Guten Morgen zusammen,
"Das die Privatversicherungen direkt mit den Krankenhäusern
in Kontakt treten ist meiner Meinung nach eine Unsitte, die juristisch sehr zweifelhaft ist.":jay:
Genauso sehe ich das auch, Herr Lückert! Zumindest im oben beschriebenen Fall bei einer Zusatzversicherung über Wahlleistungen.
Der Patient hat einen privatrechtlichen Vertrag (im Gegensatz zum Behandlungsvertrag mit dem KH) abgeschlossen und der Patient entscheidet dementsprechend über Wahlleistung oder nicht. Also ist der Patient an den Leistungserbringer zahlungspflichtig, nicht die private Kasse.
Die Anknüpfung des Wahlleistunszeitraums an die DRG-Abrechnung ist nicht nachvollziehbar.
Wenn die private Kasse ihrem Versicherten irgendwelche Leistungen versagt, ist das Sache des Patienten und der Kasse -
wer weiss, was da in dem Versicherungsvertrag steht...?(
Grüsse aus Thüringen (schon fast frühlingshaft)
P.S. An Miguel79: ...es gibt keine dummen Fragen, höchstens dumme Antworten... :dance1: