 in Köln
    "Beispiele für Fallkonstellationen: - Während eines stationären
    Aufenthaltes (mit Behandlung der Erkrankung die zur Aufnahme geführt
    hat), wird eine weitere Krankheit diagnostiziert, die in keinem
    ursächlichen Zusammenhang mit der Erkrankung steht, die die Aufnahme
    verursacht hat. - Diese wird in der gleichen Klinik ebenfalls
    behandelt und führt zu einem höheren Ressourcenverbrauch als die
    Erkrankung, die die Aufnahme veranlaßt hat.
    Beispiel 1)
    Patient kommt mit einer gesicherten Diagnose zu einem Elektiveingriff
    Aufnahmegrund:
    Chronische Tonsillitis OP: Tonsillektomie Zufallsbefund. Darmkrebs
    OP:operative Teilentfernung des Darmes
    Entlassungsdiagnose: Chronische Tonsillitis Darmkrebs

    Hauptdiagnose Deutschland Darmkrebs RessourcenbedingterWechsel
    Hauptdiagnose Australien Chronische Tonsillitis
    Umstände d. Aufnahme bestimmen Beispiel
    2) Patient kommt mit einer gesicherten Diagnose zur konservativen Behandlung
    Aufnahmegrund: entgleister Diabetes mellitus Hypertonus
    Maßnahme: Einstellung Diabetes mellitus Zufallsbefund. Darmkrebs
    OP: operativeTeilentfernung des Darmes
    Entlassungsdiagnose: Diabetes mellitus Hypertonie Darmkrebs
    Hauptdiagnose Deutschland Darmkrebs Ressourcenbedingter Wechsel
    Hauptdiagnose Australien Diabetes mellitus Umstände d. Aufnahme bestimmen"