Beiträge von Mikka

    Liebe Mitstreiter im DRG-Forum von mydrg,

    Selbstverständlich schließe ich mich den Glückwünschen an das Forum an und bedanke mich für die durchaus wertvolle Hilfe, welche ich von allen Seiten erhalten habe. Ob Kodieranfänger oder Fortgeschrittener, jeder hat die Hilfe und Unterstützung bekommen, die notwendig war. Manchem wurde der Weg gezeigt, manchem die Richtlinien klar gemacht und Gesetze erläutert, manchem aus dem Dilemma mit dem MDK und den Kassen geholfen, aber das wichtigste für mich, jeder hat auf seine Art und Weise Wissen und Ideen gesammelt und entwickelt, jeder hat gelernt, die Kodierung seiner Unterlagen noch sicherer zu machen. Das gelingt nur mit aller Hilfe und Ideen. Dafür möchte ich mich bedanken.

    Am Freitag den 21. Dezember 2018 werde ich aus dem aktiven Kodiererleben ausscheiden und meinen Ruhestand genießen, immer aber auch im Gedanken an die vielen fleißigen Geister im DRG-System, welche sich mit den Unbilden dieses Systems rumärgern müssen und manchmal dabei an den Rand der Verzweiflung geraten. Verzagt nicht, das Leben geht weiter und auch ihr habt es irgendwann geschafft.

    Danke und für die Zukunft alles Gute, vor allem allen schöne Festtage und ein gesundes neues Jahr 2019!

    Guten Tag,

    ich würde Mutter und Kind als Einheit sehen, da der Fötus ohne Mutter nicht lebensfähig wäre, von ihrem Leben abhängig ist und ein Suizid /Selbstschädigung/Drogen auch immer zur Schädigung des Fötus führen kann. Da es hier aber um die Mutter geht, sehe ich hier eine Eigengefährdung, die erst sekundär zu einer Gefährdung des Ungeborenen führt.
    Hätte ich aber ein Risiko für das Kind durch angeborene Erkrankung des selben und die Mutter würde sich gegen eine Behandlung entscheiden und damit das Leben des Ungeborenen gefährden, würde ich auf Fremdgefährdung durch die Mutter für das Kind entscheiden.
    Da die Mutter aber sicher noch selbst für sich entscheiden kann/darf, sehe ich durch ihr Handeln eine Eigengefährdung für sich selbst, erst in zweiter Linie für das Kind.

    VG Mikka

    Guten Morgen,

    In unserem Fall geht es um die Kodierung:

    Aortenklappeninsuffizienz mit Stenose I35.2 OPS: 5-351.01
    3-Fach ACVB bei 3-GE I25.13 OPS: 5-361.21 und 5-361.03
    Chronisches Vorhofflimmern i48.2 OPS: 5-371.42

    Die Argumentation dieser Kasse bezieht sich auf die DKR P003 " Informationsgehalt eines Einzelkodes ",
    "Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung).
    Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen
    Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anaesthesie......"
    Das Argument der Krankenkasse ist , dass nur die aufwendigste Prozedur zu kodieren ist und die anderen Prozeduren
    nicht kodiert werden dürfen. So besagt es die DKR P003 (angeblich) mit monokausaler Kodierung.
    Sie verlangt die Streichung der Prozedur der Klappe und der MAZE und gibt vor, nur die Bypass-OP ist die
    aufwendigste Prozedur und nur diese ist zu kodieren.

    Ich hoffe, den Fall ausreichend dargestellt zu haben.


    Einen schönen Tag!
    Mikka

    Guten Tag,

    der MDK einer Krankenkasse eines großen Transportunternehmens macht uns die Kombinationseingriffe streitig, z.B. bei Bypass und Klappen-OP in einer Sitzung. Hier ist nach deren Ansicht nur ein Eingriff zu kodieren und berufen sich auf die Kodierrichtlinie. Da steht aber leider nichts dazu und das scheint dieser "MDK" auszunutzen.Da fragt man sich, warum es die Komb.-DRG´s eigentlich gibt! 
    Nun suchen wir in allen möglichen Publikationen etwas zur Widerlegung dieser, aus unserer Sicht sehr absurden Interpredation. Bisher sind wir nur bedingt fündig geworden und es fehlt die stichhaltige Begründung unsererseits. Evtl. hat jemand im Forum Textpassagen, Quellenangaben u. ä. zum Widerspruchsverfahren.
    Wir können nur noch über solche Argumentationen den Kopf schütteln.
    Wer kann uns helfen?


    Mikka