Beiträge von B-Schrader

    Guten Morgen, Forum,
    ich habe schon die Suchfunktion in Anspruch genommen, leider ohne Erfolg - mag sein, dass ich die falschen Schlagwörter eingegeben habe.

    Sind die Anfagen der KK nach §275 Abs. 1 SGB V zeitlich begrenzt?

    Im SGB I § 45
    Verjährung
    (1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
    Ist diese Verjährungsfrist auf § 275 SGB V zu übertragen?

    Wir haben vermehrt Anfragen aus dem Jahre 2003.

    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von winterth:
    .Aber prinzipiell ist auch bei 5-893 keine primäre Wunde nötig. Der Code heißt:… und Entfernung von erkranktem Gewebe. Bis zum Viersteller ist und als und/oder zu verwenden.
    Also geht es auch ohne offene Wunde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Guten Morgen, Herr Winter,
    mit dem Inklusivverweis haben Sie natürlich recht, welcher aber unter Wunddebridement aufgeführt ist und ein Wunddebridement setzt eine offene Wunde voraus - nach meinem Verständnis. Nun war ich immer der Meinung, dass ein offene Wunde vorliegen muss.
    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
    Einen schönen :sonne: Tag noch.

    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von casapietra:

    Ich bin aber irgendwie immer noch der Meinung, dass hier der Suizidversuch zur HD zu machen ist, da dieser zur Aufnahme und zur Überwachung auf der Intensivstation führte.

    Eine stationäre Behandlung auf einer peripheren Station wäre nicht zu verantworten gewesen.

    Hallo Alex, :d_zwinker:
    Guten Morgen, Forum,
    nach welcher KDR ist hier zu kodieren?
    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo Attila! ?(

    ... die Ursache von was?
    Eine Embolie ist doch kein Symptom, sondern ein eigenständiges Krankheitsbild.
    Man möge mich umgehend korrigieren, sofern ich mit meiner Ansicht falsch liege.

    Gruß,
    B. Schrader