Beiträge von tfloeser

    Hallo,

    sorry für die verzögerte Antwort.

    Ja, es handelt sich in der Tat um einen Fall aus dem Jahr 2018, daher ist dieser OPS nicht anwendbar.

    "Gebunden" ist die Ausdrucksweise im OP-Bericht. Ich vermute mal, die doch einige Tage zurückliegende Mehrfragmentfraktur war intraoperativ nicht "repositionswürdig" und bindegewebig so umbaut, dass man lediglich zur Stabilisierung und zur Vermeidung einer weiteren Dislokation eine Platte drangeschraubt hat.

    Insofern wäre auch der Kode 5-789.b in Kombination mit der Plattenosteosynthese denkbar...

    Hallo,

    ich habe ein OPS-Problem...

    Eine (alte) Clavicula-Mehrfragmentfraktur war schon gebunden. Es erfolgte eine Plattenosteosynthese OHNE REPOSITION.

    Ein Code aus 5-795.- oder 5-796.- kommt m.E. nicht in Frage, da ja eben KEINE Reposition vorgenommen wurde.

    Was nehmen? 5-789.b???

    5-786.2 scheidet wohl auch aus (Exklusivum: Osteosynthese einer Fraktur) Die Fraktur lag ja vor, nur hat man nichts an der Fraktur selbst gemacht...

    Hat jemand Ideen?

    Hallo Forum,

    kann ich als MVZ mit Bettenstation und vollstationärer Behandlung auch DRG abrechnen, obwohl ich nicht zugelassenes Krankenhaus im Landeskrankenhausplan bin?
    Interessant ist die Frage, wenn ich Privatpatienten behandle, die im Basistarif ihrer PKV versichert sind...

    Danke

    Hallo Forum,

    ich nutze sehr gerne das G-DRG-Erlös-Tool (Thieme) zur Kostendarstellung einer ganzen Fachabteilung.
    Leider gibt es dieses offensichtlich nur für Hauptfachabteilungen.
    Gibt es irgendwo ein solches Tool für Beleger?

    Vielleicht hat jemand eine Info?

    Grüße

    Hallo Forum,

    sehr weit off-topic...
    Wer kann mir Hilfe / Links geben zu folgenden 2 Themen:

    • Wer darf ein Herzkatheterlabor leiten? (Qualifikation / Anerkennung durch wen? Ärztekammer? / KV-Abrechnung...)
    • Ich hörte, es gäbe Urteile zu maixmaler Dienstbelastung für Herzkatheterlabor-Bereitschaftsdienst durch Ärzte. Leider habe ich keine Ergebnisse im Netz gefunden. Vielleich hat jemand... ?

    Danke!
    TF

    Hallo Forum,

    eine nicht alltägliche Frage, auf die ich im Netz bisher keine Antwort fand: MUSS der die Coronarangiografie bzw. -intervention durchführende Mediziner explizit ein Kardiologe sein?
    Wenn ein Angiologe -- hypothetisch - alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen würde...
    Kann ich das irgendwo nachlesen?

    ratlos...

    Hallo Findus,

    soweit korrekt. Nur haben wir ja nicht das ZE für die Dialyse in Rechnung gestellt, sondern den OPS kodiert (der nun mal in die höhere DRG führt...). Zweimal abgerechnet hätten wir ja nur dann, wenn wir auch das ZE in Rechnung gestellt hätten.

    Mir ging es auch um Quellenangaben hierzu, da ich ausser der FPV nichts finden kann...
    Wenn ich einen Konsiliararzt beauftrage, kann ich auch dessen Diagnosen in meine Kodierung übernehmen.
    Ist aber etwas anders gelagert, da wir vom Koniliarius auch eine Rechnung bekommen...

    Hierzu nochmal die DKR:

    Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.
    Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder
    • chirurgischer Natur ist
    • ein Eingriffsrisiko birgt
    • ein Anästhesierisiko birgt
    • Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert.