Hallo,
sorry für die verzögerte Antwort.
Ja, es handelt sich in der Tat um einen Fall aus dem Jahr 2018, daher ist dieser OPS nicht anwendbar.
"Gebunden" ist die Ausdrucksweise im OP-Bericht. Ich vermute mal, die doch einige Tage zurückliegende Mehrfragmentfraktur war intraoperativ nicht "repositionswürdig" und bindegewebig so umbaut, dass man lediglich zur Stabilisierung und zur Vermeidung einer weiteren Dislokation eine Platte drangeschraubt hat.
Insofern wäre auch der Kode 5-789.b in Kombination mit der Plattenosteosynthese denkbar...