Beiträge von mxToby

    Guten Morgen zusammen,

    "Das die Privatversicherungen direkt mit den Krankenhäusern
    in Kontakt treten ist meiner Meinung nach eine Unsitte, die juristisch sehr zweifelhaft ist."
    :jay:

    Genauso sehe ich das auch, Herr Lückert! Zumindest im oben beschriebenen Fall bei einer Zusatzversicherung über Wahlleistungen.

    Der Patient hat einen privatrechtlichen Vertrag (im Gegensatz zum Behandlungsvertrag mit dem KH) abgeschlossen und der Patient entscheidet dementsprechend über Wahlleistung oder nicht. Also ist der Patient an den Leistungserbringer zahlungspflichtig, nicht die private Kasse.

    Die Anknüpfung des Wahlleistunszeitraums an die DRG-Abrechnung ist nicht nachvollziehbar.
    Wenn die private Kasse ihrem Versicherten irgendwelche Leistungen versagt, ist das Sache des Patienten und der Kasse -
    wer weiss, was da in dem Versicherungsvertrag steht...?( ?(

    Grüsse aus Thüringen (schon fast frühlingshaft)

    P.S. An Miguel79: ...es gibt keine dummen Fragen, höchstens dumme Antworten... :dance1:

    Hallo Forum,

    Tatsache ist, daß eine Sterilisierung definitiv nicht mehr Kassenleistung ist
    (Ausnahme: med. Indikation) und dementsprechend auf Wunsch (Wahlleistung) der Patientin erfolgt.
    Abrechenbar wäre diese ambulante OP über eine festzulegende Pauschale - eine Bindung an den Chefarzt oder seinen nachgeordneten Vertreter als Operateur dürfte nicht notwendig sein. (Das KH rechnet pauschal mit der Patientin ab, nicht der Chefarzt !)
    Preise wie 800-1000 € berechnet über EBM oder GOÄ halte ich für utopisch und nicht nachvollziehbar.

    Was die Kombination aus Kassenleistung (wie oben - Entbindung) und "Wunsch(Wahlleistung) - irrev. Kontrazeption" angeht, würde ich dies sehr differenziert betrachten.

    keine Sterilisierung nach Spontangeburt ==> keine planbare OP im Wochenbett,
    erhöhtes Tromboembolierisiko, sinnvoll nach ca. 6 Wochen

    Sterilisierung nach erfolgter Sectio ==> wenn Sterilisierung geplant und gewünscht, sieht das nach "Wunsch-Sectio" aus.
    Welche Kasse würde dafür die Kosten tragen ?

    Bleibt eigentlich nur noch die Gruppe der Patientinnen einer med. indizierten Sectio (Kassenleistung) + Sterilisierung ==> vorstellbar wäre für mich die Abrechnung
    über eine zusätzliche Pauschale (< als bei amb. OP) durch die Patientin. Ob mit oder ohne Sterilisierung - gleiche DRG für die Kasse, aber grösserer Aufwand
    für das KH und Erhöhung des Komplikationsrisikos !

    Gruß aus Thüringen :kong:

    Guten Morgen zusammen,

    was würde denn dagegen sprechen, solche Fälle per Notfallschein abzurechnen ? :p

    Es gibt durchaus Fälle, wo die Patientin mehrmals im Kreißsaal erscheint und es erst etliche Tage später zur Geburt kommt...
    Eine prästationäre Behandlung ist für mich in der Regel ein geplanter Termin...

    Gruß aus Thüringen (Schnee fast weg)

    Hallo,

    für mich sieht das beim ersten Hinsehen wie eine poststationäre Behandlung aus..., zwar nicht geplant, aber dennoch...

    Extern prästationär kommt nach ein paar Tagen wegen Komplikationen nicht in Frage.

    Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen (es schneit schon wieder)

    :O

    Hallo Herr Buecker,

    Zitat


    Original von J_Buecker:
    ...Heimfahrten werden nicht von der Kasse getragen...

    Woraus ergibt sich das ?

    Der §60 SGB V sagt aus, daß Fahrkosten übernommen werden..u.a.
    ...bei Leistungen, die stationär erbracht werden...
    (ausgenommen die neue Verlegungsregelung)

    Für mich heisst das nicht, daß Patienten, die aus stationärer Behandlung entlassen werden, ihre Fahrkosten selber zu tragen haben.


    Selbst nach ambulanter Notfallbehandlung werden bei Notwendigkeit die Transportkosten in bestimmten Fällen getragen :

    §60 SGB V : ...bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist...
    (d.h. z.B. Patienten, die liegend transportiert werden müssen - in die Wohnung !)


    P.S. im Zusammenhang: Verlegungen zur Reha regelt §53 SGB IX, wonach die Kasse die Transportkosten übernimmt. :vertrag:

    Herzliche Grüsse aus Thüringen :smokin:

    Hallo Forum,

    nachdem ich nun auch endlich verunsichert war ?(
    wie berechnet wird, hab ich folgendes "ausgegraben":

    Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach KHEntgG und KFPV

    "...Im Fallpauschalenkatalog ist der erste Tag mit Abschlag (Wert der UGVD minus 1) ausgewiesen...
    Berechnung:

    (1. Abschlagstag +1)- tatsächliche VD =Zahl der Abschlagstage"

    würde bedeuten: (9 + 1) - 5 = 5 Abschlagstage :3
    (Entlasstag zählt nicht zur VD!)

    Gruss aus Thüringen

    Hallo Forum,
    m.E. regelt § 8 Abs 5 KHEntG im FPÄG das doch eindeutig (wurde
    weiter oben schon erwähnt), ich sehe darin kein Fünkchen von Auslegungsfrage:

    "Wird ein Patient, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, im Zeitraum von der Entlassung bis zur Grenzverweildauer der abgerechneten Fallpauschale wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden; nach Überschreitung der oberen Grenzverweildauer dürfen die entsprechenden belegungstagesbezogenen Entgelte berechnet werden."

    Ansonsten schliesse ich mich den Worten von Frau Kaltenborn voll an.

    Gruss aus Thüringen => Wetter wie im Treibhaus

    :look:

    Hallo Herr Rost,

    Zitat


    "das würde bedeuten, dass die Tagesklinik eine Rechnung von uns bekommt und wohl auch den Transport mit dem NAW (>500 €) ans Rote Kreuz bezahlen müsste..."

    Ich denke es ist genauso zu sehen wie bei veranlassten Konsilen ausserhalb der Klinik. Kostenträger für den ja somit 'durchgängigen' Aufenthalt ist die Klinik selbst. M.E. werden solche Dinge auch in den Budgetverhandlungen pauschal mit berücksichtigt.
    Die Notfallbehandlung selber wird durch Ihre Klinik an die Tagesklinik gestellt (Leistungen Dritter), die NAW-Rechnung erhält die Tagesklinik vom Rettungswesen. Für die Tagesklinik besteht eventuell die Möglichkeit, mit der Krankenkasse über eine Einzelfallentscheidung die Kosten erstattet zu bekommen, da Notfall.
    (wurde in ähnlicher Form für Transportkosten unsererseits einige Male vereinbart)

    Einen schönen Tag

    MA


    :O

    Hallo Herr Stracke, Hallo ToDo,

    Zitat


    Original von ToDo:

    => also laut Gesetz grundsätzlich nicht ohne folgende vollstationäre Aufnahme möglich

    Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen.
    Letztendlich ist die Abrechnung "vorstationär ohne nachfolgende vollstationäre Aufnahme" auch sinnvoll... ===> Pat. mit Einweisungsschein ===> Diagnostik ===> mit Ergebnis: vollstationär nicht notwendig.

    siehe auch:

    Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach KHEntG und der KFPV :

    2.5. Entgelte für vorstationäre Behandlung
    Eine vorstationäre Behandlung ist neben der DRG-Fallpauschale nicht gesondert berechenbar. Erfolgt nach einer vorstationären Behandlung keine stationäre Aufnahme, wird die entsprechende Pauschale für vorstationäre Behandlung nach der "Gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115a Abs. 3 SGB V zwischen der DKG und den Spitzenverbänden der Krankenkassen" abgerechnet.


    Grüsse aus Thüringen
    :look:

    Hallo Herr Simmel,

    nach KHEntG Abschnitt 2, §3, (6) ist geregelt:

    'Weicht im Jahr 2003 oder 2004 die Summe der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses nach Absatz 3 Satz 4 von dem veränderten Gesamtbetrag nach Absatz 3 Satz 5 ab, werden die Mehr- oder Mindererlöse nach Maßgabe der folgenden Sätze ausgeglichen. Mindererlöse werden im Jahr 2003 zu 95 vom Hundert und im Jahr 2004 zu 40 vom Hundert ausgeglichen. Mehrerlöse aus Fallpauschalen, die in Folge einer veränderten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren entstehen, werden vollständig ausgeglichen.'...

    Oder habe ich irgendwo was übersehen, was dies ausschliesst ?!

    Einen schönen Tag + Gruss

    MA


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