Beiträge von tfloeser

    Hallo, Herr Schaffert!

    Das wäre eine tolle Sache: Dokumentationsdiagnosen! Sowas suche ich vergebens in medico v. Siemens...

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    quote:

    Wenn Sie die AP beim ersten Aufenthalt streichen, rutschen Sie ja für diesen Fall unter Umständen in eine andere DRG, evtl. wäre dann keine Voraussetzung zur Zusammenführung mehr gegeben, also könnten Sie die AP wieder angeben ....
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    Das meine ich ja: Ich verändere damit die Dokumentation und vielleicht auch die Voraussetzungen zur Zusammenführung.
    Also ein Teufelskreis...


    Grüsse und ein schönes Wochenende

    Tobias Flöser (mit einem "s")

    Hallo, die Herren Schaffert und Sander!

    Ja, eigentlich ist das mit dem Biergarten ja gar keine schlechte Idee. Ich wollte eigentlich grillen... hab aber leider NAW-Dienst bis morgen! :(

    Nun, es scheint ja wirklich keine andere Möglichkeit zu geben, als die Dieagnosen anzupassen, auch im KIS! Denn ein Abrechnungs-System, welches nicht auf's KIS aufsetzt und sich die Daten daraus holt, wird es wohl nicht geben...
    Die gleichen Diagnosen filtert der Grouper in der Tat heraus. Nur die logischen Fehler (... wenn sich aus der Angina pectoris ein Herzinfarkt entwickelt, darf die A.P. nicht verschlüsselt werden...) aus den beiden Aufenthalten machen mir noch ein Unwohlsein in d. Magengegend.
    Meine Kollegen werden mich steinigen, wenn sie feststellen, dass ich aus Abrechungsgründen ihre Diagnosen ändere und sie daher bei der nächsten stationären Aufnahme nicht mehr auf die bequeme Taste "bisherige Diagnosen" drücken können und dann alles erscheint...

    Gruss
    T. Flöser
    jetzt schon hell in Landstuhl, mild ... :buck:

    Da hat sie Siemens ja wohl richtig Mühe gegeben. Die Fallzusammenführung funktioniert! Es wird ein neuer Fall gebildet, dessen "Titel" die beiden einzelnen Fälle bilden.
    Die Rechnungen haben wir bewußt noch nicht weggeschickt.

    Meine Frage zielt auch dahin:

    Kann ich die Diagnosen eines abgeschlossenen Falles einfach so verändern und damit die Patientendokumentation (intern) und die Statistik ?

    mfg
    TF

    Guten Morgen, Forum!
    Mich beschäftigt folgende Frage:

    Bei einer Fallzusammenführung entsprechend der Vorgaben muss ich ja den "neuen" Fall erneut gruppieren. Hierbei ergeben sich ja meist Fehler in der Kodierung, da z.B. im ersten Aufenthalt I20.0 und im 2. Aufenthalt I21.4 codiert sind. Auch andere Kombinationen, die erst nach der Zusammenführung entstehen, sind ja denkbar.
    Um dies zu korrigieren, muss ich jedoch die ENTLASSDIAGNOSEN z.B. des ersten Aufenthaltes löschen/korrigieren.
    Damit verändere ich ja aber die Entlassdokumentation, die Liste der Entlassdiagnosen etc., auf die bei uns im KIS bei einer Wiederaufnahme zurückgegriffen wird.

    Wie wird dies in anderen Häusern gehandhabt? Ist eine solche nachträgliche Änderung zulässig?

    Über Vorschläge freut sich
    T. Flöser

    Landstuhl, 11 Grad, noch dunkel...

    Hallo Uldierks!

    Nach meiner Ansicht (vorausgesetzt, die "Blutungen" waren Darmblutungen oder Blutungen im Zusammenhang mit der OP) ist dies ein klarer Fall von Wiederaufnahme bei Komplikationen innerhalb der oGVD und somit als eine DRG abrechenbar.

    Übrigens:

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    quote: Der § 8 KHEntG bezieht sich nur auf Wiederaufnahmen, wenn bereits eine DRG-FP berechnet wurde und eine weitere DRG-FP innerhalb der oberen Grenzverweildauer berechnet werden soll.
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    wo steht das ?

    KFPV 2004 § 2 Abschn. 3:
    Werden Patienten oder -innen, für die eine FP
    abrechenbar ist, wegen einer Komplikation im zusammenhang mit der durchgeführten Leistung ....

    da steht nicht abgerechnet ...

    Gruss
    Tobias Flöser

    Landstuhl, bewölkt, teils blauer Himmel ...